Die Geschichte des Tierschutzrechts ist hochinteressant und sehr schwierig.
| Tierschutzrecht umfasst Rechtsprechung und Gesetze zu Tierschutzfragen. Sie wurden in vielen Ländern erlassen, um Tiere, insbesondere Wirbeltiere wie Haus- und Nutztiere vor Tierquälerei und Missbrauch durch Menschen zu schützen und den Umgang mit Tieren, die Tierhaltung und Nutzung, den Tierschutz sowie Tierversuche zu regeln. Internationale Regelungen umfassen insbesondere den Handel mit lebenden Tieren ud Tierprodukten unter der Maßgabe des Artenschutzes.
In den letzten Jahren wurden die Tierschutzgesetze in den meisten Ländern der Europäischen Union und ihrer Nachbarländer verschärft. In Spanien ist ein bundesweit gültiges einheitliches Tierschutzgesetz geplant aber noch nicht erlassen. In China und Indien gibt es nur geringe oder keine Regelungen zum Tierschutzrecht.
» Tierschutzgesetz | | |
Tierschutzrecht ist also ebenfalls eine relativ neue Angelegenheit und keineswegs selbstverständlich. Aber die Sache ist noch viel verwickelter:
| In Deutschland wurde im Reichstrafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 (§ 360 Nr. 13) als Übertretung mit Strafe bedroht, wer "öffentlich oder in Ärgernis erregender Weise Thiere boshaft quält oder misshandelt." Geschützt wurde also das Empfinden der Menschen, weswegen man von einem anthropozentrischen Tierschutz spricht.
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Interessant: Nicht-öffentlich konnte man die Tiere also auch nach dieser Gesetzeslage weiterhin nach Belieben boshaft quälen und mißhandeln, das war kein Problem und wurde auch nicht als Problem gesehen. Dieser Sachverhalt änderte sich erst unter den Nazis, die damit allerdings ihre eigenen Zwecken verfolgten:
| Für die Nationalsozialisten war der Tierschutz ein willkommenes populäres Thema - auch weil Pelzhändler wie praktische und akademische Mediziner und Biologen vielfach Juden waren und mit Tierschutzargumentationen nicht nur deren berufliche Existenz in Frage zu stellen, sondern über das Verbot des religiös bedingten Schächten hinaus auch ihr kulturelles Leben unter Druck zu setzen war. Nach der Machtübernahme 1933 wurde bereits ab dem 1. April 1933 unter Innenminister Wilhelm Frick mit Hochdruck und intensiver Mitarbeit der Tierschutzverbände an einem pathozentrischen Tierschutzgesetz gearbeitet, welches das Leiden des Tieres und nicht mehr dessen öffentliche Wirkung in den Mittelpunkt stellte.
Zunächst bestrafte der durch ein Gesetz vom 26. Mai eingefügte § 145b StGB nun generell das rohe Misshandeln sowie das absichtliche Quälen von Tieren als Vergehen (RGBl. I S. 295). Diese Strafvorschrift wurde in das am 24. November erlassene Reichstierschutzgesetz (RGBl. I S. 987) übernommen.
Ein Verbot des rituellen Schächtens wurde am 21. April 1933 durch das Gesetz über das Schlachten von Tieren (RGBl. I S. 203) eingeführt. Unter vermeintlich zivilisatorischen Vorzeichen bediente es antisemitische Ressentiments und schränkte religiöse Freiheiten der Juden erheblich ein.
Am 16. August 1933, über drei Monate vor Erlass des Reichstierschutzgesetzes, hatte Hermann Göring in seiner Funktion als preußischer Ministerpräsident die "Vivisektion an Tieren aller Art für das gesamte preußische Staatsgebiet" per Erlass als verboten erklärt. Die gleichzeitige Androhung von Lagerhaft für Tierquälerei im Rahmen einer Radioansprache war eine der ersten öffentlichen Erwähnungen der Konzentrationslager.
Die nationalsozialistische Tierschutzgesetzgebung war nicht im Gegensatz zu den massenhaft durchgeführten Menschenversuchen mit oft tödlichem Ausgang, genauso wenig wie dem nationalsozialistischen Krankenmord oder dem Holocaust. Der nationalsozialistische Tierschutzgedanke implizierte eine radikale Verschiebung innerhalb der Mensch-Tier-Hierarchie, ausgewählten Tieren wurden als ideologischer Bestandteil einer arisch-naturverbundenen Volksgemeinschaft Schutz gewährt, außerhalb dieser stehenden Menschen wurde dieser verwehrt.
Auf den Punkt brachte diese Einstellung Heinrich Himmler bei seiner Posener Rede am 4. Oktober 1943:
| Ob bei dem Bau eines Panzergrabens 10.000 russische Weiber an Entkräftung umfallen oder nicht, interessiert mich nur insoweit, als der Panzergraben für Deutschland fertig wird. (�) Wir Deutsche, die wir als einzige auf der Welt eine anständige Einstellung zum Tier haben, werden ja auch zu diesen Menschentieren eine anständige Einstellung einnehmen, aber es ist ein Verbrechen gegen unser eigenes Blut, uns um sie Sorge zu machen�. | | |
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Über diese Entartungen müssen wir uns vermutlich nicht unterhalten; wir sehen aber, daß das Tierschutzrecht unmittelbar mit religiösen Bräuchen kollidiert. Außerdem ist natürlich die Frage, wann genau "Tierquälerei und Missbrauch durch Menschen" vorliegt.
Diese Frage wird ja auch im Pferdesport öffentlich und höchst kontrovers geführt. Was für manche Pferdefreunde eindeutig Tierquälerei und Mißbrauch durch Menschen ist, halten andere nicht nur für völlig normal, sondern sogar für pferdeschonend und damit das Gegenteil von Tierquälerei und Mißbrauch.
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