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Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen
 
 
Ein Interview

mit Rechtsanwalt Eduard Graf v. Westphalen


Frage:

Seit einer Vielzahl von Jahren gibt es die verschiedensten Anekdoten und Spruchweisheiten, die dem Pferdekäufer die gute Empfehlungen mit auf den Weg geben, auf den Rat eines Pferdefachmanns zu hören. Sie fordern seit der Einführung des neuen Pferdekaufrechts, zusätzlich einen spezialisierten Anwalt für das Pferdekaufrecht zu konsultieren. Ist das heutige Pferdekaufrecht tatsächlich so kompliziert und für den Laien voller Fallstricke?

E.v.W:

Diese Frage kann nur eindeutig mit "ja" beantwortet werden. Der Gesetzgeber hat ja nicht nur das erst hundertjährige Pferdekaufrecht vollständig neu gestaltet, sondern auch das bürgerliche Gesetzbuch in wichtigen Teilen grundlegend reformiert. Der Pferderechtler hatte es bis vor kurzem mit einigen wenigen Paragraphen zu tun. Heute haben wir es schon bei einem gewöhnlichen Pferdekaufvertrag mit einer Vielzahl von rechtlichen und tiermedizinischen Problemen zu tuen.

Frage:

Viele Rechtsuchende orientieren sich bei der Auswahl eines Rechtsanwalts an der Frage, ob der Rechtsanwalt auch ein erfolgreicher Reiter oder ein anerkannter Pferdemann ist. Ist eine derartige Qualifikation bei der Suche nach dem richtigen Anwalt von entscheidender Bedeutung?

E.v.W:

Soweit ich erkennen kann, haben sich bislang nur Rechtsanwälte mit dem Spezialgebiet des Pferderechts befasst, die auch selbst auf das Engste mit Pferden von Jugend an verbunden sind. Insoweit verfügen alle Rechtsanwälte über ein ausreichendes persönliches Pferdewissen. Die rechtliche Problematik eines Pferdekaufs überwiegt aber bei weitem das erforderliche Maß des reiterlichen Könnens. Anders ausgedrückt: Nicht jeder Rechtsanwalt, der in seiner Jugend einem Landeskader angehört hat, bringt bereits den heute geforderten juristischen Sachverstand mit, um die Tag täglich auftretenden Probleme in kompetenter Weise zu lösen.

Frage:

Nicht jeder, der sich für einige mühsam angesparte Euro sein Pferd kauft, wird bei einem Pferdekaufvertrag auf - in der Regel teuren - juristischen Sachverstand zurück greifen können. Was raten Sie in diesen Fällen.

E.v.W:

In der Regel wird ein solcher Käufer kein juristisches Fachbuch kaufen. Voraussichtlich wird er es auch nicht verstehen. Das Internet bietet auch keine adäquaten Lösungen an. Zwar werden im deutschsprachigen Raum bereits in verschiedenen Internetadressen Formularverträge für den Pferdekauf zum downloaden angeboten, bedauerlicherweise sind sie aber in aller Regel juristisch wenig ausgereift und halten im Ergebnis nicht das, was der Laie von ihnen erwartet hat. Zwischenzeitlich liegen eine Vielzahl von Gerichtsurteilen vor, die die Schwäche dieser Kaufverträge nur zu deutlich aufzeigen.

Frage:

Sind Sie nicht der Meinung, dass Sie mit Ihrer Kritik zu weit gehen?

E.v.W:

Wenn es um einen einwandfreien Pferdekaufvertrag geht, wenn es um die berechtigten Belange des privaten Pferdekäufers und insbesondere um die Interessen der Erstkäufer von Pferden geht, sind Kompromisse wenig brauchbar. Hier steht vielmehr die erforderliche Aufklärung im Vordergrund, und zwar für beide Seiten, also sowohl für die Seite des Pferdekäufers als auch für die Seite des Pferdeverkäufers. Ein Kaufvertragsformular, das in dieser Richtung keine ausreichende Formulierungen anbietet, ist wenig brauchbar. Ebenso verfehlt ein Formulierungsvorschlag regelmäßig das Ziel, wenn nicht hinreichend berücksichtigt wird, dass bei jedem Vertrag und insbesondere beim Kaufvertrag ganz unterschiedliche Interessen aufeinander stoßen, die nicht einen einzigen Formularvertrag für beide Seiten zufriedenstellend gelöst werden können.




Kontakt
Eduard Graf von Westphalen Rechtsanwalt, Spezialist für Pferdekaufrecht
Aaröstr. 4 81929 München
E-Mail   Eduard Graf von Westphalen » pferderecht-wissen.de
Tel. (089) 228 53 06 Fax (089) 29 66 17





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