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| | | Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen | | | | |
| Wichtig für den Pferdekäufer Gewonnen, verloren: Sachmängelhaftung | | |
Wie schnell ein Rechtsstreit für den Käufer eines Pferdes verloren gehen kann, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aus dem September 2006.
Im Kaufvertrag hatten die Parteien eine tierärztliche Ankaufsuntersuchung vereinbart. Der Käufer hatte daraufhin einen Tierarzt beauftragt, der nach Röntgenleitfaden sämtliche Aufnahmen mit der Klasse I bewertete.
Eine Nachuntersuchung ergab allerdings, dass die Röntgenklasse III bei diesem Pferd zutreffe. Der Tierarzt wies ergänzend daraufhin, dass mit dem Kauf des Pferdes ein erhebliches Risiko verbunden sei.
In der 1. Instanz obsiegt der Käufer in vollem Umfang. Das Berufungsgericht hat indessen die Klage kostenpflichtig zurückgewiesen. Das OLG hat argumentiert: Allein aus der Tatsache, dass sich im Nachhinein das Ergebnis der Ankaufsuntersuchung als falsch herausgestellt habe, führe noch keineswegs zur Sachmängelhaftung des Verkäufers.
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