Die Nationalsozialisten sahen Sport als Mittel zum Zweck, n�mlich zur Ert�chtigung f�r den Wehrdienst. Der Pferdesport war seit jeher eng mit dem Milit�rdienst verbunden - der Einsatz der Pferde war seit Urzeiten ganz wesentlich teils kriegerischer Natur. Deshalb kann die Vereinnahmung der l�ndlichen Reitvereine durch die Nazis in keiner Weise �berraschen, im Gegenteil: alles andere w�re unverst�ndlich gewesen.
�brigens haben totalit�re Staaten, auch die DDR, die Jugend und den Sport immer ganz offen f�r ihre Zwecke eingesetzt. Das ist deshalb alles nicht besonders aufregend. Die allerj�ngsten Kriege der derzeit m�chtigsten Nation sind ja nun keineswegs jenseits von Gut und B�se, der gezielte Einsatz der Jugend f�r machtpolitische Zwecke wird wie stets ganz unverfroren als nationales Interesse deklariert. Kanonenfutter sagte man fr�her.
Und au�erdem gilt immer: Wer siegt, hat das Recht auf seiner Seite, egal was er verbrochen hat. Wer verliert, wird eventuell zur Rechenschaft gezogen (� Nachfolgeprozess). Ansonsten scheinen die M�chtigen Kriege als eine andere Art von Sandkastenspiel zu betrachten. So hatten die Attent�ter des 20. Juli vor, mit den Westm�chten einen Waffenstillstand zu schlie�en, um den R�cken frei zu haben und die Russen nieder werfen zu k�nnen. Sie konnten sich nicht vorstellen, da� die Westm�chte auf ein solches Ansinnen nicht eingehen w�rden. Der englische Au�enminister hielt die Widerst�ndler schon 1942 f�r Landesverr�ter; die New York Times schrieb am 9. August 1944, das Attentat erinnere eher an die "Atmosph�re einer finsteren Verbrecherwelt" statt an die, welche man "normalerweise im Offizierscorps eines Kulturstaates" erwarten w�rde. (� 20. Juli 1944).
Nun war aber nach dem Zweiten Weltkrieg die Sache eindeutig. Deutschland hatte verloren. Die weltpolitische Lage entwickelte sich jedoch schnell weiter und f�hrte zur Ausbildung der beiden Bl�cke und zum Kalten Krieg. Zuvor arbeiteten die Alliierten jedoch noch einmal zusammen:
| In der Moskauer Erkl�rung vom 30. Oktober 1943 beschlossen die Alliierten, alle an den Kriegsverbrechen des 2. Weltkrieges Beteiligten und daf�r Verantwortlichen zu verfolgen, festzunehmen und vor Gericht zu stellen. Die Prozesse sollten jeweils in den L�ndern stattfinden, in denen diese Verbrechen ver�bt worden waren; die Verfahren gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher wollten die Alliierten selbst und gemeinsam durchf�hren. Nach der Kapitulation Deutschlands einigten sich die vier Alliierten - USA, UdSSR, Gro�britannien und Frankreich - am 8. August 1945 im Londoner Abkommen auf die juristischen und organisatorischen Grundlagen und schufen den Internationalen Milit�rgerichtshof zur Durchf�hrung der Prozesse. Mit der gerichtlichen Strafverfolgung der NS-Verbrechen wollte man nicht nur die T�ter zur Rechenschaft ziehen, sondern auch neue Ma�st�be setzen f�r das Zusammenleben der V�lker; man wollte verhindern, dass sich �hnliches je wiederholen k�nnte. [...]
Die N�rnberger Prozesse dauerten nahezu ein Jahr; am 30. September und am 1. Oktober 1946 verk�ndete das Gericht die Urteile. Es ergingen zw�lf Todesurteile [...]; drei Angeklagte erhielten lebensl�ngliche Freiheitsstrafen [...], vier wurden zu Haftstrafen von unterschiedlicher Dauer verurteilt [...], drei wurden freigesprochen [...].
Die Gestapo, die SS einschlie�lich Sicherheitsdienst und die politische Leitung der NSDAP wurden zu verbrecherischen Organisationen erkl�rt; keine verbrecherischen Organisationen waren laut dem N�rnberger Urteil die SA, die Reichsregierung sowie Oberkommando und Generalstab der Wehrmacht. � Die N�rnberger Prozesse | | |
Da die Reiter der SA angeh�rten, war die Sache damit klar. Susanne Hennig f�hrt weiter aus:
| Rechtsanwalt Georg B�h(n)[m], Verteidiger f�r die SA im N�rnberger Proze�, beleuchtet in seinem Schlu�pl�doyer ausf�hrlich auch die Reiter-SA. Sie habe stets eine Sonderstellung innerhalb der SA eingenommen. Laut Proze�dokumentation f�hrt B�hm vor Gericht aus: "Nach dem eindeutigen Ergebnis der Beweisaufnahme besa� die Reiter-SA w�hrend der ganzen Zeit ihres Bestehens eine weitgehend organisatorische Selbst�ndigkeit. Die Ziele, Aufgaben und T�tigkeiten der Reiter-SA waren nicht politisch, sondern beschr�nkten sich auf Pferdesport, Pferdezucht und Pferdehaltung. In der eingehenden Beweisaufnahme vor der Gerichtskommission ist es der Staatsanwaltschaft nicht gelungen, der Reiter-SA irgend eine Beteiligung an irgendwelchen Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit nachzuweisen.[...]
Unter solchen Umst�nden ist es nicht verwunderlich, da� die NS der Weg, wie die Beweisaufnahme ergab, den NS-Reiterkorps mit gro�em Mi�trauen gegen�berstand. Angeh�rigen der Reiter-SA wurde die Aufnahme in die NSDAP verweigert, weil die T�tigkeit in der Reiter-SA nicht den Nachweis der politischen Zuverl�ssigkeit bedeutete." Soweit Anwalt B�hm.
Auch Generalsoberst Heinz Guderian, vor Kriegsausbruch als Chef der Schnellen Truppen auch Vorgesetzter der Kavallerie, sieht - im N�rnberger Proze� befragt - keinen Zusammenhang zwischen der Wehrmacht und der Reiter-SA bzw. dem der SA unterstellten nationalsozialistischen Reiterkorps. Seine Zeugenaussage im Wortlaut: "Zwischen der Deutschen Wehrmacht und dem NS-Reiterkorps bestand keine milit�rische Zusammenarbeit, weder in taktischer noch in strategischer Hinsicht. Die Kavallerie der Wehrmacht f�hrte die Ausbildung ihres reiterlichen Nachwuchses selbst durch und war auf die Mitwirkung des NS-Reiterkorps nicht angewiesen. Beziehungen zum NS-Reiterkorps wurden von seinen der Wehrmacht weder gesucht noch gepflegt." [...]
Die Rolle der Reiter-SS wird im N�rnberger Proze� nur am Rande erw�hnt. Der Milit�rgerichtshof klammert sie als reiterliche und turniersportliche Gruppierung von Beginn an aus dem Verfahren aus.
Im Res�mee kommt der Gerichtshof zu folgendem Ergebnis. In der Proze� Dokumentation hei�t es: "Die SS wurde zu Zwecken verwandt, die nach dem Statut verbrecherisch waren. Sie bestand in der Verfolgung und Ausrottung der Juden, Brutalit�ten und T�tungen in den Konzentrationslagern, �bergriffen bei der Verwaltung besetzter Gebiete, der Durchf�hrung des Zwangsarbeiterprogramms und der Mi�handlung und Ermordung von Kriegsgefangenen. (...) Bei Behandlung der SS schlie�t der Gerichtshof alle Personen ein, die offiziell als Mitglieder in die SS aufgenommen waren, einschlie�lich aller Mitglieder der Allgemeinen SS, der Mitglieder der Waffen-SS, der Mitglieder der SS-Totenkopfverb�nde und der Mitglieder aller verschiedenen Polizeikr�fte, welche Mitglieder der SS waren. Der Gerichtshof schlie�t die sogenannte Reiter-SS nicht ein." Dies bedeutet, da� die Reiter-SS als einzige Gruppe innerhalb der SS nicht zur "verbrecherischen Organisation" erkl�rt wird. a.a.O., Seite 118 | | |
Selbstverst�ndlich haben sich Reiter im Krieg als Soldaten bet�tigt. Ob man sie deshalb als schuldig bezeichnen kann, ist allerdings sehr die Frage. Auch hier neigt die Autorin zu einer Verurteilung, wo doch ein Freispruch vorliegt:
| Wenngleich die SS-Reiterst�rme nachweislich nicht mit dem Verbrechen der Nationalsozialisten in Verbindung gebracht werden, so sind doch manche Reiter als ranghohe SS-Offiziere in die Greueltaten der Nazis mehr oder weniger stark verstrickt. Zwei Beispiele: Waldemar Fegelein, Derby-Sieger von 1939 und Bruder von Hermann Fegelein (Das Ende, Ausgabe 336), f�hrt ein SS-Reiterregiment in der Sowjetunion und geh�rt zu in zahlreichen Schlachten erfolgreichen SS-Kavallerie-Division "Florian Geyer". Der Dressur-Mannschafts-Olympiasieger von 1936, Hermann v. Oppeln-Bronikowski ist ab 1940 Mitglied im Stab des Generals der Schnellen Truppe und unter anderem f�r die Umr�stung der noch bestehenden Kavallerie-Divisionen in Panzerdivisionen zust�ndig. Ab 1941 ist die Ostfront sein Einsatzgebiet. Er �bernimmt verschiedene Kommandos und wird mehrfach f�r seine milit�rischen Erfolge ausgezeichnet. 1945, im Alter von 46 Jahren, ger�t denn amerikanische Gefangenschaft. Zwei Jahre sp�ter wird er als "Kriegsverbrecher" beschuldigt und verh�rt. Es kommt jedoch nicht zur Verurteilung, Oppeln v. Bronikowski wird als "unschuldig" entlassen. Er bereitet sp�ter die kanadischen Springreiter auf die Olympischen Spiele von Tokio vor. a.a.O., Seite 119 | | |
Unerh�rt! Da wird der Mann beschuldigt und nach dem Verfahren als unschuldig entlassen. Frau Hennig meint jedoch, da� er "unschuldig" sei, in ihren Augen also schuldig. Das ist in meinen Augen �ble Nachrede und Rufsch�digung. Da die FN dieses Buch herausgegeben hat, mu� sie ihren Teil der Verantwortung f�r diese Art nachtr�gliche Verurteilung, auch im Falle Gustav Raus, �bernehmen.
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