Angebot für Kalenderwoche 08-12

| | | Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen | | | | |
| Tipp der Woche
Wichtig für den Pferdekäufer wie auch für den Pferdeverkäufer
4. deutscher Pferderechtstag | | |
Erneut gilt es, es sich mit dem Pferdekaufvertrag näher zu befassen. Ausreichend Gelegenheit jedenfalls hatten die Teilnehmer des 4. deutschen Pferderechtstages am 14. 3. in Dortmund, sich mit diesem Thema auseinander zusetzen. Im Mittelpunkt eines beachtenswerten Vortrages von Professor Dr. F. Graf von Westphalen stand der von FN empfohlene Pferdekaufvertrag. Seit Jahr und Tag heißt es in diesem Vertragsformular:
| | vereinbart wird der Gesundheitszustand, der sich aus der tierärztlichen Untersuchung durch den Tierarzt ergibt | | |
Sinn und Zweck dieser Klausel ist es, offenbar sicherzustellen, dass das Ergebnis der tierärztlichen Untersuchung " Bestandteil des Vertrages " wird. Das Formular krankt indessen ganz offensichtlich daran, dass darauf verzichtet wird, das jeweilige tierärztliche Gutachten als Anlage zu erwähnen. In der Regel wird das Gutachten dem Pferdekaufvertrag auch nicht beigefügt, so dass bereits der Laie die Hilflosigkeit eines derartigen Versuchs erkennen kann.
An anderer Stelle findet sich die Klausel:
| | die dort getroffenen tierärztlichen Feststellungen zum Gesundheitszustand des Pferdes bestimmen die gesundheitliche Beschaffenheit des Pferdes. | | | Die Väter dieses Vertragsmusters haben offensichtlich nicht bedacht, dass eine tierärztliche Untersuchung auch schlicht fehlerhaft durchgeführt werden kann. In einem solchen Fall haftet aber nicht nur der Tierarzt für seine fehlerhaft Untersuchung, sondern auch der Verkäufer, weil er der durch den Tierarzt verursachten falschen gesundheitlichen Beschaffenheits-beschreibung des Pferdes den Rang einer vertraglichen Eigenschaft gegeben hat.
Schon seit Jahren wird davor gewarnt, die von der FN entwickelten Vertragsmuster zum Pferdekaufvertrag zu übernehmen.
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