Pferdemesse · Die ganze Welt der Pferde
10. Jahrgang · aktuell  Ausgabe 503

 › Magazin    › Pferdemarkt    › Anzeigenmarkt   
   Messe 

 Archiv

 Pferd verkaufen

 Anzeige aufgeben

 Mediadaten

 


 
interessant: » Arnulf Rating: Zur Woche des Grundeinkommens

 News: FN-aktuell vom 12.11.08
 Presse-Info: CHIO Aachen ...
 Distanzreiten, z.B. ... Deutsche Reiterinnen glücklos ...
 Lobback: geändert seit 21.11.

 informativ &    umfangreich
Prognose November 4.619 Seitenaufrufe für  Top Ten-Spitzenreiter  Westphalen
Hallo   Pferdefreund!

   

  Menü    Hilfe-FAQ    Login    Newsletter     Bücher    Notizen    Presse    Termine  TV

 
  Heute neu
  Magazin
  Pferdemarkt
  Anzeigenmarkt
  Messe 
 Ausrüstung
 Fahrsportzubehör
 Kutschen
 Kutschenzubehör
 Reitzubehör
 Futtermittel
 Ergänzungsfutter
 Futter
 Geschenkartikel
 Bücher-Videos
 Kunst
 Literatur
 Gesundheit
 Heilbehandlung
 Heilmittel
 Lehrtätigkeit
 Ausbildung
 Kurse
 Unterricht
 Pferdepflege
 Hufpflege
 Reitplatz
 Bodenplaner
 Reitplatzpflege
 Service
 Beratung
 Dienstleistungen
 Existenzen
 Fotografen
 Rechtsberatung
 Reitbetrieb
 Sachverständige
 Versicherungen
 Stall
 Transport
 Unternehmungen
 Freizeit
 Urlaub
 Veranstaltungen
 Zucht
 Gestüte
 Zucht
 Geschäftliches
 Autorenhinweise
 Bannerwerbung
 Bildwerbung
 Impressum
 Konditionen
 Kontaktformular
 Mediadaten
 Service
 Textwerbung
 
  Westphalen · Angebot Woche 07-17
 Menü Westphalen
 Angebot 07-17 
 Vorstellung  Das neue Pferderecht   Angebot der Woche
  Rückschau Angebote  Pressemitteilungen  Pferdekaufvertrag  Pferdepensionsvertrag  Kontakt
  Gesamttext   Druckversion   Lesezeichen
  Messe
  Messe

  voriges Angebot der Woche   Übersicht Rückschau Angebote   nächstes Angebot der Woche

Angebot für Kalenderwoche 07-17


 
Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen
 
 
Rechtstipp für alle Pferdeverkäufer


Die verborgenen Schätze höchstrichterlicher Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sind nahezu unerschöpflich. Während sich noch die Pferde- und Reiterszene die Augen reibt, welche Konsequenzen aus dem Urteil des BGH zu ziehen sei, dass ein Hengstfohlen nun einmal eine neue und keine gebrauchte Sache sei, wurde ein anderer entscheidender Hinweis des BGH in seiner Bedeutung schlicht übersehen. Der BGH befasst sich nämlich u.a. mit der Frage, welche Konsequenz die Verkürzung von Verjährungsvorschriften für Sachmängel beim Verkauf eines Pferdes hat. Bislang herrschte die einhellige Auffassung vor, dass ein Pferdeverkäufer bei einem Kauf von Privat an Privat seine Haftung für Sachmängel vollständig ausschließen und die Verjährungsfrist möglicherweise gleichzeitig auf Null verkürzen könne. Demgegenüber habe der gewerbliche Pferdeverkäufer zumindest bei gebrauchten Pferden die Möglichkeit, seine Verjährungsfrist auf ein Jahr zu verkürzen. Eine solche Verkürzung der Verjährung auf ein Jahr sieht im übrigen das Gesetz selbst vor.

Diese Grundregeln gelten auch heute noch, allerdings nur dann, wenn die Verkürzung der Verjährungsfrist für Sachmängel zwischen Parteien individuell vereinbart worden ist. Da nahezu alle privaten Pferdeverkäufer beim Pferdeverkauf auf Formularverträge zurückgreifen und Pferdehändler/-züchter von Hause aus solche verwenden, sind individuelle Vereinbarungen bei der Verkürzung von Verjährungsfristen die absolute Ausnahme. Wenn die Verwendung von Formularverträgen Standard ist, ist auch das besondere Recht für eben derartige Verträge zu berücksichtigen. Hier hat nun der BGH in seiner Entscheidung aus dem November 2006 eindeutig klargestellt, dass jede Art der Verkürzung der Verjährung, mithin also auch eine solche von einem Jahr beim Verkauf von einem gewerblichen Pferdeverkäufer an einen privaten Käufer regelmässig dann unwirksam ist, wenn nicht gleichzeitig ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Ansprüche des Käufers wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ebenso wie Ansprüche wegen groben Verschuldens des Verkäufers von dieser Verkürzung der Haftungsansprüche ausgeschlossen sind. Da es in den bekannten Formularverträgen an einer entsprechenden Regelung fehlt, ist die Verkürzung der Verjährung auf ein Jahr zwingend unwirksam, was zwangsläufig zu einer Haftung von insgesamt zwei Jahren führt.

Für den Verkauf von Privat an Privat hat dieses erschwerend zur Folge, dass sämtliche Haftungsausschluss- und Haftungsbeschränkungsklauseln in privaten Pferdekaufverträgen regelmässig unwirksam sind, es sei denn, dass der Verkäufer den kaum zu führenden Nachweis führt, die Verkürzung der Verjährung und die Beschränkung der Haftung sei individuell vereinbart. Dieses ist aber nicht bereits dann zu bejahen, wenn über diese Klausel verhandelt worden ist, vielmehr muss sie ausgehandelt worden sein. Es muss also - wie im Pferdehandel durchaus üblich - gestritten und gefeilscht worden sein, ob eine solche Klausel gelten solle oder nicht.




Kontakt
Eduard Graf von Westphalen Rechtsanwalt, Spezialist für Pferdekaufrecht
Aaröstr. 4 81929 München
E-Mail   Eduard Graf von Westphalen » pferderecht-wissen.de
Tel. (089) 228 53 06 Fax (089) 29 66 17





nächster Abschnitt:   Vorstellung     Gesamttext     Druckversion


  voriges Angebot der Woche   Übersicht Rückschau Angebote   nächstes Angebot der Woche


AddThis Social Bookmark Button

Alle Messeseiten zu den Themen
 Dienstleistungen  Rechtsberatung

  Westphalen · Angebot Woche 07-17
 Menü Westphalen
 Angebot 07-17 
 Vorstellung  Das neue Pferderecht   Angebot der Woche
  Rückschau Angebote  Pressemitteilungen  Pferdekaufvertrag  Pferdepensionsvertrag  Kontakt
  Gesamttext   Druckversion   Lesezeichen
  Messe
  Messe



  Home     Anfang     Menü     Druckversion     Drucken     Empfehlen     als Startseite

 › Magazin    › Pferdemarkt    › Anzeigenmarkt   
   Messe 

 Archiv

 Pferd verkaufen

 Anzeige aufgeben

 Mediadaten


 Anfang  Autorenhinweise  Mediadaten  Kontakt   ›Impressum  Konditionen     Leserbrief
Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe / E-Mails zu veröffentlichen. (Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind)

http://xmesse.de

 
» Workshop OOP
 
 
 

http://www.maxthon.com

 
» Maxthon
 
Die Adresse dieser Seite: pferdezeitung.com/Westphalen/07-17
Es ist jetzt der 22.11.2008, 22:03, GMT +01:00
Konsequent in alter Rechtschreibung - ausgenommen Fremdautoren.
Der Herausgeber ist nicht verantwortlich für Leserbeiträge und die Inhalte externer Internetseiten.
Tip: Deutsch/Englisch-Übersetzung: » dict.cc


Hufklinik

 

  Institut für Hufgesundheit und ganzheitliche Pferdebehandlung IfH

 
 
 

Linsenhoff

 

  Ann Kathrin Linsenhoff

 
Zum  Pferd:  Pferde-Messe ·  Pferdemarkt ·  Pferdekauf ·  Pferdeverkauf
Verantw. im Sinne des Pressegesetzes: Dr. Werner Popken
©1999-2008 · ISSN 1437-4528 · Statistik:  Übersicht
0049(0)5744-5115-74   0049(0)5744-5115-75   0049(0)151-2327 3955
ISIS GmbH & Pferdeverlag · Hauptstr. 13 · 32609 Hüllhorst
Germany · HRB 2627 AG Bad Oeynhausen · USt-Id DE811992532


  German Friendships - Bexter Hof
Völkerverständigung und Begegnung junger Menschen

  Aus Ausgabe 503 unseres Wochenmagazins: Angebot der Woche 08-47
z.B.   Reiterhotel/08-47: Reiterträume werden wahr Liebe große und kleine Leser, manche Dankesbriefe sind einfach ein ...