Pferdekaufvertrag
zwischen
Herrn/Frau .........................................................................
Vorname/ Name
Straße .........................................................................
PLZ, Wohnort
........................................................................
-Verkäufer/in
-
und
Herrn/Frau .........................................................................
Vorname/ Name
Straße .........................................................................
PLZ, Wohnort
........................................................................
- Käufer/in -
wird
folgender Pferdekaufvertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand
1.Der Verkäufer verkauft dem Käufer das Pferd
............................................................................
Name des Pferdes/Lebensnummer
2.Der Verkäufer
o
Ist
alleiniger Eigentümer des Pferdes
o
verkauft das
Pferd im Namen und für Rechnung eines Dritten.
3.Das Pferd wird im Einzelnen durch nachstehende Merkmale definiert:
o
Rasse: .........................................................................
o
Alter .........................................................................
o
Geschlecht: .........................................................................
o
Farbe: .........................................................................
o
Abzeichen: .........................................................................
o
Lebensnummer: .......................................................................
o
Abstammung: .........................................................................
1 Fassung 1/2007 privater
Käufer ./. gewerbl. Verkäufer
4.Mitverkauft und mit übergeben werden folgende Papiere:
o Pferdepass/Equidenpass
o Abstammungsnachweis
o Impfpass
o FEI-Pass
o Nennungsscheckheft
o Sonstiges
(bitte ankreuzen)
§ 2 Kaufpreis
1.Der Kaufpreis beträgt €.........................................
zzgl. .... % MwSt. €.........................................
Gesamt: € ........................................
2.Der Kaufpreis ist bei Kaufabschluss/Anlieferung/spätestens bis zum
....……………………...........
fällig.
3.Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt durch
o
bar
o
per Scheck
o
auf das
Konto des Verkäufers .............................. bei
.....................BLZ........................
(bitte
ankreuzen)
§ 3
Beschaffenheit
Als sportliche Beschaffenheit wird vereinbart:
(bitte 1. und 2. zweispaltig
nebeneinander formatieren)
1.Das Pferd ist
o
ungeritten
o
angeritten
o
sonstiges
………………………………………………………………………………
2.Das Pferd ist
o
noch nicht
im Sport eingesetzt
o
bereits im
Sport eingesetzt
o
bisher ohne
Erfolg
o
mit Erfolgen
in nachstehenden Disziplinen:
o Springen
o Dressur
o Vielseitigkeit
o Western-Reiten
o Sonstiges
(bitte ankreuzen)
§ 4
Kaufuntersuchung
Der Kaufvertrag erfolgt
o
mit
tierärztlicher Kaufuntersuchung
o
ohne
tierärztliche Kaufuntersuchung
Die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages steht unter dem
ausdrücklichen Vorbehalt, dass kein einzelner Röntgenbefund ohne
Berücksichtigung der sonstigen klinischen Befunde keine schlechtere
Klassifizierung als
·
Klasse II
·
Klasse II –
III
·
Klasse III
aufweist.
Das Ergebnis der Kaufuntersuchung hat im übrigen nachstehende
rechtliche Bedeutung:
1.Solange der schriftliche Bericht der Kaufuntersuchung dem Käufer
zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages nicht vorgelegen hat, handelt
es sich rechtlich um einen Kauf auf Probe. In diesem Fall hat der Käufer das
Recht, nach Erhalt des schriftlichen Untersuchungsberichtes den Kaufvertrag
innerhalb einer Frist von 8 Tagen zu billigen oder in derselben Frist die
Billigung zu versagen, wenn die Befunde des Berichtes aus der Sicht des Käufers
für den mit dem Kaufvertrag beabsichtigten Verwendungszweck nicht befriedigend
sind.
2.Die Nicht-Billigung hat schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu
erfolgen.
3.Wird diese nicht fristgerecht ausgesprochen, so gilt der
Kaufvertrag als vom Käufer gebilligt.
4.Die Beschreibung der klinischen und röntgenologischen Befunde hat
in einer für den Fachmann wissenschaftlich überprüfbaren und für den Käufer
verständlichen Weise zu erfolgen.
5.Erfüllt der Bericht diese Anforderungen nicht, so ist der Käufer
nicht verpflichtet, sich um weitergehende Aufklärung zu bemühen. Ebenso wenig
kann sich der Verkäufer in diesem Fall
gegenüber dem Käufer darauf berufen, dieser
habe in Kenntnis der im Bericht aufgelisteten Mängel den Kaufvertrag
abgeschlossen oder gebilligt.
6.Verkäufer und Käufer haben sich gegenseitig auf vorstehende
Besonderheiten dieses Kaufvertrages hingewiesen. Sie bestätigen wechselseitig
vom Inhalt der vorstehenden Regelungen Kenntnis genommen und diese als
vertraglich verbindlich akzeptiert zu haben
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Verkäufer/in Käufer/in
§ 5
Kosten/Beauftragung
Die Kosten der tierärztlichen Kaufuntersuchung werden vom
Verkäufer getragen. Der Käufer hat das Recht, die Kaufuntersuchung durch einen
Tierarzt des Verkäufers als für ihn unverbindlich zurückzu- weisen. Statt
dessen kann er einen Tierarzt seines Vertrauens auf seine Kosten beauftragen.
Nur diese Untersuchung ist dann für beide Parteien verbindlich.
§ 6
Impfungen/Erkrankungen/Sonstiges
1.Die Impfungen des Pferdes ergeben sich aus dem beigefügten
Impfpass, zusätzlich ist das Pferd
geimpft worden gegen:
o
..................................................................... Datum:
...........................................
o
..................................................................... Datum:
...........................................
o
..................................................................... Datum: ...........................................
(bitte
ankreuzen)
2.Der Verkäufer hat während seiner Besitzzeit des Pferdes von
nachstehenden Pferdekrankheiten erfahren:
o
..................................................................... Datum: ...........................................
o
..................................................................... Datum:
...........................................
o
..................................................................... Datum: ...........................................
(Diagnose und den jeweiligen Zeitraum
angeben)
3.Der Verkäufer hat während seiner Besitzzeit nachstehende
Besonderheiten/Eigenschaften des Pferdes kennen gelernt: :
o
..................................................................... Datum: ...........................................
o
..................................................................... Datum:
...........................................
o
..................................................................... Datum: ...........................................
(seit wann zeigt das Pferd vorstehende
Besonderheiten?)
§ 7 Verjährung
Mängelansprüche des
Käufers verjähren innerhalb einer Frist von 12
Monaten ab Übernahme des Pferdes durch den Käufer. Beim Kauf von Fohlen
beträgt die Frist 24 Monate.
Die Verjährungsverkürzung
gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei grobem
Verschulden.
§ 8
Mängelhaftung
Die Mängelhaftung des
Verkäufers bestimmt sich uneingeschränkt nach den einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften. Für die Annahme eines Mangels reicht es bereits aus, wenn ein
Mangel auf mehreren Ursachen beruhen kann und nicht zu klären ist, auf welcher
Ursache der jeweilige Mangel basiert.
Für alle Mängel gilt unabhängig von der Art des
Mangels zu Gunsten des Käufers die Vermutungsregelung des § 476 BGB. Dabei sind
sich die Parteien im übrigen darüber einig, dass die gesetzliche
Vermutungswirkung des § 476 BGB durch
den Verkäufer nicht bereits dadurch zur Überzeugung des Gerichts widerlegt ist, dass nachgewiesen wird, dass
das Pferd zum Zeitpunkt der Übergabe auf Grund von Probereiten etc. nicht
lahmte oder bestimmte Verhaltensweisen nicht aufgewiesen hat.
Die im Auftrage des
Käufers durchgeführte Ankaufsuntersuchung dient ausschließlich der Information
des Käufers und ist kein Beweismittel zu Führung des Gegenbeweises durch
denVerkäufer im Sinne des § 292 ZPO und muß daher auch nicht dem Verkäufer
zugänglich gemacht werden.
§ 9
Eigentumsübergang
1.Mit Ablieferung des Pferdes beim Käufer geht die Gefahr des zufälligen
Unterganges und der Verschlechterung auf diesen über.
2.Folgende Dokumente
o
Abstammungsnachweis
o
Pferdepass/Equidenpass
o
FEI-Pass
o
Impfpass
o
Nennungsscheckheft
o
.....................................
(bitte
ankreuzen)
o werden bei Bezahlung des Kaufpreises übergeben
o werden bei Eingang
bzw. Gutschrift des Kaufpreises an den Käufer übersandt.
3.Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Pferd bis zur
vollständigen Kaufpreiszahlung ausdrücklich vor. Der Verkäufer erklärt
verbindlich, dass er unbeschränkter Eigentümer des Pferdes ist.
§ 10 Schriftform
1.Sämtliche Abreden im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses
Kaufvertrages sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Nebenabreden
bestehen nicht.
2.Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dieses gilt auch für eine Änderung des Erfordernisses der Schriftform.
§ 11
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere
der Bestimmungen dieses Kaufvertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird
hiermit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine derartige
Bestimmung ist vielmehr durch eine vertragliche Regelung zu ersetzen, durch die
der von den Parteien angestrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer
Weise erreicht werden kann.
§ 12 Sonstige
Regelungen / Auflistung der Mängel des Pferdes
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............................................................................
............................................................................
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§ 13
Dopingerklärung/Eidesstattliche Versicherung
Der Verkäufer
versichert eidesstattlich, dass das Pferd im letzten Monat keinerlei
Dopingmittel verabreicht bekommen hat, durch die das Schmerzempfinden und/oder
das sonstige Verhalten des Pferdes mittelbar oder unmittelbar beeinflusst
werden kann.
Soweit der
Verkäufer nicht Eigentümer/Besitzer des Pferdes ist, versichert er, dass er
sich bei diesem ausdrücklich nach der Verabreichung von Dopingmitteln im
letzten Monat erkundigt hat und der Besitzer/Eigentümer erklärt habe, solche
nicht verabreicht zu haben.
Zur
Information des Käufers weist der Verkäufer darauf hin, dass das Pferd
nachfolgend aufgeführte Medikamente zu den nachgenannten Terminen verabreicht
erhalten hat.
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Ort, den Ort,
den
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Verkäufer/in Käufer/in
© Rechtsanwalt Eduard Graf v. Westphalen · Spezialist für
Pferdekaufrecht · Pferdezeitung.com/Westphalen
Aaröstr. 4 · 81929 München · ra.e.westphalen@freenet.de · Fon (089) 228
53 06 · Fax (089) 29 66 17