Pferdemesse · Die ganze Welt der Pferde
10. Jahrgang · aktuell  Ausgabe 503

 › Magazin    › Pferdemarkt    › Anzeigenmarkt   
   Messe 

 Archiv

 Pferd verkaufen

 Anzeige aufgeben

 Mediadaten

 


 
interessant: » Arnulf Rating - Mogelpackungen

 News: FN-aktuell vom 12.11.08
 Presse-Info: Turniervorschau und ...
 Dressur, z.B. ... Werth mit Nachwuchspferd ...
 Lobback: geändert seit 21.11.

 informativ &    umfangreich
Prognose November 4.537 Seitenaufrufe für  Top Ten-Spitzenreiter  Westphalen
Hallo   Pferdefreund!

   

  Menü    Hilfe-FAQ    Login    Newsletter     Bücher    Notizen    Presse    Termine  TV

 
  Heute neu
  Magazin
  Pferdemarkt
  Anzeigenmarkt
  Messe 
 Ausrüstung
 Fahrsportzubehör
 Kutschen
 Kutschenzubehör
 Reitzubehör
 Futtermittel
 Ergänzungsfutter
 Futter
 Geschenkartikel
 Bücher-Videos
 Kunst
 Literatur
 Gesundheit
 Heilbehandlung
 Heilmittel
 Lehrtätigkeit
 Ausbildung
 Kurse
 Unterricht
 Pferdepflege
 Hufpflege
 Reitplatz
 Bodenplaner
 Reitplatzpflege
 Service
 Beratung
 Dienstleistungen
 Existenzen
 Fotografen
 Rechtsberatung
 Reitbetrieb
 Sachverständige
 Versicherungen
 Stall
 Transport
 Unternehmungen
 Freizeit
 Urlaub
 Veranstaltungen
 Zucht
 Gestüte
 Zucht
 Geschäftliches
 Autorenhinweise
 Bannerwerbung
 Bildwerbung
 Impressum
 Konditionen
 Kontaktformular
 Mediadaten
 Service
 Textwerbung
 
  Westphalen · Angebot Woche 07-10
 Menü Westphalen
 Angebot 07-10 
 Vorstellung  Das neue Pferderecht   Angebot der Woche
  Rückschau Angebote  Pressemitteilungen  Pferdekaufvertrag  Pferdepensionsvertrag  Kontakt
  Gesamttext   Druckversion   Lesezeichen
  Messe
  Messe

  voriges Angebot der Woche   Übersicht Rückschau Angebote   nächstes Angebot der Woche

Angebot für Kalenderwoche 07-10


 
Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen
 
 
Hat der Röntgenleitfaden den Faden verloren
oder hat er ihn nie gefunden?


Teil 3


Dagegen sieht sich der Röntgenleitfaden - aus welchen Gründen auch immer - veranlasst, zur Minimalisierung des Haftungspotentials jeder Kaufuntersuchung neue Definitionen einzuführen. Ob eine solche Verfahrensweise erfolgreich ist, kann mit Fug und Recht bezweifelt werden. Vielmehr wird hier ohne Not eine weitere Haftungsfalle des Tierarztes begründet. Sinn und Zweck jeder röntgenologischen Kaufuntersuchung ist es nun einmal, den jeweiligen Auftraggeber, in der Regel bislang den Käufer eines Pferdes über die gemachten röntgenologischen Befunde und deren wahrscheinliche Auswirkungen auf den beabsichtigten Einsatz des Pferdes so zu informieren, dass er für den beabsichtigten Kauf des Pferdes eine weitere Entscheidungsgrundlage erhält.

Damit rückt also der Gedanke der Aufklärung als ganz wesentliche Pflicht in den Brennpunkt jeder Kaufuntersuchung. Schon seit den 70er-Jahren fordert der Bundesgerichtshof, dass jede Belehrung und Aufklärung sich an den Vorkenntnissen und der Verständnisfähigkeit des jeweiligen Auftraggebers zu orientieren hat. Anders ausgedrückt: Beachtet der Tierarzt diesen Grundsatz der Aufklärungspflicht nicht hinreichend, so macht er sich in vollem Umfange schadensersatzpflichtig, da die Aufklärung als gar nicht erfolgt angesehen wird, wenngleich sie vertraglich geschuldet war.

Die Messlatte ist damit eindeutig vorgegeben und jede der Definitionen des Röntgenleitfadens scheitert bereits an dieser Eingangshöhe, wenn es darum geht, die Kenntnis und die Verständnisfähigkeit des Auftraggebers zu berücksichtigen. So werden nicht wenige, voraussichtlich sogar die Mehrzahl der Erstkäufer eines Pferdes überhaupt keine Vorstellungen haben, was unter Befunden zu verstehen ist, bei denen klinische Erscheinungen unwahrscheinlich, wenig wahrscheinlich oder wahrscheinlich sind.

Eine sicherlich nicht repräsentative Umfrage hat zu Tage gefördert, dass die Käuferschicht unter einer klinischen Erscheinung eine Erkrankung versteht, die eine stationäre Aufnahme in einer Tierklinik erforderlich macht. Gesichert kann dagegen davon ausgegangen werden, dass die Unterscheidung von unwahrscheinlich, wenig wahrscheinlich und wahrscheinlich, so unkommentiert wie vom Röntgenleitfaden praktiziert, von keinem Durchschnittskäufer nachvollzogen werden kann.

Es wird geröngt und geröngt, klassifiziert und klassifiziert und der Käufer versteht nur noch "Bahnhof". Wem als Jurist an dieser Stelle nicht in den Sinn kommt, eben nicht auf den Mangel der Wahl ("Kissing Spines") zu setzen, sondern gleich den Tierarzt wegen Verletzung der Beratungs- und Aufklärungspflicht durch Verwendung nicht nachvollziehbarer Definitionen zu verklagen, dürfte demnächst zu einer aussterbenden Minderheit von Rechtsanwälten zählen.

Während noch gestritten wird, ob ein Tierarzt verpflichtet ist, auch die Befunde der Röntgenklasse II zu erwähnen oder aber, ob er ohne haftungsrechtliche Konsequenzen zu fürchten, auf die Klassifizierung nach den vorgegebenen Einteilungen des Röntgenleitfadens verzichten sollte, steckt der Tierarzt bei jeder röntgenologischen Kaufuntersuchung regelmäßig bereits bei Verwendung unverständlicher Klassen im Haftungssumpf.



 Teil 1
 Teil 2



Kontakt
Eduard Graf von Westphalen Rechtsanwalt, Spezialist für Pferdekaufrecht
Aaröstr. 4 81929 München
E-Mail   Eduard Graf von Westphalen » pferderecht-wissen.de
Tel. (089) 228 53 06 Fax (089) 29 66 17





nächster Abschnitt:   Vorstellung     Gesamttext     Druckversion


  voriges Angebot der Woche   Übersicht Rückschau Angebote   nächstes Angebot der Woche


AddThis Social Bookmark Button

Alle Messeseiten zu den Themen
 Dienstleistungen  Rechtsberatung

  Westphalen · Angebot Woche 07-10
 Menü Westphalen
 Angebot 07-10 
 Vorstellung  Das neue Pferderecht   Angebot der Woche
  Rückschau Angebote  Pressemitteilungen  Pferdekaufvertrag  Pferdepensionsvertrag  Kontakt
  Gesamttext   Druckversion   Lesezeichen
  Messe
  Messe



  Home     Anfang     Menü     Druckversion     Drucken     Empfehlen     als Startseite

 › Magazin    › Pferdemarkt    › Anzeigenmarkt   
   Messe 

 Archiv

 Pferd verkaufen

 Anzeige aufgeben

 Mediadaten


 Anfang  Autorenhinweise  Mediadaten  Kontakt   ›Impressum  Konditionen     Leserbrief
Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe / E-Mails zu veröffentlichen. (Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind)

http://xmesse.de

 
» Workshop OOP
 
 
 

http://www.maxthon.com

 
» Maxthon
 
Die Adresse dieser Seite: pferdezeitung.com/Westphalen/07-10
Es ist jetzt der 22.11.2008, 21:39, GMT +01:00
Konsequent in alter Rechtschreibung - ausgenommen Fremdautoren.
Der Herausgeber ist nicht verantwortlich für Leserbeiträge und die Inhalte externer Internetseiten.
Tip: Deutsch/Englisch-Übersetzung: » dict.cc


Reiterhotel

 

  Reiterhotel Vox

 
 
 

Linsenhoff

 

  Ann Kathrin Linsenhoff

 
Zum  Pferd:  Pferde-Messe ·  Pferdemarkt ·  Pferdekauf ·  Pferdeverkauf
Verantw. im Sinne des Pressegesetzes: Dr. Werner Popken
©1999-2008 · ISSN 1437-4528 · Statistik:  Übersicht
0049(0)5744-5115-74   0049(0)5744-5115-75   0049(0)151-2327 3955
ISIS GmbH & Pferdeverlag · Hauptstr. 13 · 32609 Hüllhorst
Germany · HRB 2627 AG Bad Oeynhausen · USt-Id DE811992532


  Mähler · Mit einem Bild Ihres Pferdes mache ich Sie glücklich
z.B.   Angebot der Woche 08-11: Pinot Noir Pferdeportraits nach Ihrer Fotovorlage Wenn Sie Ihr Pferd von mir portraitieren ...

  Aus Ausgabe 503 unseres Wochenmagazins: Angebot der Woche 08-47
z.B.   Mähler/08-47: Olympia Pferdeportraits nach Ihrer Fotovorlage Wenn Sie Ihr Pferd von mir portraitieren lassen, ...