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Pferdepensionsvertrag
zwischen
| Herrn/Frau | ......................................................................... | | Vorname/ Name | | | Straße | ......................................................................... | | | PLZ, Wohnort | ......................................................................... | | im folgenden "Betrieb" |
und
| Herrn/Frau | ......................................................................... | | Vorname/ Name | | | Straße | ......................................................................... | | | PLZ, Wohnort | ......................................................................... | | im folgenden "Einsteller/in" |
§ 1 Vertragsgegenstand 1. Der Betrieb erbringt folgende Leistungen:
- Stellung einer Pferdebox im Stallgebäude ________________________ des Pensionsbetriebes.
Gestellt werden:
o Innenbox o Außenbox o Box mit Paddock o Platz im Offenstall
- Füttern und Tränken des Pferdes ____ mal täglich.
- Pflege des Pferdes. Dies umfasst insbesondere:
- Ausmisten der Box und Einbringung von Einstreu (Stroh oder Späne) ____ mal täglich.
- Bewegen des Pferdes durch Weidegang oder Einstellen in die Führmaschine.
- Gesundheitskontrolle des Pferdes und Benachrichtigung des Einstellers; im Notfall Benachrichtigung und Beauftragung. des Tierarztes oder Schmiedes des Einstellers - soweit bekannt - und zwar im Namen und auf Rechnung des Einstellers.
2. Der Einsteller ist dazu berechtigt, die geschlossene(n) und die offene(n) Reitbahn(en) nach Absprache zu nutzen.
3. Der Einsteller anerkennt die dem Vertrag als wesentlich er Bestandteil beigefügte Stall- und Benutzungsordnung.
§ 2 Vertragszeitraum, Kündigung
1. Der Vertrag beginnt am __________ und endet am __________ / läuft auf unbestimmte Zeit.
2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
3. Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Einsteller mit der jeweils geschuldeten Vergütung mehr als 1 Monat im Rückstand ist;
- die Betriebs- und Reitordnung trotz Abmahnung nachhaltig verletzt wird.
Diese Regelung gilt auch für einen wichtigen Grund aus dem Verhalten einer Person, die der Einsteller mit dem Reiten des Pferdes oder mit sonstigen in den Bereich dieses Vertrages fallenden Verrichtungen betraut hat.
§ 3 Pensionspreis
1. Der Pensionspreis beträgt € __________ monatlich.
2. Er ist im Voraus bis spätestens zum 3.Tage des laufenden Monats auf das Konto _______________ bei _____________________ BLZ ___________ zu zahlen.
3. Vorübergehende Abwesenheit (Turnierbesuch etc.) des eingestellten Pferdes befreit den Einsteller nicht von der Zahlungsverpflichtung, es sei denn, die Parteien hätten allgemein oder für den Einzelfall etwas anderes vereinbart.
4. Der Betrieb ist berechtigt, den Pensionspreis nach Ablauf von 2 Monaten nach erfolgter Ankündigung angemessen zu erhöhen. Der Einsteller ist berechtigt, den Pensionsvertrag zum Eintritt der Preiserhöhung zu kündigen. Die Kündigungserklärung muss dem Betrieb spätestens 1 Monat nach Ankündigung der Preiserhöhung zugegangen sein.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
1. Die Aufrechnung des Einstellers gegenüber dem Pensionspreis mit einer Gegenforderung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder vom Betrieb nicht bestritten wird.
2. Ein Minderungsrecht steht dem Einsteller im gesetzlichen Umfange zu.
3. Der Betrieb hat das Recht, nach einmonatigem Zahlungsverzug für das Pferd
- eine oder mehrere Reitbeteiligungen zu bestellen
- das Pferd im Schulbetrieb einzusetzen
um die Kosten zu reduzieren.
§ 5 Pfandrecht
1. Der Einsteller versichert, dass das Pferd in seinem ausschließlichen Eigentum steht, nicht gepfändet oder verpfändet ist.
2. Der Betrieb hat wegen fälliger Forderungen ein Pfandrecht an dem Pferd des Einstellers und ist befugt, sich aus dem Pfand nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu befriedigen
§ 6 Sorgfaltspflicht des Betriebes
Der Betrieb verpflichtet sich, das eingestellte Pferd mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Pflegers zu füttern, zu pflegen und Krankheiten und besondere Vorkommnisse unverzüglich nach bekannt werden dem Einsteller zu melden.
§ 7 Auskunftspflicht des Einstellers, Haftpflichtversicherung
1. Der Einsteller verpflichtet sich, Auskunft hinsichtlich fremder Eigentumsrechte an dem Pferd zu erteilen. Er versichert, dass das Pferd nicht von einer ansteckenden Krankheit befallen ist oder aus einem verseuchten Stall kommt. Der Betrieb ist berechtigt, hierfür gegebenenfalls einen tierärztlichen Bericht auf Kosten des Einstellers zu verlangen.
2. Der Einsteller hat dem Betrieb den Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung nachzuweisen.
3. Der Einsteller ist verpflichtet, eventuelle Unarten des Pferdes dem Pensionsgeber mitzuteilen. Das Pferd zeigt folgende Verhaltensauffälligkeiten
- schlagen
- beißen
- steigen
- weben
- koppen
- sonstiges, nämlich
§ 8 Hufbeschlag, Tierarzt 1. Die Kosten des Hufbeschlages trägt der Einsteller. Der Betrieb ist berechtigt, für Rechnung des Einstellers einen Beschlagsschmied zu beauftragen, soweit dieses erforderlich ist.
2. Der Betrieb kann im Namen des Einstellers einen Tierarzt bestellen, wenn die Hinzuziehung erforderlich ist. In nicht dringenden Fällen ist die Zustimmung des Einstellers einzuholen.
§ 9 Abtretung der Rechte an Dritte
Jede medizinische und verhaltensbedingte Veränderung des eingestellten Pferdes ist dem Betrieb unverzüglich anzuzeigen, insbesondere ist der Einsteller nicht berechtigt, Boxen an Dritte abzugeben.
§ 10 Sonstiges
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen.
| .......................................................... | | | | | ...................................................... | | Ort, den | | | | | Ort, den | | | | | .......................................................... | | | | | ...................................................... | | Betrieb | | | | | Einsteller |
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