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Bericht Zum Thema Hufpflege · Leserresonanz
Inhaltsverzeichnis Ausgabe 359.06 der Pferdezeitung vom 12.02.06
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2 Leserresonanzen zu Ausgabe 359 vom 12.02.06


Leserbrief  1700 zu Ausgabe  359
13.02.06


An die Redaktion

Hallo !

gerade habe ich mit Interesse den Beitrag zum neuen Hufbeschlagsgesetz (oder wie das auch immer korrekt heißen mag) gelesen. Die Darstellung wie Lobbyarbeit Ergebnisse zeitigt ist leider nur ein Hinweis auf das Normal, in allen anderen wirtschaftlich geprägten Bereichen funktioniert der politische Entscheidungsprozess, welcher meistens ohne externen Sachverstand nicht auskommt, genauso.

Für mich ist allerdings unklar inwiefern die angestrebte neue Rechtslage einem Pferdehalter Einschränkungen auferlegt. Wird es so sein das ich kein Eisen mehr abziehen darf? Wie sind dann rein rechtlich Hufschuhe zu beurteilen (eigentlich ein hirnrissige Frage, aber soweit geht das Überlegen dann). Wer darf dann Hufschuhe vertreiben? Nur der Schmied?

Ich bin mit meinem Schmied sehr zufrieden, er ist gewissenhaft, nicht dogmatisch, hat selber Pferde und schaut sich auch mein Pferd noch - nach 6 Jahren - jedes mal neu an. Egal ob es nur ausgeschnitten wird oder Eisen drunter kommen (im Sommer hat es als Fahrpferd Eisen, den Hufschuhversuch starte ich erst in diesem Jahr). Aber wie Sie schon schrieben, ob Schmied oder Pfleger, es gibt in beiden Bereichen solche und solche.

Mit freundlichen Grüßen
R. Krojnewski
Guten Tag Herr Krojnewski!

Laut Gesetzentwurf darf der Besitzer nur noch reinigen, wie auch deutlich geschildert. Insbesondere dürfen Sie unterwegs ein loses Eisen nicht befestigen; diese Arbeit ist allein dem Hufschmied vorbehalten. Der Artikel aus der F.A.Z. endet genau damit:

Wenn ein Eisen locker ist oder das Pferd wegen eines hineingetretenen Steines lahmt, müssen sie warten, bis der Schmied kommt. Es lahmt dann solange im Dienste des Tierschutzes.
 Wettbewerbsschutz

Die  » Stellungnahme des VFD spricht diese Konsequenzen ebenfalls deutlich an. Dort auch eine Aussicht auf die Konsequenzen aus dem Gesetz für die Hufschuh-Industrie.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Hebrang


Leserbrief  1764 zu den Ausgaben  354,  355,  357,  358,  359
03.03.06



An die Redaktion / Das neue Hufbeschlagsgesetz

Hallo !

Betroffen von den Änderungen sind alle Pferdebesitzer. Aber die wirklichen Auswirkungen muss am Ende unser Pferd tragen.

Was hat sich in der Hauptsache denn eigentlich geändert?

"§ 2 Begriffsbestimmung
1.Hufbeschlag = die Gesamtheit aller Verrichtungen an einem Huf zum Zweck des Schutzes, der Gesunderhaltung, der Korrektur oder der Behandlung."
Das bedeutet Hufbeschlag nun.

Laut Schmiedeverband bringt diese neue Definition des Begriffes Hufbeschlag eine klare Abgrenzung. Die alte Definition �des Anbringen / Aufnageln eines permanenten Hufschutzes� war ja auch sehr verwirrend gewesen.

Konsequenz 1:Ist ihnen denn nun klar liebe Pferdebesitzer, dass das anziehen von Hufschuhen, das Raspeln der kleinen ausgebrochenen Ecke, das einstreichen mit Huffett, das Anbringen eines Verbandes oder ein einfaches Hufbad jetzt nur noch durch den/die Hufbeschlagschmiede/In, Tierarzt oder einen unter Bestandschutz stehenden Hufpfleger ausgeführt werden darf?

Konsequenz 2: Barhufpflege darf nur noch durch Hufbeschlagschmiede/In durchgeführt werden. Die Spezialisierung der Barhufpfleger und das entsprechende Wissen fällt damit weg. Nachwuchs darf nicht mehr ausgebildet werden. Zumindest im Bereich der reinen Barhufpflege.

Konsequenz 3: Die wirtschaftliche Existenz eines Hufschmiedes verdient er sich heute über den Beschlag (ca. 65 -180�) und nicht die Barhufpflege (15 � 35�). Meines Erachtens ist die Konsequenz der zukünftig in der Hauptsache empfohlenen Behandlungsart damit bereits festgelegt.

"§ 4 Anerkennung der Hufbeschlagsschmiede/Hufbeschlagschmiedinnen
(1) Als Hufbeschlagschmied/In wird staatlich anerkannt, wer
1. erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung,
2. eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied/In��
3. eine erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge und
4. die zur Ausübung des Berufes erforderlichen Zuverlässigkeit nachweist."


Konsequenz 4: Wer Schmied werden möchte, muss erst mal eine Ausbildung haben (egal was) in der Regel 3 Jahre, dann 2 Jahren hauptberuflich bei einem Schmied arbeiten gehen, also von diesem angestellt sein, ohne das er bis dahin Ahnung oder Erfahrung mit Pferden, Barhufbearbeitung oder Metallverarbeitung haben musste. Dann ein paar Lehrgänge und er kennt sich perfekt aus!

Konsequenz 5: Auf Grund der neuen Arbeitsaufgaben der Schmiede wird es eine recht große Nachfrage geben. Die ersten "neu" ausgebildeten Schmiede wird es aber erst in 2-5 Jahren geben und dann ist noch die Frage offen, gibt es so viele Schmiede die einen �Lehrling bzw. Praktikanten� für 2 Jahre fest anstellen können?

"§ 6 Hufbeschlagsschulen
(1) Hufbeschlagsschulen dürfen nur betrieben werden, wenn sie staatlich anerkannt sind.
(2) Hufbeschlagsschulen werden staatlich anerkannt wenn��
.ff 1.- 5."


Die Barhufpflege darf in der Form und Intensität in der sie heute in den Barhufschulen gelehrt wurde nicht mehr unterrichtet (mit dem Ziel einer Berufsausübung) werden. Nur noch Schulen welche den Beschlag lehren dürfen ausbilden.

Konsequenz 6: Das Wissen und die Spezialisierung der Barhufpflege wird verloren gehen.

Konsequenz 7: Der Pferdebesitzer kann sich die Behandlungsmethode nicht mehr frei wählen.

Konsequenz 8: Die Verstöße gegen das Naturschutzgesetz werden zunehmen. Dort ist nämlich die Schadwirkung von Eisen aufgeführt und der Hinweis das ein Beschlag nur zur Korrektur von orthopädischen Problemen verwendet werden darf. Ich nehme ja nicht an, dass alle Beschlagenen Pferde orthopädische Probleme haben. Oder wie sieht es z.B. mit den jungen 2 Jährigen auf der Rennbahn aus, die edlen Turnierpferde etc. sind die alle �Krank�?

Leider ist das neue Hufbeschlagsgesetz so verabschiedet worden, trotz massiven Einsprüchen von Verbänden und Betroffenen. Aber allein schon die Entstehung war ein Indiz wohin die Reise gehen soll. Barhufverbände waren in der alten Form des Gesetzes nicht von diesem Betroffen, also wieso sollten sie an der Neuregelung von Zugangsvoraussetzungen für Schmiedelehrlingen beteiligt werden? Das dieser Umstand allerdings genutzt wurde um eine feststehende und weltweit einheitliche Definition so abzuändern, dass die Barhufschulen ihre Lehr- und Arbeitserlaubnis verlieren ist schon sehr berechnend. Dann auch noch Behauptungen aufzustellen, dass die Welt neidisch auf "unsere" Definition schaut, schießt wohl den Vogel ab. Zum Wohle unserer Pferde sollten wir aber nun den Kopf nicht in den Sand stecken sondern für unsere Pferde einstehen und unseren Unmut kundtun.

Gruß
Christian Göttmann



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©1999-2006 · ISSN 1437-4528 · Statistik:  Übersicht
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