Pferdemesse · Die ganze Welt der Pferde
10. Jahrgang · aktuell  Ausgabe 503

 › Magazin    › Pferdemarkt    › Anzeigenmarkt   
   Messe 

 Archiv

 Pferd verkaufen

 Anzeige aufgeben

 Mediadaten

 


 
interessant: » Arm trotz Arbeit

 News: FN-aktuell vom 12.11.08
 Presse-Info: CHIO Aachen ...
 Ergebnisdienst
 Lobback: geändert seit 21.11.

 informativ &    umfangreich
Prognose November 4.207 Seitenaufrufe für  Top Ten-Spitzenreiter  Westphalen
Hallo   Pferdefreund!

   

  Menü    Hilfe-FAQ    Login    Newsletter     Bücher    Notizen    Presse    Termine  TV

 
  Heute neu
  Magazin
  Pferdemarkt
  Anzeigenmarkt
  Messe 
 Ausrüstung
 Fahrsportzubehör
 Kutschen
 Kutschenzubehör
 Reitzubehör
 Futtermittel
 Ergänzungsfutter
 Futter
 Geschenkartikel
 Bücher-Videos
 Kunst
 Literatur
 Gesundheit
 Heilbehandlung
 Heilmittel
 Lehrtätigkeit
 Ausbildung
 Kurse
 Unterricht
 Pferdepflege
 Hufpflege
 Reitplatz
 Bodenplaner
 Reitplatzpflege
 Service
 Beratung
 Dienstleistungen
 Existenzen
 Fotografen
 Rechtsberatung
 Reitbetrieb
 Sachverständige
 Versicherungen
 Stall
 Transport
 Unternehmungen
 Freizeit
 Urlaub
 Veranstaltungen
 Zucht
 Gestüte
 Zucht
 Geschäftliches
 Autorenhinweise
 Bannerwerbung
 Bildwerbung
 Impressum
 Konditionen
 Kontaktformular
 Mediadaten
 Service
 Textwerbung
 
  Westphalen · Angebot Woche 07-45
 Menü Westphalen
 Angebot 07-45 
 Vorstellung  Das neue Pferderecht   Angebot der Woche
  Rückschau Angebote  Pressemitteilungen  Pferdekaufvertrag  Pferdepensionsvertrag  Kontakt
  Gesamttext   Druckversion   Lesezeichen
  Messe
  Messe

  voriges Angebot der Woche   Übersicht Rückschau Angebote   nächstes Angebot der Woche

Angebot für Kalenderwoche 07-45


 
Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen
 
 
Der Pferdezüchter im Focus der Justiz

Der Bundesgerichtshof hat in der " Kater-Entscheidung " vom 11.07.07 die Eckdaten für jeden Prozeß über den Kauf eines mangelhaften Pferdes neu abgesteckt.
Urteil: Unbedingt lesenswert.

Teil 2 von 4


Der BGH hat aber in dem "Kater-Urteil" nicht nur bereits bekannte Positionen erneut festgezurrt, er hat sich vielmehr eindeutig gegen eine gerade in der Literatur aus vielfältigen Gründen vertretene Rechtsauffassung gewandt. Diese hatte zunächst vom gewerblichen Verkäufer eines Tieres verlangt, dass er alle ihm üblicherweise zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten ausnutzt, um einen Sachmangel festzustellen bzw. auszuschliessen.

Wenn aber selbst bei einer sorgfältigen Untersuchung im üblichen Umfange ein bestimmter Sachmangel nicht erkennbar gewesen ist, sollte nach dieser Auffassung die Vermutungswirkung entfallen und der Pferdekäufer seinerseits den Nachweis erbringen, dass der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorgelegen hat.

Aus der Sicht des BGH kommt dieser Argumentation keine entscheidende Bedeutung zu. Auf die Frage, ob der Verkäufer, der das Tier schon über einen längeren Zeitraum hinweg beobachten konnte, aufgrund seiner besseren Erkenntnismöglichkeiten den fraglichen Sachmangel hätte erkennen können oder im Rahmen der üblichen Untersuchung nicht hat nachweisen können, lässt den Bundesgerichtshof vollständig unbeeindruckt.

Dem verbraucherschützenden Charakter des § 476 BGB kommt nach der Auffassung des BGH eine derartig herausragende Bedeutung zu, dass dahinter alle auch aus der Sache möglicherweise begründeten Bedenken zurückzustehen haben. Schliesslich könne z.B. bei einer originalverpackten Ware weder der Verkäufer noch der Käufer trotz entsprechender Untersuchungen feststellen, ob diese Ware einen Sachmangel aufweist oder nicht. Die bessere Erkenntnismöglichkeit auf Grund längerer Besitzdauer ist daher kein entscheidendes Kriterium.

Es gilt daher, die Eingeweide des "Kater-Urteils" richtig zu interpretieren. Dieser Aufgabe sollten sich vorrangig Juristen stellen, die sich nicht der Kaste von Opferschaupriestern zugehörig fühlen, also unabhängig von der jeweiligen Interessenvertretung gelernt haben, auch dem eigenen Klientel die notwendigen Konsequenzen aus der bisherigen Rechtssprechung des BGH zu vermitteln.

Für den gewöhnlichen Pferdezüchter und Pferdehändler hat der Bundesgerichtshof sozusagen in Eisen gegossen: Die Vermutungswirkung des § 476 BGB zu Gunsten des Verbrauchers wird nicht bereits dadurch in Zweifel gezogen, dass der Verkäufer trotz des Einsatzes der üblicherweise angewandten Prüfmethoden nicht in der Lage war, einen möglicherweise nur im Keim angelegten Sachmangel überhaupt feststellen zu können.

Es verbleibt vielmehr bei der Regel, dass der verbraucherschützende Charakter der Vorschrift des § 476 BGB nicht bereits an der ersten Hürde scheitert, dass der Sachmangel typischerweise jederzeit auftreten könne und deshalb keinen hinreichenden Rückschluss darauf zulasse, wonach dieser schon bei Gefahrübergang vorgelegen habe.



 Teil 1
Nächste Woche mehr





Kontakt
Eduard Graf von Westphalen Rechtsanwalt, Spezialist für Pferdekaufrecht
Aaröstr. 4 81929 München
E-Mail   Eduard Graf von Westphalen » pferderecht-wissen.de
Tel. (089) 228 53 06 Fax (089) 29 66 17





nächster Abschnitt:   Vorstellung     Gesamttext     Druckversion


  voriges Angebot der Woche   Übersicht Rückschau Angebote   nächstes Angebot der Woche


AddThis Social Bookmark Button

Alle Messeseiten zu den Themen
 Dienstleistungen  Rechtsberatung

  Westphalen · Angebot Woche 07-45
 Menü Westphalen
 Angebot 07-45 
 Vorstellung  Das neue Pferderecht   Angebot der Woche
  Rückschau Angebote  Pressemitteilungen  Pferdekaufvertrag  Pferdepensionsvertrag  Kontakt
  Gesamttext   Druckversion   Lesezeichen
  Messe
  Messe



  Home     Anfang     Menü     Druckversion     Drucken     Empfehlen     als Startseite

 › Magazin    › Pferdemarkt    › Anzeigenmarkt   
   Messe 

 Archiv

 Pferd verkaufen

 Anzeige aufgeben

 Mediadaten


 Anfang  Autorenhinweise  Mediadaten  Kontakt   ›Impressum  Konditionen     Leserbrief
Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe / E-Mails zu veröffentlichen. (Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind)

http://xmesse.de

 
» Workshop OOP
 
 
 

http://www.maxthon.com

 
» Maxthon
 
Die Adresse dieser Seite: pferdezeitung.com/Westphalen/07-45
Es ist jetzt der 22.11.2008, 04:48, GMT +01:00
Konsequent in alter Rechtschreibung - ausgenommen Fremdautoren.
Der Herausgeber ist nicht verantwortlich für Leserbeiträge und die Inhalte externer Internetseiten.
Tip: Deutsch/Englisch-Übersetzung: » dict.cc


Kühnle

 

  Weltmeister fahren KÜHNLE.

 
 
 

Lobback

 

  Peitschenmacher

 
Zum  Pferd:  Pferde-Messe ·  Pferdemarkt ·  Pferdekauf ·  Pferdeverkauf
Verantw. im Sinne des Pressegesetzes: Dr. Werner Popken
©1999-2008 · ISSN 1437-4528 · Statistik:  Übersicht
0049(0)5744-5115-74   0049(0)5744-5115-75   0049(0)151-2327 3955
ISIS GmbH & Pferdeverlag · Hauptstr. 13 · 32609 Hüllhorst
Germany · HRB 2627 AG Bad Oeynhausen · USt-Id DE811992532


  Keppel · Heidis Beratungsseite für Pferdefreunde
z.B.   Angebot der Woche 05-24: Lob oder Strafe - welcher Weg führt im Umgang mit Pferden zum Erfolg? ...

  Aus Ausgabe 503 unseres Wochenmagazins: Angebot der Woche 08-47
z.B.   Westphalen/08-47: Tipp der Woche: Wichtig für den Pferdekäufer Der BGH und das Sommerekzem Auch ...