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Leserbrief 538



Leserbrief  538
24.12.01


Hallo Herr Störenberger!

Herzlichen Dank für die Weiterleitungen der Email. Es mag stimmen, das Beepworld in Forum und Newsletter auf solche Bandbreitendiebe hingewiesen hat, aber nicht mit sehr großen Erfolg leider :(

» http://www.beepworld3.de/cgi-bin/ubb/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic&f=7&t=001348

Ich denke diese Diskussion hier, zeigt das viele das Internet leider noch immer als rechtslos ansehen, hier wird oft gesagt, das ein Einbau des Links in eine Seite verboten sei, aber nicht das runterladen von Bildern und einbau in die eigene Seite.

Eine Gruppe von Pferdefreunden (zu der auch ich gehöre) hatten sich nun die Mühe gemacht, die etwa 630 bei Beepworld angemeldeten Seiten nach solchen Copyright vergehen zu durchforsten. Teilweise waren sogar komplette html Code's samt dem dazu gehörigen Layout eingebunden worden.

Dies ist ilegal, und verboten nach dem Urhebergesetz. Durch die Tatsache, das Beepworld alle Schuld auf die Nutzer der Seiten schiebt, die sich jedoch nur mit einem fiktiven Namen und einer der 100 kostenlosen und anonymen Mailadressen stützt, ist es schier sinnlos dagegen vor zu gehen!

Trotzdem wünsche ich Ihnen frohe Weihnachten...
Ihre Clara

PS: Die kleine Pferdeseite Reiterwissen hat ihre Fotos makiert und registriert, weitere Pferdeseiten werden wohl diesem Beispiel folgen!
» http://www.reiterwissen.de/aa-rassen/pferderassen/friese.shtml
Hallo Frau Huber!

Sie haben vollkommen recht! Aufklärung tut Not - insofern also herzlichen Dank für Ihre Mühen!

Andererseits ist das Copyright selbst in die Diskussion geraten. Dazu muß ich leider ein wenig ausholen und insbesondere differenzieren zwischen Copyright, was automatisch entsteht und nicht vergeben werden kann, und Verwertungsrecht - es geht also wieder einmal nur ums Geld.

Das Internet zeichnet sich dadurch aus, daß unter Umgehung der mächtigen Inhaber der bisherigen Publikationskanäle Privatleute und Kleinunternehmer ihr Publikum erreichen können. Ich behaupte einmal: Regelmäßig wird durch die Verletzung des Copyright niemand geschädigt.

Wenn also in diesem Fall Kinder öffentlich spielen, entgeht dem entsprechenden Fotografen kein Honorar. Bei Nennung des Fotografennamens könnte man sogar von einer gewissen Kompensation sprechen, da hierdurch der Name des Fotografen populärer gemacht wird.

Nun ist es abweichend vom sonstigen Recht im Urheberrecht so, daß der Grundsatz von Treu und Glauben nicht gilt. Das bedeutet, daß derjenige, der einen urheberrechtlich geschützten Inhalt publiziert, die Rechte dazu direkt mit dem Inhaber dieser Rechte verhandeln muß und sich nicht auf einen Mittelsmann berufen kann.

Der "Geschädigte" muß sich also stets an den "Schädiger" halten, in unserem Falle muß also der Fotograf sich direkt an den Inhaber der betreffenden Seite wenden. Der "Schädiger" kann sich nicht darauf berufen, von uns die Erlaubnis bekommen zu haben (die wir im übrigen auch gar nicht erteilen können, da wir das Nutzungsrecht nur im Zusammenhang mit unserer Veröffentlichung bekommen haben).

Mit anderen Worten: der "Schädiger" haftet voll für den angeblichen Schaden, der "Geschädigte" muß den gesamten Aufwand für den Schutz seines Rechtes treiben. Das wiederum führt dazu, daß die Inhaber des Copyrights zögern, uns ihre Erlaubnis zur Publikation zu geben, weil sie diesen Aufwand nicht treiben können. Wir wiederum müßten uns nicht einmal um die "Raubkopien" kümmern, weil es uns strenggenommen nichts angeht.

Noch Goethe war gegenüber Raubdrucken vollkommen rechtlos. Auch heute haben sich noch nicht sämtliche Staaten der Welt dem allgemein anerkannten Rechtsverständnis angeschlossen. Worum geht es dabei eigentlich? Anläßlich eines Prozesses in den USA wurden die Ziele des Copyright noch einmal in Erinnerung gerufen.

Gesetzgebung wird normalerweise nicht zum Schutz eines Einzelnen, sondern zum Wohle der Gemeinschaft gemacht. Das Copyright sollte dafür sorgen, daß die Erzeuger geistigen Eigentums von ihren Erzeugnissen leben können, damit die Gemeinschaft auch weiterhin von diesen Erzeugnissen profitiert. Es sollte dazu dienen, die Hervorbringung geistigen Eigentums zu fördern, nicht jedoch, einzelne Leute reich zu machen.

Nun wissen wir, daß das Copyright dafür sorgt, daß einzelne Künstler - Autoren, Musiker, Maler - zu unglaublichen Reichtum kommen, nämlich dann, wenn sie sogenannte Bestseller produzieren, während nach wie vor die Mehrzahl der geistig Schaffenden nicht von ihren Erzeugnissen leben kann. Dieses Problem ist bis heute nicht gelöst. Das geltende Copyright hat also insofern nicht die vollständige Antwort auf die gestellte Frage liefern können.

Die Bundesrepublik hat in den achtziger Jahren eine Sozialgesetzgebung für Künstler eingeführt, die immerhin die rechtliche Stellung und die soziale Absicherung auf den Standard heben wollte, den sich die Arbeiter 100 Jahre früher bereits erkämpft hatten.

Voraussetzung dafür ist allerdings, daß das Mitglied auch tatsächlich Einnahmen in nennenswerter Höhe erzielt. Das ist bei der Mehrzahl der theoretisch Berechtigten nicht der Fall. Also konnte auch hier keine endgültige Klärung der sozialen Frage herbeigeführt werden.

Die niederländische Regierung hat etwa in derselben Zeit ein Experiment gestartet. Die Kommunen sollten Kunstwerke ankaufen und damit den Künstlern den Lebensunterhalt garantieren. Dieses Experiment mußte nach kurzer Zeit abgebrochen werden: die Lagerräume der Kommunen quollen über, die Kassen waren leer. Die Hauptfrage: welche Kunst und welche Künstler im Sinne der Gemeinschaft gefördert werden sollten, war umgangen worden.

Das bisherige Modell des freien Marktes hat einen Vorteil: der einzelne Konsument entscheidet durch seine Kaufentscheidung darüber, was gefördert wird. Das Risiko besteht darin, daß die Allgemeinheit die falschen Werte unterstützt und bedeutsame Werke nicht geschaffen werden können.

Dieses Risiko ist durchaus real. Es handelt sich um ein wirkliches Dilemma. Wer soll entscheiden, was bedeutsam ist? Bisher werden diese Entscheidungen von Institutionen getroffen, etwa der Musikindustrie, den Verlagen, den Galeristen und Museumsleitern, den Inhabern von Softwarefirmen usw. Die geistig Schaffenden können ein Lied davon singen.

Das Internet bietet hier die Chance einer Änderung. Der Künstler oder allgemein geistig Schaffende kann sich an die allgemeine Öffentlichkeit wenden, ohne auf die vermittelnden Institutionen angewiesen zu sein. Im Prinzip könnte es möglich sein, daß jeder Produzent seine Gemeinde findet, und zwar wesentlich einfacher als früher. Man muß sich dazu vor Augen führen, daß auch ein Picasso nur wenige Sammler gehabt hat und von diesen lebte. Es handelt sich also nicht immer um einen Massenmarkt.

Die Musikindustrie befürchtet bereits, daß sie vollkommen überflüssig wird. Entsprechend unruhig sind die Verlage. Bisher deutet aber wenig daraufhin, daß diese Befürchtungen sich bewahrheiten werden.

Andererseits profitiert die Allgemeinheit ganz ungemein von der freien Verfügbarkeit der Informationen. Die Frage des kommerziellen Erfolgs ist zudem nicht ganz einfach zu beantworten. Es wird zum Beispiel kaum jemanden geben, der noch nicht die Raubkopie eines Programmes eingesetzt hat. Und niemand fühlt sich deswegen schuldig.

Im Gegenteil, das allgemeine Rechtsgefühl hat sich gewandelt, der Raubkopierer fühlt sich durchaus zu seinem Handeln berechtigt, insbesondere glaubt er nicht, daß er den Inhaber des Copyright schädigt, da er im Regelfall nicht bereit wäre, die Software zu kaufen.

Man kann im Fall der Software sogar eine Gesetzmäßigkeit erkennen: je mehr ein Programm raubkopiert wird, desto größer der kommerzielle Erfolg.

So haben viele Musiker den Spieß umgedreht und ermutigen dazu, ihre Songs herunterzuladen, denn erst durch die entsprechende Bekanntschaft kann ein Produkt auch vermarktet werden. Hier entsteht kein rechtliches Problem, wenn die Künstler über ihre Songs frei verfügen können. Oftmals ist das aber nicht der Fall, weil die Musikkonzerne das allgemeine Verwertungsrecht besitzen.

Ähnlich ist es im Bereich der Softwareindustrie, wo die wirtschaftliche Wichtigkeit des Raubkopierens genau gesehen wird. Offiziell muß man am herkömmlichen Copyright festhalten und deshalb mit Verfolgung drohen. Andererseits weiß man natürlich genau um die wahren Zusammenhänge und freut sich, wenn ordentlich raubkopiert wird - sobald die Allgemeinheit das Interesse verloren hat und das Raubkopieren nachläßt, gehen auch die Verkäufe entsprechend zurück.

Das Argument der amerikanischen Richter ist interessant und könnte dazu führen, daß im Verein mit der aktuellen Entwicklung (Schlagworte hierzu: Napster, Bertelsmann) das Copyright neu definiert wird, nämlich dahingehend, daß das Interesse der Allgemeinheit einen stärkeren Stellenwert bekommt. Publikationen im Internet schädigen regelmäßig die Eigentümer nicht, dienen aber dem allgemeinen Informationsinteresse.

Ein Beispiel hierzu: in der Ausgabe 113 habe ich eine Besprechung des Hauptwerkes  Guerníca von Pablo Picasso gebracht. Wenig später habe ich in Bezug auf journalistische Publikationen in anderem Zusammenhang Ärger mit der » VG Bild-Kunst bekommen. Die Justiziarin stellte sich auf den Standpunkt, daß meine Publikation nicht durch das Zitatrecht gedeckt sei und deshalb Honorarforderungen fällig seien.

Ich habe mich daraufhin in die Rechtslage eingearbeitet. Meiner Meinung nach ist die Veröffentlichung durch das Zitatrecht gedeckt. Da ich mich jedoch mit einer erheblichen Geldforderung der Gesellschaft samt Drohung der gerichtlichen Klärung konfrontiert sah und das Risiko eines solchen Rechtsstreites keinesfalls tragen kann, habe ich die Konsequenzen gezogen und die entsprechenden Bilder aus meinem kostenlosen Internet-Angebot entfernt, sehr zum Schaden der Leser, für die diese Beiträge nun erheblich an Wert verloren haben.

Vorsorglich habe ich aus der Pferdezeitung den gesamten Beitrag über Guerníca entfernt, da ich mich auch in diesem Falle auf eine rechtliche Klärung nicht einlassen kann. Später habe ich dann den Beitrag wieder eingestellt und meine Programme dahingehend geändert, daß bei Verwendung des Namens Picasso für ein Bild automatisch lediglich die Dimensionen angezeigt werden mit dem entsprechenden Vermerk, daß aus Copyright-Gründen das Bild nicht gezeigt werden kann und man bitte sehr manuell im Internet auf die Suche gehen möge. Sehr bedauerlich, daß Ganze.

Die Erben Picassos und die VG Bild-Kunst haben dadurch keine Mehreinnahmen, die Öffentlichkeit, in diesem Fall die Leser des Beitrags, werden jedoch empfindlich betrogen. Hier zeigt sich sehr gut das allgemeine Dilemma. Es geht in Wirklichkeit nicht um den Schutz des Produzenten. Nur dort, wo wirklich Geld zu holen ist, erhält die VG Bild-Kunst überhaupt einen Auftrag. Mit anderen Worten: man darf davon ausgehen, daß der Auftraggeber der VG Bild-Kunst bereits sein Leben bestreiten kann.

Insbesondere im Falle Picassos handelt es sich um Großverdiener, die ohnehin nicht wissen, was sie mit ihren Millionen anfangen sollen. Picasso hat genug verdient und wir können sowieso nicht zahlen, denn die Honorarforderungen sind unerträglich hoch. Die Konsequenz ist also, daß die Allgemeinheit leer ausgeht.

Das aber war nicht das Ziel der Gesetzgebung. Im Gegenteil, das Urheberrecht bzw. genauer das Recht des Urhebers auf Profit wird von vornherein eingeschränkt durch das Interesse der Allgemeinheit auf Information, genannt Zitatrecht. Die Vertreter der Urheber versuchen nun, das Zitatrecht möglichst zurückzustutzen. Beide Seiten haben prinzipiell ihre guten Gründe.

Solange ein Urheber von seiner Arbeit nicht angemessen leben kann, muß er einerseits auf seine Rechte achten, andererseits muß er alles tun, damit andere seine Werke kennenlernen und überhaupt erst einmal das Bedürfnis entwickeln, diese Werke verwenden zu wollen. Sind Auswege aus diesem Dilemma erkennbar?

Bekanntlich gibt es neben den "proprietären" Produkten auch "freie" Produkte; im Bereich der Software ist das bekannteste Produkt Linux. Im Bereich des sonstigen geistigen Eigentums sind die Ergebnisse der Wissenschaft das Standardbeispiel. Die Existenz der Wissenschaftler wird durch den Staat garantiert. Die Produkte der Wissenschaftler gehören der Allgemeinheit.

Gerade der Erfolg der Open Source Software (neben Linux ist das bekannteste Beispiel Apache: mehr als 2/3 aller Webserver werden mit Linux und Apache betrieben) zeigt, daß die Entwicklung von Produkten nicht immer von kommerziellen Interessen vorangetrieben werden muß, im Gegenteil: die Qualität dieser Produkte ist möglicherweise höher als die kommerzieller Produkte.

Das Copyright ist in diesem Fall ebenfalls unbestritten; lediglich die Verwertungsrechte werden präzisiert: jedermann kann diese Software unentgeltlich verwenden. Es stellt sich die Frage: wovon leben die Produzenten dieser Software? Diese Frage wird in den nächsten Jahren immer deutlicher gestellt werden, je mehr die Gesellschaft und insbesondere die Wirtschaft, die Verwaltung und die Politik Open Source Software in Anspruch nehmen wollen.

Die Autoren der Open Source Software verzichten ausdrücklich auf Honorare und sind an einer möglichst großen Verbreitung und Nutzung ihrer Produkte interessiert. Regelmäßig wird eine Einschränkung erhoben: man darf die Produkte nicht nutzen, wenn man mit ihnen Geld verdienen will. Damit würde man sich an der Leistung anderer ungerechtfertigt bereichern.

Man könnte das als Hinweis nehmen: Eine saubere Lösung in unserem Falle wäre, wenn eine "Zitierung" honorarfrei möglich wäre (unter Nennung des Autors), sofern damit kein Geld verdient wird. Damit wären die spielenden Kinder geschützt.

Nicht gelöst wäre damit unser Problem des Picasso-Artikels, da mit der Pferdezeitung langfristig Geld verdient werden soll. In diesem Fall müßten wir einfach aus Honorargründen auf die Publikation verzichten oder aber für die Lektüre Geld verlangen in der Hoffnung, daß die Kosten auch wieder hereinkommen.

Damit stellt sich eine neue Frage: sind die Benutzer des Internet bereit, für Inhalte zu bezahlen? Im Moment offenbar nicht: alles soll vom Feinsten sein, aber nichts kosten. Darunter leiden besonders die großen Verlage, deren Internetpräsenzen erhebliche Mittel verschlingen, aber seit dem Zusammenbruch des Werbungsmarkts nichts mehr einbringen.

Letzten Endes wird also der Verbraucher entscheiden, was möglich ist und was nicht. Damit haben wir uns einmal voll im Kreise gedreht. Der Künstler kann nur dann leben, wenn er seine Produkte angemessen verkaufen kann. Sonst muß er Hungers sterben.

Nachsatz: die Markierung der Bilder ist grundsätzlich schon lange verfügbar, löst aber das Problem der Strafverfolgung keineswegs. Wir wissen, daß das private Kopieren von Musik auf Magnetbänder und neuerdings CDs sehr beliebt ist. Diese Tätigkeit kann nicht systematisch überprüft und verfolgt werden. Die einzige Lösung ist, hier eine Legalisierung herbeizuführen.

Die Industrie versucht, mit technischen Mitteln das Kopieren zu verhindern; amüsiert lesen wir in großen Publikumszeitschriften, wie man diesen Kopienschutz leicht umgehen kann. Außerdem will der Verbraucher eine Verschlechterung der Qualität durch Verschlüsselungstechniken nicht hinnehmen. Auch hier dasselbe Problem: es geht ums Geld. Man darf gespannt sein, wie die Sache in 100 Jahren aussieht.

Mit freundlichem Gruß
und den besten Wünschen für glückliches Weihnachtsfest
Werner Stürenburg





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pferdezeitung.com/Leserbriefe/538 · 27.02.2005 · 01:24
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