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Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen
 
 
Vorsicht Falle!
Doping und Rosstäuscherei

Teil 2 von 2


Just in diesem Moment wird dem Käufer schlagartig klar, dass die plötzlich auftretende Lahmheit nicht auf einen Transportschaden zurück zu führen ist, sondern dass die - nennen wir sie einmal so - "Doping-Maffia" erneut erfolgreich zugeschlagen hat. Der Ruf nach dem Staatsanwalt, anfänglich laut erhoben, wird immer leiser, da dort der klassische Grundsatz gilt: Wo kein Nachweis, sondern lediglich eine Vermutung, da kein Betrüger und keine Anklage. Der geprellte Käufer wird sich dagegen erinnern können, dass ein Tierarzt des Verkäufers oder ein Tierarzt seines eigenen Vertrauens eine umfangreiche Kaufuntersuchung gegen durchaus beachtliche Gebühren durchgeführt hat. Und er wird sich gleichzeitig fragen, zu welchem Zweck dieses alles geschah. Er wird sich in Erinnerung rufen, dass über Röntgenaufnahmen in den verschiedensten Ebenen, über einen Röntgenleitfaden, Klassifizierungen und Befundbeschreibungen und irgendwelche römischen Klassen gesprochen worden ist und auch daran, dass der Tierarzt eine Menge von lateinischen Begriffen gebraucht hat, die der Käufer mangels eines großen Latinums sowieso nicht verstanden hat. All diese Gedanken kulminieren in der schon verzweifelten Sinnfrage, warum er noch zusätzlich zum Tierarzt des Pferdehändlers seinen eigenen Tierarzt als Gutachter beschäftigt hat?

Eine derartige Frage wird heute nicht mehr vereinzelt, sondern vielfach an Tierärzte gestellt, und zwar durchaus mit Recht. Schließlich ist es nicht die vorrangige Aufgabe der mit der Kaufuntersuchung beauftragten Tierärzte, den jeweiligen Gesundheitszustand des Pferdes lediglich festzustellen. Offensichtliches Anliegen dürfte es doch sein, den Käufer davor zu schützen, ein mangelhaftes Pferd zu erwerben und/oder Opfer eines Rosstäuschertricks zu werden. Wenn der Tierarzt diesem Hauptanliegen des Käufers nicht zu entsprechen vermag, stellt sich tatsächlich die Frage nach dem Selbstverständnis des Pferdemediziners als wissenschaftlich vorgebildeter Gutachter beim Kauf eines Pferdes. Manch einer mag sich sogar daran erinnern, dass zumindest Teile der Veterinärmediziner in der langen Geschichte der Tiermedizin immer wieder eine unrühmliche Rolle als Handlanger der Pferdehändler gespielt haben, was zur Folge hatte, dass auch Tiermediziner als Rosstäuscher bezeichnet wurden.

Es ist indessen keineswegs gerechtfertigt, die Pferdemedizin insgesamt einem Generalverdacht auszusetzen. Zumindest während des Studiums wird den angehenden Tierärzten von kompetenter Seite vermittelt wird, dass im Interesse des Pferdekäufers auf das Doping-Problem nachhaltig hinzuweisen ist und eine Kaufuntersuchung nur mit einer gleichzeitigen Doping-Untersuchung für sich in Anspruch nehmen kann, dem Untersuchungsauftrag gerecht zu werden und dem Käufer eine echte Hilfe für die anstehenden Kaufantscheidung zu bieten. Die Lage ist ernst, aber keineswegs hoffnungslos. Wenn alle Beteiligten zusammen wirken und bereit sind, von einander lernen, - die Tierärzte, die Züchter, die Pferdevekäufer und -käufer und natürlich auch die Anwälte und, wenn es nicht anders geht, auch die Staatsanwälte - sollte es gelingen, diesen Sumpf Schritt für Schritt trocken zu legen.



 Teil 1





Kontakt
Eduard Graf von Westphalen Rechtsanwalt, Spezialist für Pferdekaufrecht
Aaröstr. 4 81929 München
E-Mail   Eduard Graf von Westphalen » pferderecht-wissen.de
Tel. (089) 228 53 06 Fax (089) 29 66 17





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