Der Gesellschaftszweck unserer GbR ist die Entwicklung und der Betrieb der Internet-Domains Pferdezeitung.com und Pferdezeitung.de (u. a.).
Da diese beiden Domainnamen auf jeweils einen der Gesellschafter registriert sind, haben diese die Domains in die Gesellschaft eingebracht und die Rechte daran an die Gesellschaft abgetreten.
Es handelt sich hierbei nicht um einen Gegenstand, der bei Ausscheiden eines Gesellschafters zurückgegeben werden muß. Daher kann Frau Frevert nicht verlangen, daß der Domainname Pferdezeitung.de von der Denic freigegeben wird.
Ich habe die Denic auf den rechtlichen Sachverhalt per Fax hingewiesen. Die Denic hat beliebt, auf diese Nachricht nicht zu reagieren. Infolgedessen ist die Pferdezeitung unter der Adresse Pferdezeitung.de seit dem 5.12. nicht mehr zu erreichen.
Ich werde alle rechtlichen Schritte unternehmen, um diese Entscheidung zu korrigieren. Weiterhin werde ich Frau Frevert untersagen, den Begriff Pferdezeitung für ihr eigenes Unternehmen zu verwenden, da die Pferdezeitung ein Produkt des von uns gemeinsam gegründeten Verlages ist. Ebenso muß sie sich für ihr neues Unternehmen eine eigene ISSN-Nr. besorgen.
Frau Frevert hat inzwischen sämtliche Autoren von Fremdbeiträgen angeschrieben und diese von der geänderten rechtlichen Situation unterrichtet sowie um die Nutzungsrechte dieser Texte für ihr eigenes Unternehmen gebeten.
Teilweise hat sie offenbar auch darum gebeten, mir die Nutzung zu untersagen - zumindest Uta Over hat dies von mir mit Kopie an Frau Frevert verlangt, weshalb die entsprechenden Artikel gestrichen und durch einen Vermerk ersetzt worden sind.
Unser Vertrag enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen über das Nutzungsrecht. Das Urheberrecht kann nicht veräußert oder verschenkt, lediglich vererbt werden.
Insofern gibt es keinen Streit: das Urheberrecht an den Texten und Bildern von Sylvia Frevert verbleibt bis 70 Jahre nach ihrem Tod bei ihr und ihren Erben, während das Urheberrecht an meinen Texten, Bildern und Programmen bei mir und meinen Erben verbleibt.
Das Nutzungsrecht an Texten, Bildern und Programmen, die dem Verlag zum Zwecke der Veröffentlichung überlassen wurden, verbleibt bei der Gesellschaft, sofern nichts (anderes) vereinbart wurde.
Die entsprechende Passage der Geschäftsbedingungen lautet: "Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt (unbefristetes Nutzungsrecht)."
|