Pferdemesse · Die ganze Welt der Pferde
10. Jahrgang · aktuell  Ausgabe 503

 › Magazin    › Pferdemarkt    › Anzeigenmarkt   
   Messe 

 Archiv

 Pferd verkaufen

 Anzeige aufgeben

 Mediadaten

 


 
interessant:  » Zwischenbilanz zum Grundeinkommen

 News: FN-aktuell vom 12.11.08
 Presse-Info: CHIO Aachen ...
 Orientierungsreiten, z.B. ... Orientierungsreiten plant Saison ...
 Lobback: geändert seit 21.11.

 informativ &    umfangreich
Prognose November 4.637 Seitenaufrufe für  Top Ten-Spitzenreiter  Westphalen
Hallo   Pferdefreund!

   

  Menü    Hilfe-FAQ    Login    Newsletter     Bücher    Notizen    Presse    Termine  TV

 
  Heute neu
  Magazin
  Pferdemarkt
  Anzeigenmarkt
  Messe 
 Ausrüstung
 Fahrsportzubehör
 Kutschen
 Kutschenzubehör
 Reitzubehör
 Futtermittel
 Ergänzungsfutter
 Futter
 Geschenkartikel
 Bücher-Videos
 Kunst
 Literatur
 Gesundheit
 Heilbehandlung
 Heilmittel
 Lehrtätigkeit
 Ausbildung
 Kurse
 Unterricht
 Pferdepflege
 Hufpflege
 Reitplatz
 Bodenplaner
 Reitplatzpflege
 Service
 Beratung
 Dienstleistungen
 Existenzen
 Fotografen
 Rechtsberatung
 Reitbetrieb
 Sachverständige
 Versicherungen
 Stall
 Transport
 Unternehmungen
 Freizeit
 Urlaub
 Veranstaltungen
 Zucht
 Gestüte
 Zucht
 Geschäftliches
 Autorenhinweise
 Bannerwerbung
 Bildwerbung
 Impressum
 Konditionen
 Kontaktformular
 Mediadaten
 Service
 Textwerbung
 
  Westphalen · Angebot Woche 06-39
 Menü Westphalen
 Angebot 06-39 
 Vorstellung  Das neue Pferderecht   Angebot der Woche
  Rückschau Angebote  Pressemitteilungen  Pferdekaufvertrag  Pferdepensionsvertrag  Kontakt
  Gesamttext   Druckversion   Lesezeichen
  Messe
  Messe

  voriges Angebot der Woche   Übersicht Rückschau Angebote   nächstes Angebot der Woche

Angebot für Kalenderwoche 06-39


 
Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen
 
 
Der Sachmangel beim Pferdekauf
- zugleich eine Besprechung des Urteils des OLG Celle vom 31.05.06


Teil 4


Noch ein weitere Gesichtspunkt sei angefügt: Zumindest Käufer eines Dressurpferdes verlangen von ihrem Tierarzt im Rahmen der Kaufuntersuchung neben den Standardaufnahmen vermehrt, auch die Dornfortsätze im Bereich der Brust- und Lendenwirbel zu röntgen. Folgt man nun der Rechtsprechung des OLG Celle und der im Übrigen bis heute noch weit verbreiteten Auffassung, dass normabweichende röntgenologische Befunde als solche keinen Mangel darstellen, vielmehr erst die Eigenschaft eines Sachmangels erreichen, wenn klinische Befunde hinzutreten, stellt sich dann zwangsläufig die Frage nach dem Sinn und Zweck einer röntgenologischen Untersuchung. In aller Regel werden Röntgenaufnahmen ausschließlich und allein aus dem Grund gemacht, um beim Kauf eines Pferdes gesicherte Erkenntnisse zu erhalten, ob es einen erheblichen normabweichenden Röntgenbefund hat. Wenn aber derartige Erkenntnisse ohne das Hinzutreten eines klinischen Befundes nach der hier vorgefundenen Rechtsmeinung keinen Mangel darstellen, da ein solcher nur durch das Hinzutreten weiterer klinischer Befunde sich manifestieren kann, hätte der Käufer nicht einmal das Recht der Nicht-Billigung des unter der Bedingung der Mangelfreiheit getätigten Kaufvertrages. Schließlich ist gesichert, dass die Nicht-Billigung nicht in das uneingeschränkte Belieben des Käufers gestellt ist, sondern vielmehr einer Begründung bedarf, hier also des Vorhandenseins von Mängeln der Kaufsache, die aber auf Grund der röntgenologischen Untersuchung allein nicht zu begründen sind.

Um abschließend dem Gessler-Hut der Vollständigkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit einer gerichtlichen Entscheidung Rechnung zu tragen, wird noch an zu merken sein: Im 2. Leitsatz der Entscheidung wird die These aufgestellt, dass eine nach Übergabe erstmals auftretende Rückensymptomatik wegen der Art des Mangels nicht für die Vermutung des § 476 BGB gelte. An dieser Stelle ist erneut auf die bereits erwähnte Rechtsprechung des BGH vom 29.03.06 zu verweisen, wo die Vermutungsregelung des § 476 BGB nahezu auf jeden denkbaren Tiermangel ausgedehnt worden ist. Hierzu zählen natürlich auch Schmerzempfindlichkeiten, soweit diese chronisch sind. Der BGH hat nun einmal festgeschrieben, dass die Vermutungsregelung des § 476 BGB nicht schon dann mit der Art des Mangels unvereinbar ist, wenn der Mangel typischerweise jederzeit auftreten könne und deshalb keinen hinreichenden Rückschluss darauf zulasse, dass er schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Dieses gilt um so mehr, wenn sich eine medizinisch begründete Wahrscheinlichkeit dafür nachweisen lässt, dass die Schmerzempfindlichkeit z.B, auf ein hier unstreitig festgestelltes " Kissing-Spines-Syndrom " zurück geführt werden kann. So schwierig es für den Einzelnen auch sein mag: Das Recht des Pferdekaufs ist nicht länger ein Sonderrecht, sondern eben nur Kaufrecht und in aller Regel Verbrauchsgüterkaufrecht mit all den gesetzlichen Regelungen, die dem traditionell-deutsch ausgerichteten System fremd sein mögen. Darauf kommt es aber nicht mehr an, da in soweit die supranationale Bedeutung der EU-Verbraucherschutzrichtlinie alles überstrahlt. (Oexmann unter   Rae@oexmann.de)






Kontakt
Eduard Graf von Westphalen Rechtsanwalt, Spezialist für Pferdekaufrecht
Aaröstr. 4 81929 München
E-Mail   Eduard Graf von Westphalen » pferderecht-wissen.de
Tel. (089) 228 53 06 Fax (089) 29 66 17





nächster Abschnitt:   Vorstellung     Gesamttext     Druckversion


  voriges Angebot der Woche   Übersicht Rückschau Angebote   nächstes Angebot der Woche


AddThis Social Bookmark Button

Alle Messeseiten zu den Themen
 Dienstleistungen  Rechtsberatung

  Westphalen · Angebot Woche 06-39
 Menü Westphalen
 Angebot 06-39 
 Vorstellung  Das neue Pferderecht   Angebot der Woche
  Rückschau Angebote  Pressemitteilungen  Pferdekaufvertrag  Pferdepensionsvertrag  Kontakt
  Gesamttext   Druckversion   Lesezeichen
  Messe
  Messe



  Home     Anfang     Menü     Druckversion     Drucken     Empfehlen     als Startseite

 › Magazin    › Pferdemarkt    › Anzeigenmarkt   
   Messe 

 Archiv

 Pferd verkaufen

 Anzeige aufgeben

 Mediadaten


 Anfang  Autorenhinweise  Mediadaten  Kontakt   ›Impressum  Konditionen     Leserbrief
Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe / E-Mails zu veröffentlichen. (Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind)

http://xmesse.de

 
» Workshop OOP
 
 
 

http://www.maxthon.com

 
» Maxthon
 
Die Adresse dieser Seite: pferdezeitung.com/Westphalen/06-39
Es ist jetzt der 22.11.2008, 22:08, GMT +01:00
Konsequent in alter Rechtschreibung - ausgenommen Fremdautoren.
Der Herausgeber ist nicht verantwortlich für Leserbeiträge und die Inhalte externer Internetseiten.
Tip: Deutsch/Englisch-Übersetzung: » dict.cc


Hufklinik

 

  Institut für Hufgesundheit und ganzheitliche Pferdebehandlung IfH

 
 
 

Versicherung

 

  Versicherungen vergleichen und sparen

 
Zum  Pferd:  Pferde-Messe ·  Pferdemarkt ·  Pferdekauf ·  Pferdeverkauf
Verantw. im Sinne des Pressegesetzes: Dr. Werner Popken
©1999-2008 · ISSN 1437-4528 · Statistik:  Übersicht
0049(0)5744-5115-74   0049(0)5744-5115-75   0049(0)151-2327 3955
ISIS GmbH & Pferdeverlag · Hauptstr. 13 · 32609 Hüllhorst
Germany · HRB 2627 AG Bad Oeynhausen · USt-Id DE811992532


  Aus Ausgabe 503 unseres Wochenmagazins: Angebot der Woche 08-47
z.B.   Westphalen/08-47: Tipp der Woche: Wichtig für den Pferdekäufer Der BGH und das Sommerekzem Auch ...

  Reiterhotel · Tolle Angebote für Schulklassen, Reitvereine, Jugendgruppen etc.
z.B.   Angebot der Woche 05-48: Wiederholungsgäste Liebe Eltern! Wenn Sie Ihrem Kind einen Reiterurlaub gönnen wollen, soll dieser ...