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Bericht Zum Thema Tierschutz · Leserresonanz
Inhaltsverzeichnis Ausgabe 174.02 der Pferdezeitung vom 27.07.02
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5 Leserresonanzen zu Ausgabe 174 vom 27.07.02


Leserbrief  796 zu Ausgabe  174
29.07.02



SOS-Pferdehilfe e.V.
Str. durch Zelliner Loose 4
15324 Gieshof-Zelliner Loose
Tel.: 033478-372000
www.sos-pferdehilfe.de

Sehr geehrter Herr Sturenburg,

das Thema Tierschutz und Tierrechte bedarf sicher einiger Aufklärung und bestmöglicher Recherche.

Mir ist aber leider keinesfalls ersichtlich, welchen Standpunkt sie darin vertreten. Folge ich "meinen Gefühlen und Emotionen" sehe ich Sie eher als Tierschutzgegner an. Sie verurteilen in Ihren Berichten ohne Ausnahme einen jeden, der sich um Tierschutz bemüht. Sie werfen mit Namen um sich, die oft ohne weiteren Hintergrund durch die Art Ihres Berichtes in ein falsches Licht gerückt werden (z. B. der Kölner Schutzhof). Sicher, ein jeder kann Ihren Links folgen, ein jeder kann sich seine eigene Meinung bilden..... nur hat ein jeder Zeit dafür? Hat ein jeder das nötige Interesse? Bleibt nicht eher ein schaler Beigeschmack als Resonanz auf Ihre Beiträge?

Oder sollte ich eher meinen Standpunkt überdenken? Mich nicht um Tiere anderer sorgen, schön brav wegsehen wenn ein Tier in Not ist, dafür aber mehrmals im Jahr in den Urlaub fahren und das Schlachten der Nutztiere als Notwendig erachten.

Scheinbar ist Tierschutz zwar notwendig, nur ist lt. Ihrer Darstellung keiner dazu in der Lage bzw. ein jeder ist Ihrer Kritik ausgesetzt. Welche Vorstellung haben Sie? Wie stellen Sie sich Tierschutzarbeit vor?

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Schneider - Lesner
Sehr geehrte Frau Schneider - Lesner,

Sie vermissen eine eindeutige Stellungnahme, aber Tierschutz ist ein sehr komplexes Thema, zu dem ich mich nicht kurz und bündig äußern kann.

Aus meinen Texten kann sicher Reserviertheit gegenüber den organisierten Tierschützern herausgelesen werden. Ihre Scheinargumentation, das Überdenken Ihres Standpunktes müsse dazu führen, sich extrem unethisch zu verhalten, gehört leider zu den Vorschlaghammer-Methoden, die mir an den Tierschützern nicht gefallen. So kann man keinen Dialog führen.

In der Politik gibt es genausowenig einfache Antworten, und wenn George Bush die Welt polarisiert mit seiner Forderung: "Wer nicht für uns ist, ist gegen uns", so muß man diesem primitiven Schematismus entschieden entgegentreten. Auch zum Thema Tierschutz müssen kritische Fragen erlaubt sein. Die Welt zerfällt nicht in Tierschützer und Tierschutzgegner.

Ich habe mich bemüht, Standpunkte klar herauszustellen und meine Reaktionen auf Botschaften zu verdeutlichen. Das ist mein gutes Recht.

Sollten meine Beiträge so gelesen werden, daß ich Leute oder Organisationen verurteile, so bedaure ich das. Dazu sehe ich mich nicht in der Lage, dazu fehlen mir die Informationen, das würde ich gar nicht wollen.

Was mich persönlich betrifft, so schaue ich nicht weg, aber ich engagiere mich auch nicht in einem Verein. Weitere Aussagen werde ich in dem nächsten Beitrag zum Thema machen; den Rahmen einer Antwort zu einem Leserbrief würden sie auf jeden Fall sprengen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Stürenburg





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Leserbrief  797 zu Ausgabe  174
29.07.02



SOS-Pferdehilfe e.V.
Str. durch Zelliner Loose 4
15324 Gieshof-Zelliner Loose
Tel.: 033478-372000

Sehr geehrter Herr Stürenburg,

Sie verurteilen erneut ohne die Ironie meiner Worte zu beachten.

Organisiertem Tierschutz sehen Sie reserviert entgegen, privaten Tierschutz haben Sie (wenn ich mich richtig erinnere) Ihre eigenen negativen Erfahrungen zu verdanken.

Sie schreiben:
Ihre Scheinargumentation, das Überdenken Ihres Standpunktes müsse dazu führen, sich extrem unethisch zu verhalten, gehört leider zu den Vorschlaghammer-Methoden, die mir an den Tierschützern nicht gefallen. So kann man keinen Dialog führen.

Warum? So handeln und denken viele, die täglich ihr Steak essen möchten, sich nach Feierabend auf das Ledersofa setzen und mit dem Nerz und der Krokotasche in den Urlaub fahren.

Nur...... ich verurteile diese Menschen nicht!

Ich möchte das Thema Tierschutz nicht in schwarz und weiß teilen. Bin auch keinesfalls der Meinung, dass ein jeder Tierschutz betreiben sollte. Tierschutzarbeit ist eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, die denen vorbehalten bleiben möchte, die mit Herz und Realitätssinn ohne Eigennutz diese Aufgabe erfüllen möchten.

Ich halte es dabei für völlig unerheblich, wie jeder Tierschutzinteressierte seine Form der Initiative gestaltet, solange es dem/den Tier (en) zugute kommt.

Wie bereits an anderer Stelle gesagt wurde, tragen Sie mit der Herausgabe der Pferdezeitung eine gewisse Verantwortung. Ihre persönliche Meinung in Ehren, diese möchte ich Ihnen auch nicht absprechen, halte es jedoch nach wie vor für unverantwortlich diese in jedem Satz deutlich werden zu lassen.

Eine entsprechende Neutralität zu bewahren, eigene Meinungen nicht einfließen zu lassen, sollte jedem Journalisten oberstes Gebot sein.

So wie Sie gewisse Erwartungen an den Tierschutz stellen, so erwarten Tierschützer eine neutrale Presse!

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Schneider - Lesner
Sehr geehrte Frau Schneider - Lesner,

mit der Ironie hat es seine Tücken - kennen Sie den Spruch "Ironie tötet kleine Kinder"? Ich habe ihn erst nicht verstanden, aber der besagt: man verwirrt Kinder, wenn man ironisch ist, weil diese die Ironie nicht verstehen können.

Deshalb bemühe ich mich, auf Ironie zu verzichten (ob es mir gelingt, ist eine andere Sache). Andernfalls würde ich unterstellen, daß jeder Leser die Doppelbödigkeit der Botschaft versteht, was insbesondere bei schriftlichen Äußerungen schwer zu vermitteln ist.

Nun also bin ich selber hereingefallen. Ihre positive Aussage in diesem Schreiben habe ich aber verstanden. Sie erwarten neutrale Zurückhaltung zugunsten der Tierschützer, und zwar im Sinne der journalistischen Berufsehre.

Da muß ich Ihnen widersprechen. Journalisten nehmen in unserer Gesellschaft eine wichtige Aufgabe wahr, indem sie kritisch berichten und damit ein Grundrecht unserer Verfassung wahrnehmen (siehe z. B. » Journalist/in werden: Berufsbild, » Auszug aus dem Grundgesetz). Die Verfassung spricht ausdrücklich von dem Recht eines jeden einzelnen, seine Meinung zu verbreiten, unabhängig vom Berufsstand des Journalisten.

Selbstverständlich müssen die Journalisten einer Sorgfaltspflicht genügen. Sind Sie der Meinung, ich hätte gegen diese Sorgfaltspflicht verstoßen?

Falls Sie es nicht bemerkt haben sollten: ich habe Ihren Artikel ( Tagebuch eines Tierschutzfalls) durch die Hinzufügung von Bildern dahingehend verändert, daß Ihr Verein in einem positiven Licht erscheint. Das habe ich sehr bewußt getan.

Damit will ich sagen: weder halte ich es für geboten, neutral zu sein, noch bin ich immer negativ eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Stürenburg


Leserbrief  798 zu Ausgabe  174
30.07.02



SOS-Pferdehilfe e.V.
Str. durch Zelliner Loose 4
15324 Gieshof-Zelliner Loose
Tel.: 033478-372000

Sehr geehrter Herr Stürenburg,

es entspricht zwar nicht meiner Auffassung von Briefwechsel, Leserbriefe zu beantworten und deren Antwort mit weiteren Fragen zu beantworten, sehe aber diesen Briefwechsel dennoch als wichtig genug an, ihn der Öffentlichkeit zukommen zu lassen.

Vorab zu Ihrer Frage bezüglich der Sorgfaltspflicht, da Sie nicht über unseren Verein geschrieben haben, kann ich naturgemäß den Wahrheitsgehalt Ihrer Ausführungen nicht beurteilen. Bleibe dennoch dabei, dass all Ihre Themen zum Thema Tierschutz in einem deutlich negativ gefärbten Licht erscheinen.

Wie bereits mehrfach benannt, schreiben Sie Dinge, die unwissenden Lesern ein falsches und negatives Bild von der Sachlage vermitteln. Nehme ich, dabei persönlich betroffen, Ihre letzte Mail, störe ich mich sehr an Ihrer Bemerkung:

"Falls Sie es nicht bemerkt haben sollten: ich habe Ihren Artikel (Tagebuch eines Tierschutzfalls) durch die Hinzufügung von Bildern dahingehend verändert, daß Ihr Verein in einem positiven Licht erscheint. Das habe ich sehr bewußt getan. "

Was möchten Sie damit sagen? Unseren Text haben Sie nicht verändert, Ihre Bilder sind von unserer HP kopiert bzw. von uns bereit gestellt worden. Was veranlasst Sie zu der Meinung, unser Text Tagebuch eines Tierschutzfalls bräuchte Aufwertung um unseren Verein in ein besseres Licht zu rücken? Dieser Text stellt nicht unser Verein dar, dieser Text ist eine Auflistung von Vorfällen die sich in einem Tierschutzfall ergaben.

Unser Verein braucht sich nicht zu verstecken, wir benötigen keine Schönfärbung, daher habe ich es auch vermieden, Ihnen anstelle Ihrer eigenen Beurteilung eine Selbstdarstellung unserer Arbeit zukommen zu lassen. In anbetracht dessen, dass Tierschutz tatsächlich viele Emotionen hervorruft, es leider auch nicht zu verheimlichen ist, dass es unzählige "schwarze Schafe" gibt, würde ich Ihnen eine Rundreise als Urlaubsersatz empfehlen. Besichtigen Sie selbst Tierschutzeinrichtungen, überzeugen Sie sich von "gut oder böse" und verstehen Sie die Sorgen und Nöte dieser Einrichtungen. Nach erfolgter Besichtigung sind Sie sicher in der Lage ohne Emotionen zu urteilen und etwas sachlicher zu berichten. Zumal dann auch "schwarze Banner" oder andere Ihnen derzeit unverständlich erscheinende "Äußerlichkeiten" vermutlich etwas klarer werden würden.

Eines möchte ich Ihnen aber noch zum Nachdenken mitteilen: Tierschutz wäre nicht nötig, würde jeder Mensch sich seiner im Ursprung selbst gestellten Verantwortung stellen! Tierschutz wird immer dann notwendig, wenn genau diese Menschen versagen!!!

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Schneider - Lesner
Sehr geehrte Frau Schneider - Lesner,

Ihren Leserbrief verstehe ich nicht. Was ich mit meiner Bemerkung sagen wollte, habe ich ausdrücklich beschrieben:

"Damit will ich sagen: weder halte ich es für geboten, neutral zu sein, noch bin ich immer negativ eingestellt."

Haben Sie diesen Satz überlesen? Habe ich behauptet, Ihr Text benötigte eine Aufwertung oder Ihr Verein müsse in ein besseres Licht gerückt werden? Habe ich behauptet, Ihr Verein müsse sich verstecken oder benötige eine Schönfärbung?

Immerhin bin ich Ihnen dankbar, nunmehr von Ihnen schriftlich zu haben, daß es "unzählige schwarze Schafe" gibt. Insofern frage ich mich, was Sie sich eigentlich die ganze Zeit aufregen? Wenn Sie nicht dazugehören, betrifft es Sie doch gar nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Stürenburg


Leserbrief  799 zu Ausgabe  174
30.07.02



Lieber Werner,

ich habe mich von den Links in Deinem Hauptartikel lenken lassen, bis ich mich bei dem Briefwechsel mit Kaplan ernsthaft gefragt habe, wie naiv diese Leute (beide Seiten) eigentlich sind.

Sie wollen die ("Menschen"-)Rechte für die Tiere etablieren, in dem Bewußtsein, sie könnten damit ein ganz "reines", ethisch sauberes Leben führen. Lediglich bei der praktischen Umsetzung gibt Kaplan zu, daß faktische Grenzen gesetzt seien (das Argument mit den Regenwürmern, von denen er eine leider nur begrenzte Zahl nach Regen von der Bordsteinkante rettet, damit sie nicht überfahren werden).

Wenn man schon radikal und konsequent sein wollte, dann müßte man doch wohl auch die Autos verbieten, die die Regenwürmer überhaupt erst in Gefahr bringen, oder die Straßen, die das Einbuddeln verhindern etc., oder?

Aber selbst die faktischen Grenzen scheinen für die Briefschreiberin (stellvertretend für die gesamte Tierrechte-Veganismus-Szene?) nicht zu existieren. Keine Ausbeutung und Gefährdung von nichtmenschlichen Tieren für menschliche Zwecke (besonders auch Ernährung) ist in ihrem Sinn zu akzeptieren.

Hat sie schon einmal gesehen, wie viele Kleinlebewesen/Tiere sterben bei der Getreideernte, von der ja auch sie sich ernährt? Hat sie schon einmal überlegt, wie viele Tiere von Autos (oder auch Zügen, Bussen etc.) überfahren werden - fährt sie nicht zur Arbeit ...? Ich muß mich zusammennehmen, um nicht von den vielen Menschen zu sprechen, deren Menschenrechte tagtäglich mißachtet werden (z.B. bei der Sojaernte...).

Ein ganz übles Feld tut sich auf (allerdings nicht auf den verlinkten Seiten), wenn (philosophisch) die Frage geklärt werden soll, mit welchem Kriterium die Hierarchie von Rechten, die bestimmten Lebewesen zuerkannt werden sollen, bemessen wird. Ist die Katze mehr wert oder die Maus, die sie frißt etc.

Dann wird, beispielsweise bei dem Philosophen Peter Singer, der der Vorzeigephilosoph bei den Veganern ist, die die Menschenrechte für die großen Menschenaffen fordern, ein neues Kriterium eingeführt: Nicht die Zugehörigkeit zu einer Gattung (bzw. zur Gattung Mensch) ist dann noch entscheidend, sondern die Zuschreibung von Person-Sein. Klingt erstmal so okay.

Da aber über den Person-Sein-Status nach Singer einige Merkmale - z.B. ein Bewußtsein für Vergangenheit und Zukunft - entscheiden, fallen plötzlich einige Menschen mit Schwerstbehinderungen aus dem Raster heraus ... Können wir das wirklich wollen?

Nicht, daß ich das grundlegende Anliegen nicht nachvollziehen könnte: Auch ich habe mit dreizehn Jahren entschieden, vegetarisch zu leben und tue es seither.

Natürlich stehe ich mit Eiern in periodischen Schüben auf Kriegsfuß - z.B. wenn ich sowas lese wie das Vergasen von männlichen Küken, dann entschiede ich, nur noch die Eier von Bekannten zu nehmen, bei denen sowas nicht geschieht ... bis mir klar wird, daß die einen Hahn haben, die Eier also befruchtet sein könnten usw. usw.

Viele, aber nicht alle Einsichten führen zu Verhaltenänderungen; insbesondere deshalb, weil mir tausende von anderen Sachen auch wichtig sind: der Nicht-Konsum von genmanipulierten Lebensmitteln - weniger aus Angst und mehr aus Prinzip -, keine Daunen, seit ich weiß, daß die Tiere bspw. in Polen bei großen Betrieben lebendig gerupft werden, nur Kaffee aus Transfair, keine Teppiche aus Kinderhand, kein Tropenholz und, und und

Ich darf mir nichts vormachen: Trotzdem werden meinetwegen Menschen ausgebeutet, Kinder mißbraucht (eher nicht sexuell), Tiere getötet... Ich bemühe mich redlich, schaue nicht weg, ABER ich zeige so selten wie möglich auf andere Leute!!!

Und ich halte mich für einen ethisch orientierten Menschen, nur daß ich keine Utilitaristin bin wie Singer und Kaplan, mir sind nicht die großen Nutzen wichtig, sondern das Individuum - Mensch und Tier. Und gleichzeitig fühle ich mich natürlich häufig schlecht, schuldig; weil ich nicht mal annähernd alles richtig mache!

Deshalb freut mich, daß Du die Ambivalenz dieses Themas in Deinen Artikeln deutlich gemacht hast und daß Du militantes Verhalten, Gewalt und diese ätzende Selbstgerechtigkeit vieler Tierschützer und Tierrechtler bloßstellst.

Herzliche Grüße
Katinka und Tom


Leserbrief  800 zu Ausgabe  174
31.07.02


Sehr geehrte Damen und Herren,

[auf Wunsch des Autors gel�scht]
Freier Kameramann und Fotojournalist
Sehr geehrter Herr [auf Wunsch des Autors gel�scht]!

[auf Wunsch des Autors gel�scht]

Es ist richtig, da� die Urheberrechte automatisch dem Urheber zufallen und auch f�r die gesamte Rechtsdauer beim Urheber bzw. dessen Erben verbleiben. Insofern k�nnen Urheberrechte gar nicht ignoriert werden.

Davon unterschieden werden m�ssen die Verwertungsrechte, �ber die der Urheber frei verf�gen kann. So kann der Urheber die Verwertungsrechte verkaufen. Wenn jemand an der Nutzung interessiert ist, mu� er mit dem Inhaber der Verwertungsrechte Kontakt aufnehmen.

Anders als im �blichen Kaufrecht kann sich der K�ufer eines Nutzungsrechts nicht auf Treu und Glauben berufen.

Das bedeutet: wenn jemand behauptet, er habe die Nutzungsrechte, und ich glaube ihm und kaufe sie ihm ab, und es stellt sich nachher heraus, da� der Verk�ufer gar nicht im Besitz der Nutzungsrechte war, dann mu� ich zun�chst die Forderungen des Inhabers der Nutzungsrechte befriedigen und kann mich nicht auf Treu und Glauben berufen und auf den Verk�ufer verweisen.

Im Nachgang, nachdem ich also zweimal bezahlt habe, m�glicherweise unterschiedliche Preise, kann ich dann im Zivilverfahren den angeblichen Inhaber belangen und von ihm den ungerechtfertigt geforderten Preis zur�ckverlangen und mit einigem Gl�ck auch zur�ckerhalten.

Mit anderen Worten: da k�nnte ja jeder kommen und behaupten, er sei der Urheber und habe die Verwertungsrechte. Selbst wenn das erste stimmt, mu� das zweite keineswegs zutreffen.

Dar�ber hinaus bezichtigen Sie mich des unprofessionellen Vorgehens, weil ich nicht bei Ihnen nachgefragt habe.

Das habe ich nicht getan, weil ich dazu nicht verpflichtet bin. Das Urheberrecht gilt n�mlich nicht uneingeschr�nkt, sondern wird z. B. durch das Zitatrecht eingeschr�nkt. Ich zitiere dazu aus Kurzleitfaden: Urheberrechte bei der Erstellung eigener Webseiten

c) Zitierfreiheit, � 51 UrhG
� 51 UrhG erlaubt die Vervielf�ltigung, Verbreitung und �ffentliche Wiedergabe einzelner bereits erschienener Werke auch ohne Zustimmung des Urhebers, sofern diese in einem selbst�ndigen wissenschaftlichen Werk zur Erl�uterung des Inhalts und in einem durch diesen Zweck gebotenen Umfang aufgenommen werden. Im einzelnen sind geregelt:
"Gro�zitat", � 51 Nr. 1 UrhG.
"Kleinzitat", � 51 Nr. 2 UrhG
Musikzitat, � 51 Nr. 3 UrhG
Quellenangabe, � 63 I UrhG
In bezug auf den Multi-Media Bereich ist zu beachten:
Das zitierende Werk mu� selbst�ndig sein
Es mu� eine eigene geistige Leistung aufweisen
Das Zitat darf nur als Hilfsmittel und Beleg fungieren

Weiter schreibt Junker, remus-Grundwissen Urheberrecht 2c, 29.06.2002:

c) Zitatrecht
Das Zitatrechtist f�r das kulturelle Schaffen von gro�er Bedeutung. Sein Zweckist - so die Rechtsprechung - die F�rderung der geistigen Auseinandersetzung mit fremden Gedanken und damit die Sicherung des allgemeinen kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritts. Ausgehend von dem Gedanken, da� der Urheber bei seinem Schaffen auf den kulturellen Leistungen seiner Vorg�nger aufbaut, wird es ihm im Interesse der Allgemeinheit zugemutet, einen verh�ltnism��ig geringf�gigen Eingriff in sein ausschlie�liches Verwertungsrecht hinzunehmen, wenn dies der geistigen Kommunikation und damit der F�rderung des kulturellen Lebens dient. Auch in anderen Rechtsordnungen und in internationalen Abkommen findet sich dieser Gedanke (siehe z.B. Art. 10 Abs. 1 und Abs. 3 RB� (Pariser Fassung)).

Nach deutschem Recht sind die Vervielf�ltigung (siehe � ï¿½ 16 UrhG), Verbreitung (siehe � ï¿½ 17 UrhG) und �ffentliche Wiedergabe (siehe � ï¿½ 15 Abs. 2 UrhG) von Werken bzw. Werkteilen als Zitate unter den Voraussetzungen des � ï¿½ 51 UrhG gestattet, wobei das �nderungsverbot gem�� � ï¿½ 62 UrhG und die Pflicht zur Quellenangabe gem�� � ï¿½ 63 UrhG nicht vergessen werden darf. Die Interessen der Allgemeinheit �berwiegen so stark, da� der Gesetzgeber anders als bei den oben erl�uterten Schranken (� ï¿½ 52 UrhG und � ï¿½ 53 UrhG) f�r den Urheber noch nicht einmal einen Verg�tungsanspruch geschaffen hat. [...]

bb) Kleinzitate
Gem�� � ï¿½ 51 Nr. 2 UrhG ist die Vervielf�ltigung, Verbreitung und �ffentliche Wiedergabe zul�ssig, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang Stellen eines Werkes nach der Ver�ffentlichung in einem selbst�ndigen � Sprachwerk�  angef�hrt werden. [...]

(3) Das zitierte Werk darf schlie�lich nur in einem durch den Zweck gebotenen Umfang genutzt werden.

Es ist somit erlaubt, ohne Nachfragen aus urheberrechtlich gesch�tzten Werken zu zitieren, sogar gegen den Willen des Urhebers, sofern das Zitat f�r die Argumentation der selbst�ndigen, ihrerseits urheberrechtlich gesch�tzten Leistung notwendig ist, nicht �ber diesen Umfang hinausgeht, nicht ver�ndert wird und eine eindeutige Quellenangabe beigef�gt ist.

Das ist bei den reklamierten Bildern zweifellos der Fall. Quellenangabe bedeutet nicht Urheber, sondern lediglich Fundstelle; sie kann u. U. sogar ganz entfallen.

Das Zitatrecht verneint dar�ber hinaus, wie oben dargelegt, einen Verg�tungsanspruch. Eine Rechnung Ihrerseits er�brigt sich daher.

[auf Wunsch des Autors gel�scht]

Mit freundlichen Gr��en
Werner St�renburg



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Der Herausgeber ist nicht verantwortlich für Leserbeiträge und die Inhalte externer Internetseiten.
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