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Editorial zu Ausgabe 376

 
W. Popken im Fenster
Selbstportrait 08/2004
 
 
11.06.2006

Dienstleistung

Was mache ich hier eigentlich? Nun, ich könnte jetzt alle möglichen Probleme aufzählen, die ich bewältigen muß, oder die Berufsbezeichnungen aufzählen, die ich für mich in Anspruch nehmen könnte, aber wie könnte man alles das mit einem Wort beschreiben? Genau. Ich erbringe Dienstleistungen.

Das Wort drückt schon aus, daß es sich um ein Vertragsverhältnis zwischen zwei Parteien handelt, nämlich demjenigen, der die Leistungen erbringt, und demjenigen, der die Dienste in Anspruch nimmt. Ein Vertragsverhältnis ist ein Rechtsverhältnis, und unser Recht geht im wesentlichen auf das römische Recht zurück, was aber natürlich nicht das erste im Laufe der Menschheitsgeschichte war.

Die Rechtsverhältnisse, um die es hier geht, werden im BGB beschrieben. Demnach sind Verträge auch dann Verträge, wenn sie nur mündlich geschlossen sind. Sie bedürfen nicht einmal der Zeugen. Zeugen und Schriftlichkeit erleichtern die Auseinandersetzung im Streitfall, die vor Gericht ausgetragen wird.



Verträge

Vertragsverhältnisse sind nicht ungewöhnlich, im Gegenteil: Wir sind umgeben von Vertragsverhältnissen, auch wenn wir uns das nicht immer bewußt machen. Wann immer wir etwas kaufen, wird zum Beispiel stillschweigend ein Kaufvertrag geschlossen, auch wenn wir an der Kasse des Supermarktes nichts unterschreiben und auf den Kassenzettel verzichten. Der Hersteller der Ware, die wir erworben haben, verspricht eine gewisse Leistung, die wir als Verbraucher einklagen könnten, sollte er uns irregeführt haben.

Damit Hersteller oder Dienstleister nicht unberechtigt verklagt werden können, legen diese oft ihre Vertragsbedingungen dem Produkt bei. Bei Software-Produkten sind wir es gewohnt, daß wir die Nutzungsbedingungen akzeptieren müssen. Wir können also vom Hersteller später nichts verlangen, was dieser nicht ausdrücklich zugesichert hat. Im Falle von Open Source-Produkten, die normalerweise kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, wird ausdrücklich nichts zugesichert, gar nichts, weshalb man von den Herstellern auch gar nichts verlangen kann. Das bedeutet nicht, daß die Produkte nicht leisten würden; das bedeutet lediglich, daß man die Hersteller in keiner Weise finanziell oder sonstwie zusätzlich in Anspruch nehmen kann. Das ist verständlich, schließlich haben die ihr Produkt verschenkt.



Nutzungsbedingungen

Die Pferdezeitung hat lange Jahre ihre Dienstleistungen ebenfalls verschenkt und Nutzungsbedingungen formuliert, in denen klar geregelt ist, was unter welchen Bedingungen geleistet wird und was nicht, was die Pflichten und die Rechte der beiden Vertragspartner im einzelnen sind. Auf diese  Konditionen wird überall verwiesen, insbesondere dann, wenn man die Dienstleistungen in Anspruch nehmen will, aber auch in den Systemnachrichten, die die Handlungen der Nutznießer jeweils per E-Mail dokumentieren.

E-Mail ist natürlich heutzutage ein schwieriges Thema. Bekanntlich gibt es in dieser Welt nicht nur die Guten, sondern auch die Bösen, und deshalb durfte es eigentlich nicht überraschen, daß auch eine so gute Einrichtung wie E-Mail in kürzester Zeit mißbraucht wurde. Das bedeutet jedoch nicht, daß jede E-Mail einen Mißbrauch darstellt und deshalb mißachtet werden darf.



Mißbrauch

Die Situation ist nicht viel anders als bei anderen technischen Medien, etwa dem Fax oder der guten alten Schneckenpost. Auch das Fax wurde sehr schnell mißbraucht. Der Fax-Mißbrauch ist durch gesetzliche Regelungen ziemlich schnell auf ein Mindestmaß reduziert worden. Der Briefverkehr wird ebenfalls mißbraucht, aber gleichfalls in Maßen, weil die Urheber sehr leicht zu identifizieren sind und außerdem der Post-Mißbrauch sehr teuer ist. Grundsätzlich aber handelt es sich nur um einen Unterschied in der Dimension. Niemand würde auf die Idee kommen, sämtliche Faxe und alle Briefpost sofort ungelesen in den Papierkorb zu werfen. Sehr schnell würde man sich nämlich selbst in Schwierigkeiten bringen, wenn etwa Mahnungen oder gar gerichtliche Vorladungen unbeachtet blieben. Über kurz oder lang befände man sich im Gefängnis oder in der Psychiatrie. Aus mit der Freiheit!

So wie es einige Zeit gedauert hat, bis die Teilnehmer am E-Mailverkehr gelernt hatten, angemessen mit zweifelhaften E-Mails umzugehen (Stichwort Viren, Hoax), wird es auch einige Zeit dauern, bis jeder zuverlässig die relevanten von den irrelevanten E-Mails scheiden kann. Das wäre der erste Schritt. Der zweite wäre, die relevanten E-Mails auch zu lesen.

Das ist ein Problem. Wer will heute noch lesen? Bedienungsanleitungen werden immer länger, die Geduld immer kürzer.



Rechte und Pflichten

Daher begreife ich meine Arbeit auch als Erziehung zur Geschäftsfähigkeit. Wenn mich jemand anpflaumt, ich solle doch gefällig seine Daten beseitigen und ihn nicht länger belästigen, informiere ich über unser Vertragsverhältnis und die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Er hat keine Recht darauf, daß ich seine Daten beseitige; das ist vielmehr seine Pflicht.

Außerdem kann von Belästigung keine Rede sein, denn ich informiere ihn. Wenn er nur diese Informationen zur Kenntnis nehmen würde, bräuchte er sich nicht aufzuregen. So einfach wäre das. Aber dazu müßte er ja lesen. Lieber schreibt er einen wütenden Protestbrief. Ist wohl einfacher.

 
Chefredakteur und Herausgeber
 
 




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