| Die Hippotherapie ist eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Behandlungsmethode im Sinne des beamtenrechtlichen Beihilferechts. So entschied das Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 27.09.2001 (AZ.: 1 A 193/00) in einem Fall, in dem ein Berufssoldat für seinen behinderten Sohn (Ataxie und Schädel-Hirn-Trauma) Beihilfeleistungen für ärztlich verordnete Hippotherapie (Therapeutisches Reiten) begehrte.
Nach Auffassung des Gerichts darf die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Hippotherapie nicht auf der Grundlage der Beihilfeverordnung (BhV, Fassung vom 02.04.1992) und der dazu vom Bundesministerium des Inneren (BMI) erlassenen Hinweis begrenzt oder ausgeschlossen werden.
Die Hippotherapie ist laut Urteil eine besondere Form der Krankengymnastik. Es handelt sich bei ihr um eine spezielle Art des Therapeutischen Reitens als physiotherapeutische Behandlungsmethode. Unter Anleitung wird die reaktive Anpassung des Patienten an die Schwingungen des im Schritt gehenden Pferdes zur Therapie von bewegungsgestörten Kindern oder Erwachsenen genutzt. Damit ist die Hippotherapie zwar immer noch nicht allgemein anerkannt. Das vorstehende Urteil bezieht sich lediglich auf die beamtenrechtliche Beihilfeverordnung in der oben genannten Fassung und die dazu vom BMI erlassenen Hinweise. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass dieses Urteil Vorreiter für andere Übernahmevorschriften sein wird.
» Kostenübernahme | | |
Das klingt gut, aber das Urteil ist schon sieben Jahre alt und hat lediglich Auswirkungen für Beamte, deren Beihilfe ja keineswegs für die gesamten Kosten aufkommt, sondern lediglich den Anteil auffängt, der von der Krankenkasse nicht getragen wird. Die Hoffnung, daß sich hier etwas ändern wird, ist also auch schon sieben Jahre alt. Die geplante Dissertation von Melanie Horstmann wird, wenn sie denn eines Tages fertig sein wird, diese Wirkung ebenfalls nicht haben können. Das Problem besteht nämlich darin, daß an die Kassenzulassung enorme Anforderungen gestellt werden:
| Die positiven Wirkungen, die Pferde auf Menschen ausüben � wie Harmonisieren, Lindern, Vorbeugen � sind belegt. Der Umgang mit Pferden schenkt zusätzlich neue Lebensfreude, entwickelt die Persönlichkeit und hilft, das Vertrauen in sich und andere zu stärken. Der medizinische Heilungserfolg des Therapeutischen Reitens wie auch die präventiven Möglichkeiten, die uns das Pferd bietet und mit denen die Physiotherapeuten, Pädagogen und Psychologen erstaunliche Behandlungserfolge erzielen, sind einzigartig und seit Jahrzehnten unbestritten. Einziger Nachteil: Sie sind bisher leider nur in vielen kleineren Studien belegt worden. Dies ist ein Grund, warum in der Hippotherapie zwar eine Behandlung nur in Verbindung mit dem Rezept eines Arztes erfolgen darf, aber die Therapieform als solche leider vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht in den Heil- und Hilfsmittelkatalog aufgenommen werden konnte. Begründung: die Wirkung ist unbestritten, aber es fehlt eine Multicenterstudie, die statistisch nachweisbar den Handlungserfolg belegt. Kostenpunkt: ca. 200 T�. Das DKThR ist dringend auf diese Studie angewiesen, um der seit 1977 währenden Antragstellung endlich ein aussichtsreiches Ende zu bereiten und den Weg dafür frei zu machen, dass das Therapeutische Reiten grundsätzlich von den Krankenkassen bezuschusst wird.
» Forschung | | |
Damit ist eine Größenordnung benannt: 200.000 EUR. Das ist viel Geld für jemanden, der ein normales Gehalt bezieht, aber nicht so viel, daß dieser Betrag nicht von jemandem zu stemmen wäre, der sich um den täglichen Lebensunterhalt nicht sorgen muß. Aber wie soll das gehen? Wie kommt jemand, der das Geld hat, mit jemandem zusammen, der es dringend braucht? Will der überhaupt jemandem helfen? Oder sein Geld lieber für sich verprassen? Ist das überhaupt möglich? Wie viel Geld kann jemand persönlich verbrauchen? Und wenn klar ist, daß das gar nicht möglich ist - was macht man dann?
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