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Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen
 
 
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Doping und Rosstäuscherei

Teil 1 von 2


Seitdem der Mensch gelernt hat, Pferde zu züchten und das Pferd als Nutztier einsetzt, floriert der Pferdehandel und damit auch die Rosstäuscherei. Das "Gewerbe" des Rosstäuschers dürfte gleich alt sein, wie das älteste Gewerbe der Welt. Seit urvordenklichen Zeiten wird im Pferdehandel getrickst und kaschiert, gelogen und geprahlt und natürlich betrogen. Dem erfindungsreichen Roßtäuscher war in seinem Tatendrang kaum je eine Grenze gesetzt. Der trickreiche und erfolgreiche Pferdehändler wurde gesellschaftlich toleriert und sogar respektiert. Wo sich Erfindungsreichtum und geschäftlicher Erfolg paaren, ist die Gesellschaft auch gern bereit, dem Erfolgreichen seine kriminellen Betrügereien nachzusehen. Auf Jahrmärkten und Messen ernteten erfolgreiche Rosstäuscher immer wieder Bewunderung, wenn es ihnen gelang, neueste Erkenntnisse der Tiermedizin und des Arzneimittelwesens für ihren Vorteil zu nutzen und selbst einen Mann mit einem Professorentitel der Tiermedizin zu übervorteilen. Wenn es allerdings einem Wissenschaftler gelang, den Rosstäuscher selbst zu täuschen, ging ein solches Erfolgserlebnis in die Literatur ein. So wird davon berichtet, dass es Dr. Faustus gelang, einen Rosstäuscher aufs Kreuz zu legen.

Schon auf den Pferdemärkten des Mittelalters war die Manipulation mit nur temporär begrenzter Wirkung von Pferdehändlern besonders geschätzt. Bekannt wurden die Methoden des Einfärbens des Felles, des Verkittens von Hornspalten, des Einflößens von Bier oder Wein oder des heute noch in der Umgangssprache bekannten "Pfeffer in den Hintern streuen". Die Anwendung der sogenannten "Judenfurcht" (einige Tage in den kühlen dunklen Stall stellen, täglich tüchtig Prügeln, Füße mit kaltem Wasser gießen, in Brandwein getauchtes Brot füttern und Vorreiten mit eisernen Spitzen, die an der Innenseite der Stiefelabsätze angebracht waren) oder "Ohrenaufsetzen" (Haut zwischen de Ohren wegschneiden und Wunde eng zusammen nähen) waren nur einige der bekannten Praktiken.

Der moderne Rosstäuscher verzichtet leichten Herzens auf solche antiquierten Methoden. Ihm stehen weitaus wirkungsvollere Mittel zur Verfügung, die zudem den unvergleichbaren Vorteil haben, sozusagen mit Erfolgsgarantie eingesetzt zu werden und zwar so erfolgreich, dass sie in aller Regel vom betrogenen Opfer später nicht mehr nachgewiesen werden können. Die moderne Veterinärmedizin und Pharmakologie stellt auch dem unbegabtesten Rosstäuscher ein ganzes Arsenal von sicher wirkenden Medikamenten zur Verfügung. So sind Seditativa und Analgetika die zentralen Stichworte für die heutigen Methoden einer auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Rosstäuscherei. Nur werden derartige Manipulationen heute immer noch unter Rosstäuscherei eingeordnet und nicht als das gebranntmarkt, was sie tatsächlich sind: Pferdehändler und vermehrt auch Privatleute betrügen in einem erheblichen Umfang und mit beträchtlicher krimineller Energie unter Einsatz neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse. Offensichtlich genießt das Gewerbe des Rosstäuschers immer noch einen Restbestandteil an gesellschaftlicher Anerkennung. Nur so ist es erklärbar, dass diese massive Betrugsform lediglich als Doping von Pferden bezeichnet wird. Nur zu viele Käufer unterliegen dabei dem möglicherweise sogar beabsichtigten Irrtum, es handele sich bei dieser Art von Doping lediglich um die Verabreichung leistungsfördernder Medikamente. Doping bei Sportpferden wird ja bekanntermaßen auch nicht unter der Rubrik "Betrug" geführt, sondern lediglich als Versehen des Reiters gewertet. So wenn ein auf der Dopingliste geführtes Mittel nicht frühzeitig abgesetzt wird, so dass seine Wirkungen planwidrig noch während eines Turniers festgestellt werden können. So ist es nur konsequent, wenn in allen gängigen Formularen eines Pferdekaufvertrages oder eines Vertrages über die Durchführung einer Kaufuntersuchung die Frage nach einer Dopingprobe - wenn überhaupt - nur am Rande erwähnt wird. Es findet sich kein Kommentar, kein erläuternder Hinweis darauf, dass der Verzicht des Käufers auf eine Dopingprobe in aller Regel das endgültige Aus für einen späteren Nachweis bedeutet, wenn das Pferd alsbald nach dem Kauf lahm geht oder einen sonstigen schwerwiegenden Mangel aufweist. Zu diesem Zeitpunkt sind nämlich die unter dem Begriff "Doping" geführten und bewusst lediglich zum Kaufdatum wirkenden pharmazeutischen Mittel längst vom Körper abgebaut und nicht mehr nachweisbar.





Kontakt
Eduard Graf von Westphalen Rechtsanwalt, Spezialist für Pferdekaufrecht
Aaröstr. 4 81929 München
E-Mail   Eduard Graf von Westphalen » pferderecht-wissen.de
Tel. (089) 228 53 06 Fax (089) 29 66 17





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