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Leserbrief 1700


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Leserbrief  1700
13.02.06


An die Redaktion

Hallo !

gerade habe ich mit Interesse den Beitrag zum neuen Hufbeschlagsgesetz (oder wie das auch immer korrekt heißen mag) gelesen. Die Darstellung wie Lobbyarbeit Ergebnisse zeitigt ist leider nur ein Hinweis auf das Normal, in allen anderen wirtschaftlich geprägten Bereichen funktioniert der politische Entscheidungsprozess, welcher meistens ohne externen Sachverstand nicht auskommt, genauso.

Für mich ist allerdings unklar inwiefern die angestrebte neue Rechtslage einem Pferdehalter Einschränkungen auferlegt. Wird es so sein das ich kein Eisen mehr abziehen darf? Wie sind dann rein rechtlich Hufschuhe zu beurteilen (eigentlich ein hirnrissige Frage, aber soweit geht das Überlegen dann). Wer darf dann Hufschuhe vertreiben? Nur der Schmied?

Ich bin mit meinem Schmied sehr zufrieden, er ist gewissenhaft, nicht dogmatisch, hat selber Pferde und schaut sich auch mein Pferd noch - nach 6 Jahren - jedes mal neu an. Egal ob es nur ausgeschnitten wird oder Eisen drunter kommen (im Sommer hat es als Fahrpferd Eisen, den Hufschuhversuch starte ich erst in diesem Jahr). Aber wie Sie schon schrieben, ob Schmied oder Pfleger, es gibt in beiden Bereichen solche und solche.

Mit freundlichen Grüßen
R. Krojnewski
Guten Tag Herr Krojnewski!

Laut Gesetzentwurf darf der Besitzer nur noch reinigen, wie auch deutlich geschildert. Insbesondere dürfen Sie unterwegs ein loses Eisen nicht befestigen; diese Arbeit ist allein dem Hufschmied vorbehalten. Der Artikel aus der F.A.Z. endet genau damit:

Wenn ein Eisen locker ist oder das Pferd wegen eines hineingetretenen Steines lahmt, müssen sie warten, bis der Schmied kommt. Es lahmt dann solange im Dienste des Tierschutzes.
 Wettbewerbsschutz

Die  » Stellungnahme des VFD spricht diese Konsequenzen ebenfalls deutlich an. Dort auch eine Aussicht auf die Konsequenzen aus dem Gesetz für die Hufschuh-Industrie.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Hebrang




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©1999-2008 · ISSN 1437-4528 · Statistik:  Übersicht
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