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Angebot für Kalenderwoche 07-32


 
Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen
 
 
Tipp der Woche

Heute: Immer wieder dieselben Fehler


Woche für Woche befasst sich der Tipp der Woche mit juristischen Problemen, einmal aus der Sicht des Pferdeverkäufers und das andere Mal aus der Sicht des Pferdekäufers. Heute soll der Frage nachgegangen werden, warum eigentlich immer und immer wieder dieselben Fehler beim Kauf eines Pferdes gemachten werden. Um das Ergebnis der Überlegungen gleich vorweg herzustellen: Es sind nicht die mangelnden juristischen Kenntnisse und es sind ebenso wenig vermeidbare Versäumnisse bei der tierärztlichen Kaufuntersuchung. In aller Regel liegt die Ursache häufig in den Augen des Pferdes und im Bauch des Käufers selbst. Es ist immer wieder festzustellen, dass es sich letztendlich beim Pferdekauf um eine ganz spontane Entscheidung des Käufers handelt. Während sich der Pferdekäufer über Wochen und Monate hinweg Gedanken macht, ob er sich jetzt oder vielleicht doch erst später ein Pferd kaufen soll und ob es sich um ein Sport - oder Freizeitpferd handeln oder ob er doch lieber einen Oldenburger statt eines Hannoveraners kaufen und welche Farbe sein zukünftiges Traumpferde haben soll; im entscheidenden Augenblick entscheidet allein die Emotion. Entweder hat sich der Käufer in die Augen des Pferdes verliebt oder er findet gerade den Kopf des Pferdes unglaublich ausdrucksvoll. Für den andern ist die Farbe des Pferdes plötzlich der ausschlaggebende Faktor, auch wenn die Beine irgendwie nicht zum Körper des Pferdes passen wollen.

Wenn der Bauch über den Kopf des Käufers gesiegt hat, die Entscheidung über das zukünftige Traumpferd gefallen ist, helfen keine juristischen Ratschläge mehr. Auch jede Checkliste erweist sich ab sofort als vollständig überflüssig. Wenn in diesem Moment überhaupt noch ein Tierarzt mit einer Kaufuntersuchung beauftragt wird, so erlebt der zukünftige Pferdekäufer ein Wechselbad der Gefühle. Zwischen Hoffen und Bangen hin - und hergerissen stellt sich ihm die bohrende Frage, ob der Tierarzt zu einem positiven Ergebnis gelangt oder nicht. An einem ausführlich erläuterten Ergebnis selbst ist der hoffnungsvolle Pferdekäufer schon lange nicht mehr interessiert. Erklärungen werden als lästig zur Seite geschoben. Entscheidend ist: Der Tierarzt hat sein Okay gegeben. Dem Kauf des neuen Traumpferdes steht nichts mehr im Wege. Auch Warnungen aus der juristischen Ecke werden vom Käufer regelmäßig als vollständig überflüssig klein geredet. Der Pferdekäufer oder auch die Pferdekäuferin gleicht einen 15 jährigen Backfisch, der seine erste großen Liebe erlebt und nichts, aber auch gar nichts wird die Verliebte oder den Verliebten daran hindern, den Rest ihres Lebens mit ihrem Traumpartner verbringen zu wollen, und zwar ab sofort. Die Welt scheint zu jubilieren; der Bauch ist voller Schmetterlinge. Kein Hinweis, keine Warnung wird die Verliebten erreichen. Sie sind fest entschlossen, ihren Traum zu leben.

Ob ein Pferd im Auktionsring für mehrere 100.000 € ersteigert oder ob ein Pferd nach Zertrümmerung des Sparschweins auf einem Pferdemarkt für wenige Euros erstanden wird, die Gefühlslage des Pferdekäufers ist in aller Regel identisch. Der Bauch ruft: ich bin hungrig, ich will haben, ich will besitzen, ich werde mit diesem Pferd glücklich werden. Was der Kopf in diesem Moment macht, ist bis heute nicht näher untersucht worden, da irgendwelche bemerkenswerte Tätigkeiten neurologisch nicht festzustellen sind. Trotz und alledem: Sei kein Tor und prüfe, wo du dich binden willst. Spontan- und Lustkäufer sind die liebsten Kunden der Pferdehändler und einer wartet schon heute auf Dich. Entscheide Dich also gegen Deinen Bauch und für den Kauf mit Kopf! Also für einen schriftlichen Pferdekaufvertrag, für eine ausführliche Kaufuntersuchung nach dem Röntgen-Leitfaden, nach schlussendlich für eine ebenso ausführliche Medikamentenkontrolle und für eine zusätzliche Nacht, in der Du Deine Entscheidung noch einmal überschläfst.





Kontakt
Eduard Graf von Westphalen Rechtsanwalt, Spezialist für Pferdekaufrecht
Aaröstr. 4 81929 München
E-Mail   Eduard Graf von Westphalen » pferderecht-wissen.de
Tel. (089) 228 53 06 Fax (089) 29 66 17





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