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Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen
 
 
Deutschland - Land der Pferdezüchter und Heimat einer kaum noch verständlichen Rechtsprechung

Frei nach Ludwig Thoma: Er war Jurist und auch sonst von nur mäßigem Verstand.

Teil 2 von 2


Nun hatte man in Deutschland, dem Land der besten Pferdezüchter der Welt schon immer einen grossen Respekt vor den Urteilen der höchsten deutschen Gerichte gehabt. Trotzdem bewahrte sich der eine oder andere Hobbyzüchter in seinem Herzen die Hoffnung, - und diese stirbt nunmal zuletzt - dass die Einstufung von einem Hobbyzüchter zu einem Unternehmer nicht das letzte Wort des BGH bleiben werde. Doch dann kam der Zuchtkater oder besser die Katzenmutter auf den Richtertisch des Bundesgerichtshofes. Dieser hatte sich mit der in der Rechtsgeschichte wohl einmaligen Frage auseinanderzusetzen, ob die Katzenmutter als Unternehmerin den zweieinhalbmonatigen Zuchtkater gekauft hat, da sie schliesslich bereits über einen kastrierten Kater und zwei weitere Katzen verfügte, wobei sie unbedachterweise und in Unkenntnis der Rechtssprechung des BGH zur Pferdezucht in den vorangegangenen zwei Jahren die Würfe ihrer Katzendamen nicht verschenkt, sondern gegen schnöden Mammon verkauft hatte. Nachdem das Vorgericht die Katzenmutter noch als Verbraucherin beim Kauf des Zuchtkaters eingestuft hatte, muss aus der Begründung des Urteils des BGH die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die Katzenmutter doch als Unternehmerin gehandelt hat.

Pferdezüchter scheinen offenbar den Gefallen des BGH gefunden zu haben. Schliesslich passiert es nicht oft, dass ein Pferdezüchter oder aber hier ein Pferdezuchtverband mehrfach zum Objekt der rechtswissenschaftlichen Durchleuchtung des Bundesgerichtshofs wird. So aber geschehen im November 2006. Schliesslich ist Deutschland nicht nur das Land der Pferdezüchter, sondern auch ein Land der Gründlichkeit. So lag es nahe, höchstrichterlich darüber nachzudenken und entscheiden zu lassen, ob ein sechsmonatiges Hengstfohlen eine gebrauchte oder aber eine ungebrauchte Sache im Sinne des Gesetzes ist. Vor vielen Jahren hatten Forellen und Dackel das Vergnügen, die höchstrichterlichen Herren mit dieser möglicherweise rechtshistorisch entscheidenden Frage herauszufordern. Der Bundesgerichtshof nahm Platz und gleichzeitig Maß und entschied, nicht gerade zur Freude des beklagten Pferdezuchtverbandes, dass ein sechsmonatiges Hengstfohlen nun einmal eine neue und nicht eine gebrauchte Sache sei. Das hatte zur Konsequenz, dass es dem Pferdezüchter nicht gestattet ist, seine Haftung für etwaige Mängel einer laut Gerichtsentscheidung neuen Sache auf weniger als zwei Jahre zu verkürzen.

Nachdem der BGH sich keineswegs freiwillig, aber dann doch mit erstaunlicher Gründlichkeit zu den unternehmerisch handelnden Hobbyzüchtern bei Pferden und Katzen geäussert hat, sich auch der Frage nach dem Neu oder Gebraucht eines sechsmonatigen Hengstfohlens nicht entzogen hat, bleibt die gerade für die deutsche Tradition hochinteressante Frage, ob nicht möglicherweise auch das Züchten von Kanarienvögeln als unternehmerisches Handeln gilt. Das hätte dann die logische Konsequenz, dass umgehend ein Unternehmensverband der Kanarienvögelzüchter gegründet werden wird, so mit Vorstand und Beirat und natürlich auch einer Elite-Auktion deutscher Kanarienvögel. Warum soll es nicht irgendwann einmal heissen: Die besten Kanarienvögel aus deutschen Landen, frisch auf den Richtertisch.



 Teil 1




Kontakt
Eduard Graf von Westphalen Rechtsanwalt, Spezialist für Pferdekaufrecht
Aaröstr. 4 81929 München
E-Mail   Eduard Graf von Westphalen » pferderecht-wissen.de
Tel. (089) 228 53 06 Fax (089) 29 66 17





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