Mit dem Zuschlagspreis ist es für den Käufer noch keineswegs getan:
| C. Abrechnung und Bezahlung
An Kommissionsgebühren sind vom Käufer 6 % des Zuschlagpreises zu entrichten. Die Bezahlung ist sofort nach Zuschlag fällig. Bei der im Auktionsbüro eingerichteten Kasse ist der Rechnungsbetrag in bar oder durch Scheck zu bezahlen, bei ausländischen Käufern in bar oder durch eine vorherige mit dem Verband vereinbarte Regelung bzw. anderweitige Sicherstellung des Kaufpreises. Kosten und Zinsen, die durch die Einlösung des Schecks entstehen, trägt der Käufer. Schecks gelten erst als bezahlt, wenn sie eingelöst sind. Eine Schecksperrung ist ausgeschlossen. Der Rechnungsbetrag wird wie folgt berechnet:
Zuschlagpreis + 6 % Kommissionsgebühr Nettobetrag + Umsatzsteuer gem. § 12 (2) UStG (7 %) Bruttopreis + 1% Versicherung (zzgl. Versicherungssteuer) = Abrechnungsbetrag.
Alle Auktionspferde sind vom Kommissionär versichert. Der jeweilige Vertrag geht auf den Käufer mit Zuschlag als Rechtsnachfolger über. Die Abrechnung der Versicherungsprämie erfolgt mit der Auktionsabrechnung. Die Beschicker behalten sich Eigentumsvorbehalt gemäß § 448 BGB bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Verband hannoverscher Warmblutzüchter e. V. ist befugt, die Zahlung in Empfang zu nehmen und gegebenenfalls gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises nebst Nebenleistungen Klage zu erheben. » Auktionen | | |
Die folgende Beispielrechnung zeigt, was das bedeutet:
Beispielrechnung | 180.000,00 | Zuschlagpreis | 10.800,00 | + 6 % Kommissionsgebühr | 190.800,00 | Nettobetrag | 13.356,00 | + Umsatzsteuer gem. § 12 (2) UStG (7 %) | 204.156,00 | Bruttopreis | 2.041,56 | + 1% Versicherung | ? ? ? | (zzgl. Versicherungssteuer) | 206.197,56 | Abrechnungsbetrag | Allein die Höhe der Abschlüsse legt nahe, daß die beteiligten Geschäftspartner zum einen wissen müßten, worauf sie sich einlassen, zum anderen dürfte es im Schadensfalle keine armen Leute treffen. Ein Verlust in dieser Größenordnung ist zweifellos auch für reiche Leute bitter, aber zu verkraften. Solche Schläge würde man wohl unter allgemeinem Lebensrisiko abbuchen.
So jedenfalls stelle ich mir die Sache vor, wenn ich selbst zu diesem Personenkreis gehören würde. Ein Pferd kann von einem Moment zum nächsten sterben, krank, wertlos werden. Ein Luxusauto kann ebenfalls in Sekundenschnelle zu Schrott mutieren, ist aber im Regelfall vollkaskoversichert. Den Verlust eines Pferdes muß der Besitzer normalerweise selbst tragen.
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