Autor | Datum | Nr. / Bezug | Antwort |
C.Sch. privat an Autor | 17.05.2002 22:27:22 öffentlich antworten | 515 Startbeitrag | Antwort Beitrag 533 Antwort Beitrag 536 |
Gibt es eine Regelung, ob der Verkäufer (Händler) oder der Käufer eines Pferdes die Ankaufsuntersuchung zahlen muß? Was kostet die eigentlich? Wenn man Stute mit Fohlen bei Fuß kauft, zahlt man dann zweimal die Untersuchung?? Danke für Antworten | |
Susanne Gründl privat an Autor | 13.06.2002 22:38:27 öffentlich antworten | 533 Bezug: Beitrag 515 | keine Antwort |
Hallo! Da eine Ankaufsuntersuchung nicht vorgeschrieben ist, gibt es auch keine feste Regelung, wer sie bezahlt. Normalerweise zahlt sie der Käufer, da es ja deine Rückversicherung ist, ob mit dem Pferd alles stimmt. Aber vielleicht lässt der Verkäufer ja mit sich handeln. Der Preis hängt vom Umfang ab und natürlich vom Tierarzt. Eine Bescheinigung, dass das Pferd frei von ansteckenden Krankheiten ist (braucht man bei vielen Pensionsställen, damit man überhaupt rein darf), kostet meistens unter 50 Euro. Dann gibt es die "einfache" Untersuchung (Beugeprobe, abhören...) und die teure Variante ist dann mit Röntgenaufnahmen. Da hängt der Preis natürlich auch wieder vom Aufwand ab, eine Freundin hat für die komplette Untersuchung mit Füße röntgen (ohne Rücken) um die 250 Euro bezahlt. Gruß Susanne | |
Andrea Beckmann privat an Autor | 18.06.2002 11:06:55 öffentlich antworten | 536 Bezug: Beitrag 515 | keine Antwort |
Hallo, seit Januar 2002 gibt es ein neues Verkaufsrecht, auch was Pferdekauf angeht. Es gibt keine sogenannten Gewährsmängel etc. mehr, sondern eine theoretische Garantie von 2 Jahren. Sicher liegen die Dinge anders beim Kauf lebender Tiere, aber es ist nunmal die jetzige Gesetzeslage. Sicher ein sehr großes Problem für den Verkäufer. Jedenfalls ist eigentlich keine Ankaufsuntersuchung mehr nötig, sondern eine Verkaufsuntersuchung, da sich ja eigentlich der Pferdeverkäufer absichern muss. Insofern gehen normalerweise die Kosten über auf den Verkäufer. Informationen zu diesem neuen Verkaufsrecht findest Du sicher auf etlichen Internet-Seiten. Schau z. B. mal: www.horseteam.de/zeitung/zeitungen/maerz02.pdf Ich hoffe, ich konnte Dir helfen, viele Grüße, Andrea | |