Angebot für Kalenderwoche 08-15

| | | Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen | | | | |
| Tipp der Woche
Wichtig für den Pferdekäufer wie auch für den Pferdeverkäufer
Der Mustervertrag der FN / Beschaffenheitsmerkmale | | |
Vielfältigen Warnungen zum Trotz wird der Muster-Kaufvertrag der FN weiterhin von vielen Verbänden ins Netz gestellt und daher ebenso häufig verwendet. Die wiederholt geäußerten rechtlichen Bedenken sind an nachstehender Klausel noch einmal zu verdeutlichen. Sie lautet:
| | Eventuelle mündliche Aussagen des Verkäufers über die Zuordnung des Pferdes hinsichtlich seiner Eigenschaften stellen keine Beschaffenheitsmerkmale dar, sondern beruhen auf subjektiv gefärbten Eindrücken des Verkäufers. | | |
Es ist daran zu erinnern, dass eine Beschaffenheit immer dann vereinbart ist, wenn eine bestimmte Solleigenschaft Gegenstand des Kaufvertrages ist. Wenn sich eine bestimmte mündliche Aussage auf eine Eignung des Pferdes bezieht, liegt in diesem Moment unabhängig von der vorstehenden Klausel eine Beschaffenheitsvereinbarung vor, für die der Verkäufer dann eben auch haftet.
Gerade mündliche Aussagen, auf die der Käufer vertraut und auch vertrauen darf, können eben nicht aufgrund eines vorformulierten Textes in ihrer Bedeutung und zum Wohle des Verkäufers disqualifiziert werden. Ob derartige Aussagen lediglich subjektiv gefärbte Eindrücke des Verkäufers wiedergeben oder nicht, ist dabei vollständig uninteressant.
Abschließend sei noch darauf aufmerksam gemacht, dass eine Beschaffenheitsvereinbarung sowohl schriftlich als auch mündlich und schlussendlich auch konkludent getroffen werden kann. Die hier untersuchte Klausel zielt also ganz offensichtlich darauf ab, den Verkäufer haftungsrechtlich zu schützen und den Käufer bewusst zu benachteiligen.
Die FN wird sich fragen lassen müssen, ob sie sich als Interessenvertreter der Verkäufer oder aber als Verband aller Reiter versteht.
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