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Siehe auch Pressemitteilung  Warnung vor tierärztlichen Verkaufsuntersuchungen beim Pferdekauf
und Angebot der Woche 04/43:  Pferdekaufvertrag: Nicht empfehlenswert.




 

 

 

 

Pferdekaufvertrag[1] 

 

 

zwischen

 

Herrn/Frau       .........................................................................

                        Vorname/ Name

 

Straße              .........................................................................

 

PLZ, Wohnort ........................................................................

 

-Verkäufer/in -

 

und

 

Herrn/Frau       .........................................................................

                        Vorname/ Name

 

Straße              .........................................................................

 

PLZ, Wohnort ........................................................................

 

- Käufer/in -

 

wird folgender Pferdekaufvertrag geschlossen:

 

 

§ 1 Gegenstand

 

1.Der Verkäufer verkauft dem Käufer das Pferd

 

............................................................................

Name des Pferdes/Lebensnummer

 

2.Der Verkäufer  

 

o         Ist alleiniger Eigentümer des Pferdes

o         verkauft das Pferd im Namen und für Rechnung eines Dritten.

 

 

 

 

 

 

3.Das Pferd wird im Einzelnen durch nachstehende Merkmale definiert:

 

o         Rasse:                   .........................................................................

o         Alter                      .........................................................................

o         Geschlecht:                        .........................................................................

o         Farbe:                    .........................................................................

o         Abzeichen:             .........................................................................

o         Lebensnummer:      .......................................................................

o         Abstammung:         .........................................................................

 

1 Fassung 1/2007  privater Käufer ./. gewerbl. Verkäufer

 

4.Mitverkauft und mit übergeben werden folgende Papiere:

 

o    Pferdepass/Equidenpass

o    Abstammungsnachweis

o    Impfpass

o    FEI-Pass

o    Nennungsscheckheft

o    Sonstiges

            (bitte ankreuzen)

 

§ 2 Kaufpreis

 

1.Der Kaufpreis beträgt                  €.........................................

zzgl. .... % MwSt.         €.........................................

Gesamt:                      € ........................................

 

2.Der Kaufpreis ist bei Kaufabschluss/Anlieferung/spätestens bis zum ....……………………...........

fällig.

 

3.Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt durch

 

o         bar

o         per Scheck

o         auf das Konto des Verkäufers .............................. bei .....................BLZ........................

(bitte ankreuzen)

 

 

§ 3 Beschaffenheit

 

Als sportliche Beschaffenheit wird vereinbart:

(bitte 1. und 2. zweispaltig nebeneinander formatieren)

 

1.Das Pferd ist

o         ungeritten

o         angeritten

o         sonstiges ………………………………………………………………………………

 

2.Das Pferd ist

o         noch nicht im Sport eingesetzt

o         bereits im Sport eingesetzt

o         bisher ohne Erfolg

o         mit Erfolgen in nachstehenden Disziplinen:

 

o        Springen

o        Dressur

o        Vielseitigkeit

o        Western-Reiten

o        Sonstiges

(bitte ankreuzen)

 

 

 

§ 4 Kaufuntersuchung

 

Der Kaufvertrag erfolgt  

 

o         mit tierärztlicher Kaufuntersuchung

o         ohne tierärztliche Kaufuntersuchung

 

Die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass kein einzelner Röntgenbefund ohne Berücksichtigung der sonstigen klinischen Befunde keine schlechtere Klassifizierung als

 

·         Klasse II

·         Klasse II – III

·         Klasse III

 

aufweist.

 

Das Ergebnis der Kaufuntersuchung hat im übrigen nachstehende rechtliche Bedeutung:

 

1.Solange der schriftliche Bericht der Kaufuntersuchung dem Käufer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages nicht vorgelegen hat, handelt es sich rechtlich um einen Kauf auf Probe. In diesem Fall hat der Käufer das Recht, nach Erhalt des schriftlichen Untersuchungsberichtes den Kaufvertrag innerhalb einer Frist von 8 Tagen zu billigen oder in derselben Frist die Billigung zu versagen, wenn die Befunde des Berichtes aus der Sicht des Käufers für den mit dem Kaufvertrag beabsichtigten Verwendungszweck nicht befriedigend sind.

2.Die Nicht-Billigung hat schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu erfolgen.

3.Wird diese nicht fristgerecht ausgesprochen, so gilt der Kaufvertrag als vom Käufer gebilligt.

4.Die Beschreibung der klinischen und röntgenologischen Befunde hat in einer für den Fachmann wissenschaftlich überprüfbaren und für den Käufer verständlichen Weise zu erfolgen.

5.Erfüllt der Bericht diese Anforderungen nicht, so ist der Käufer nicht verpflichtet, sich um weitergehende Aufklärung zu bemühen. Ebenso wenig kann sich der Verkäufer  in diesem Fall gegenüber dem Käufer darauf berufen, dieser  habe in Kenntnis der im Bericht aufgelisteten Mängel den Kaufvertrag abgeschlossen oder gebilligt.

6.Verkäufer und Käufer haben sich gegenseitig auf vorstehende Besonderheiten dieses Kaufvertrages hingewiesen. Sie bestätigen wechselseitig vom Inhalt der vorstehenden Regelungen Kenntnis genommen und diese als vertraglich verbindlich akzeptiert zu haben

 

 

----------------------------------------------         -----------------------------------------------

Verkäufer/in                                                                  Käufer/in              

 

§ 5 Kosten/Beauftragung

 

Die Kosten der tierärztlichen Kaufuntersuchung werden vom Verkäufer getragen. Der Käufer hat das Recht, die Kaufuntersuchung durch einen Tierarzt des Verkäufers als für ihn unverbindlich zurückzu- weisen. Statt dessen kann er einen Tierarzt seines Vertrauens auf seine Kosten beauftragen. Nur diese Untersuchung ist dann für beide Parteien verbindlich.

 

§ 6 Impfungen/Erkrankungen/Sonstiges

 

1.Die Impfungen des Pferdes ergeben sich aus dem beigefügten Impfpass, zusätzlich ist das Pferd  geimpft worden gegen:

o         .....................................................................  Datum: ...........................................

o         .....................................................................  Datum: ...........................................

o         .....................................................................  Datum: ...........................................

(bitte ankreuzen)

2.Der Verkäufer hat während seiner Besitzzeit des Pferdes von nachstehenden Pferdekrankheiten erfahren:

o         .....................................................................  Datum: ...........................................

o         .....................................................................  Datum: ...........................................

o         .....................................................................  Datum: ...........................................

(Diagnose und den jeweiligen Zeitraum angeben)

 

3.Der Verkäufer hat während seiner Besitzzeit nachstehende Besonderheiten/Eigenschaften des Pferdes kennen gelernt: :

o         .....................................................................  Datum: ...........................................

o         .....................................................................  Datum: ...........................................

o         .....................................................................  Datum: ...........................................

(seit wann zeigt das Pferd vorstehende Besonderheiten?)

 

§ 7 Verjährung

 

Mängelansprüche des Käufers verjähren innerhalb einer Frist von 12  Monaten ab Übernahme des Pferdes durch den Käufer. Beim Kauf von Fohlen beträgt die Frist 24 Monate.

 

Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei grobem Verschulden.

 

 

§ 8 Mängelhaftung

 

Die Mängelhaftung des Verkäufers bestimmt sich uneingeschränkt nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Für die Annahme eines Mangels reicht es bereits aus, wenn ein Mangel auf mehreren Ursachen beruhen kann und nicht zu klären ist, auf welcher Ursache der jeweilige Mangel basiert.

 

Für  alle Mängel gilt unabhängig von der Art des Mangels zu Gunsten des Käufers die Vermutungsregelung des § 476 BGB. Dabei sind sich die Parteien im übrigen darüber einig, dass die gesetzliche Vermutungswirkung des  § 476 BGB durch den Verkäufer nicht bereits dadurch zur Überzeugung des Gerichts  widerlegt ist, dass nachgewiesen wird, dass das Pferd zum Zeitpunkt der Übergabe auf Grund von Probereiten etc. nicht lahmte oder bestimmte Verhaltensweisen nicht aufgewiesen hat.

 

Die im Auftrage des Käufers durchgeführte Ankaufsuntersuchung dient ausschließlich der Information des Käufers und ist kein Beweismittel zu Führung des Gegenbeweises durch denVerkäufer im Sinne des § 292 ZPO und muß daher auch nicht dem Verkäufer zugänglich gemacht werden.

 

 

§ 9 Eigentumsübergang

 

1.Mit Ablieferung des Pferdes beim Käufer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der Verschlechterung auf diesen über.

 

2.Folgende Dokumente  

o              Abstammungsnachweis

o              Pferdepass/Equidenpass

o              FEI-Pass

o              Impfpass

o              Nennungsscheckheft

o              .....................................

(bitte ankreuzen)

 

o  werden bei Bezahlung des Kaufpreises übergeben

o werden bei Eingang bzw. Gutschrift des Kaufpreises an den Käufer übersandt.

 

3.Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Pferd bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung ausdrücklich vor. Der Verkäufer erklärt verbindlich, dass er unbeschränkter Eigentümer des Pferdes ist.

 

 

§  10 Schriftform

 

1.Sämtliche Abreden im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Kaufvertrages sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Nebenabreden bestehen nicht.

 

2.Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für eine Änderung des Erfordernisses der Schriftform.

 

 

§ 11 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieses Kaufvertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hiermit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine derartige Bestimmung ist vielmehr durch eine vertragliche Regelung zu ersetzen, durch die der von den Parteien angestrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer Weise erreicht werden kann.

 

 

§ 12 Sonstige Regelungen / Auflistung der Mängel des Pferdes

 

............................................................................
............................................................................
............................................................................
............................................................................
............................................................................
............................................................................
.................................

 

 

§ 13 Dopingerklärung/Eidesstattliche Versicherung

 

Der Verkäufer versichert eidesstattlich, dass das Pferd im letzten Monat keinerlei Dopingmittel verabreicht bekommen hat, durch die das Schmerzempfinden und/oder das sonstige Verhalten des Pferdes mittelbar oder unmittelbar beeinflusst werden kann.

 

Soweit der Verkäufer nicht Eigentümer/Besitzer des Pferdes ist, versichert er, dass er sich bei diesem ausdrücklich nach der Verabreichung von Dopingmitteln im letzten Monat erkundigt hat und der Besitzer/Eigentümer erklärt habe, solche nicht verabreicht zu haben.

 

Zur Information des Käufers weist der Verkäufer darauf hin, dass das Pferd nachfolgend aufgeführte Medikamente zu den nachgenannten Terminen verabreicht erhalten hat.

 

............................................................................
............................................................................
............................................................................
............................................................................
............................................................................
...................................................................

 

 

 

..........................................................                        ......................................................

Ort, den                                                                                                Ort, den

 

 

 

..........................................................                        ......................................................

Verkäufer/in                                                                                          Käufer/in

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Aaröstr. 4 · 81929 München · ra.e.westphalen@freenet.de · Fon (089) 228 53 06 · Fax (089) 29 66 17



[1]              Fassung 1/2007 Käufer ./. gewerblicher Verkäufer







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