| TVT - der Tierschutzverein der Tierärzte mit der Aufgabe, kompetenten, wirksamen und zielgerichteten Tierschutz zu praktizieren.
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) stellt sich die Aufgabe, tierärztliches Handeln als Anwaltschaft für Leben und Wohlbefinden der uns anvertrauten Tiere gemäß § 1 TSchG verständlich zu machen und die Tierärztliche Ethik soweit wie nur denkbar aus der Abhängigkeit menschlicher Nutzungsinteressen zu lösen. Hierfür wird es notwendig sein, das berufsethische Selbstverständnis der Tierärzte im Dialog mit der philosophischen und theologischen Ethik zu überprüfen. Gerechtigkeit für Mensch und Tier ist mit der Vorstellung einer grundsätzliczhen Minderwertigkeit von Leben und Wohlbefinden der Tiere unvereinbar. Ethisch verantworliches Umgehen mit dem Tier soll stärker als bisher in der Aus- und Weiterbildung der Tierärzte verankert werden.
Kompetent
Tierärzte haben das nötige Fachwissen und die praktische Erfahrung. Sie können die wissenschaftlichen Erkenntnisse in die tägliche Tierschutzpraxis umsetzen. Dies nimmt sie in die Verantwortung. Werden sie dieser nicht oder nur halbherzig gerecht, trifft sie doppelte Schuld und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit nimmt Schaden.
Wirksam
Tierliebe ohne Fachwissen bewirkt wenig. Aber auch Fachwissen bleibt wirkungslos ohne Engagement. Die Tierärzte in der TVT setzen ihr Fachwissen engagiert ein: Sie praktizieren Tierschutz täglich in ihrem Beruf, arbeiten in Tierschutzkommissionen und Tierschutzbeiräten, informieren und beraten Kollegen, Veterinärbehörden und Tierschutzorganisationen, nehmen Einfluß auf die Gesetzgebung und leisten Öffentlichkeitsarbeit zur Versachlichung der Diskussion.
Zielgerichtet
Die TVT sieht die heute drängenden Pobleme z. B. in der Zucht (Defekt- und Extremzüchtungen) und Haltung (besonders Artgerechtheit) von Heim- und Nutztieren, bei Schlachttiertransporten und Schlachtung, bei Tierversuchen. Derzeit elf Arbeitskreise konzentrieren sich auf jeweils ein Problemgebiet und erarbeiten Analysen und Gutachten. Die TVT nimmt gesellschaftlichen und politischen Einfluß. Sie hält Kontakt mit den Medien, informiert und berät Tierhalter und Behörden.
CODEX VETERINARIUS Vorwort
Die tierärztliche Berufsordnung bezeichnet den Tierarzt als den berufenen Schützer der Tiere. Dementsprechend hat die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz einen Forderungskatalog erarbeitet, an dem sich Tierärztinnen und Tierärzte in ihrem Handeln zum Wohl und Schutz der Tiere orientieren können. Der vorliegende Codex veterinarius ist nicht die Beschreibung des Status praesens. Er soll vielmehr eine in die Zukunft weisende Leitlinie sein, die als Selbstverpflichtung zu verstehen ist. Tierärztinnen und Tierärzte müssen diejenigen sein, die durch ihr Fachwissen den Tierschutz verbessern und ihn voranbringen. Sie sollen sich "Im Zweifel für das Tier" entscheiden, womit aber keine Höherrangigkeit für Tiere gemeint ist. Sie dürfen nicht im Auftrag rein wirtschaftlicher Interessen die Nutzung der Tiere intensivieren helfen, ohne dabei die ethische Verantwortung für das Tier als leidensfähiges Lebewesen zu übernehmen. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz ruft alle Tierärztinnen und Tierärzte dazu auf, sich die hier niedergelegten Grundsätze und Forderungen zu eigen zu machen!
Grundsätze Tierärztinnen und Tierärzte haben eine besondere ethische Verantwortung für das Tier als leidensfähiges Lebewesen. Tierärztliches Handeln zum Wohl und Schutz der Tiere wird geleitet von dem Grundsatz der Ehrfurcht vor dem Leben und dem Bewußtsein, daß das Tier eine Würde besitzt, die es zu achten gilt. Deshalb dürfen Schutz und Fürsorge für ein Tier nicht von seinem Nutzwert abhängig gemacht werden. Im Spannungsfeld von moralischen Verpflichtungen und ökonomischen Zwängen kommt es darauf an, die Achtung vor Leben und die Nutzung von Leben in all seinen Äußerungsformen gegeneinander abzuwägen. Das ethische Konzept einer Gerechtigkeit für Mensch und Tier verlangt, daß Gleiches gemäß seiner Gleichheit gleich, Ungleiches gemäß seiner Ungleichheit verschieden zu bewerten und zu behandeln ist (Gleichheitsgrundsatz). Bei der Abwägung von gegensätzlichen Interessen und Bedürfnissen darf das Interesse des Menschen nicht grundsätzlich höher bewertet werden als das des Tieres. Vor jedem Eingriff in die physische oder psychische Unversehrtheit des Tieres muß sich der Tierarzt die Frage stellen, inwieweit der Eingriff moralisch zu rechtfertigen ist. In allen Zweifelsfällen sollen sich Tierärztinnen und Tierärzte in ihrem Handeln von dem Grundsatz leiten lassen:
In dubio pro animale! Im Zweifel für das Tier! » Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. | | |
Der TVT kümmert sich natürlich nicht nur um Pferde, hat aber einen Arbeitskreis, der für Pferde zuständig ist. Dieser Arbeitskreis hat bereits mehrere Stellungnahmen aus tierärztlicher Sicht abgegeben, so z. B. zum Thema » verbesserte Rahmenbedingungen in der Pferdehaltung, » Gutachten über Rodeoveranstaltungen, » Neurektomie und Tierschutz und » Clippen von Pferden. Die Richtlinien zur Pferdehaltung, die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) 1995 veröffentlicht worden sind, werden angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse vom TVT für revisionsbedürftig gehalten. Das Ministerium will allerdings davon nichts wissen.
Mit anderen Worten: Was gestern noch als akzeptabel galt, muß heute vielleicht schon als tierschutzwidrig eingestuft werden.
| Hinzugefügt wurde ein neues Kapitel zur Haltung von Pferden in Boxen mit Paddock, in Offenlaufställen sowie auf Weiden und Winterkoppeln, da diese Haltungsform stark im Zunehmen begriffen ist. a.a.O. | | |
Die Haltung in Ständern gilt als nicht mehr angemessen. Warum gilt die Haltung in Boxen als artgemäß? Selbst Boxen mit Paddock können die Bedürfnisse eines Herdentieres meiner Meinung nach nicht erfüllen. Ich muß dabei immer an Menschen denken, die man in Gefängnisse wegschließt. Freiheitsberaubung ist eine schwere Strafe, Einzelhaft wird sogar als schwerste Form der Folter angesehen (siehe » Isolationshaft). Interessant finde ich, daß man bei Menschen die Auswirkungen der Haft und der Einzelhaft genauestens untersucht und erforscht, während man bei Pferden dieses für den Normalzustand hält. Extreme Isolationshaft hat bei Menschen eine Vielzahl von sehr ernsthaften Auswirkungen und kann sogar zum Tode führen.Interessant wäre es deshalb, Pferde aus einer Offenstallhaltung in Boxenhaltung zu verbringen und dann zu beobachten, welche Auswirkungen das für die Pferde hat, da die Geborgenheit und Struktur der Herde für Pferde extrem wichtig ist.
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