Pferdemesse · Die ganze Welt der Pferde
10. Jahrgang · aktuell  Ausgabe 503

 › Magazin    › Pferdemarkt    › Anzeigenmarkt   
   Messe 

 Archiv

 Pferd verkaufen

 Anzeige aufgeben

 Mediadaten

 


 
interessant: » Grundeinkommen - Ein Film-Essay (100 min.)

 News: FN-aktuell vom 12.11.08
 Presse-Info: CHIO Aachen ...
 Springen, z.B. ... Verona: Alois Pollmann-Schweckhorst ...
 Lobback: geändert seit 21.11.

 informativ &    umfangreich
Prognose November 4.616 Seitenaufrufe für  Top Ten-Spitzenreiter  Westphalen
Hallo   Pferdefreund!

   

  Menü    Hilfe-FAQ    Login    Newsletter     Bücher    Notizen    Presse    Termine  TV

 
  Heute neu
  Magazin
  Pferdemarkt
  Anzeigenmarkt
  Messe 
 Ausrüstung
 Fahrsportzubehör
 Kutschen
 Kutschenzubehör
 Reitzubehör
 Futtermittel
 Ergänzungsfutter
 Futter
 Geschenkartikel
 Bücher-Videos
 Kunst
 Literatur
 Gesundheit
 Heilbehandlung
 Heilmittel
 Lehrtätigkeit
 Ausbildung
 Kurse
 Unterricht
 Pferdepflege
 Hufpflege
 Reitplatz
 Bodenplaner
 Reitplatzpflege
 Service
 Beratung
 Dienstleistungen
 Existenzen
 Fotografen
 Rechtsberatung
 Reitbetrieb
 Sachverständige
 Versicherungen
 Stall
 Transport
 Unternehmungen
 Freizeit
 Urlaub
 Veranstaltungen
 Zucht
 Gestüte
 Zucht
 Geschäftliches
 Autorenhinweise
 Bannerwerbung
 Bildwerbung
 Impressum
 Konditionen
 Kontaktformular
 Mediadaten
 Service
 Textwerbung
 
  Westphalen · Angebot Woche 06-08
 Menü Westphalen
 Angebot 06-08 
 Vorstellung  Das neue Pferderecht   Angebot der Woche
  Rückschau Angebote  Pressemitteilungen  Pferdekaufvertrag  Pferdepensionsvertrag  Kontakt
  Gesamttext   Druckversion   Lesezeichen
  Messe
  Messe

  voriges Angebot der Woche   Übersicht Rückschau Angebote   nächstes Angebot der Woche

Angebot für Kalenderwoche 06-08


 
Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen
 
 
Die Haftung des Tierarztes bei der
Kaufuntersuchung

Teil 1

Es wird heute von niemandem mehr ernsthaft bestritten, dass durch die Verlagerung des Haftungsrisikos beim Pferdekauf vom Käufer auf den Verkäufer die seit Jahren übliche tierärztliche Ankaufsuntersuchung zukünftig durch eine Kaufuntersuchung ersetzt werden wird.

Aufgrund des erheblich gesteigerten Haftungspotentials hat der Pferdeverkäufer ein hohes Interesse daran, den gesundheitlichen Status des Pferdes zum Zeitpunkt des Verkaufs oder besser der Ablieferung von einem Tierarzt feststellen zu lassen, um damit gegebenenfalls den Nachweis erbringen zu können, dass zu diesem Zeitpunkt das Pferd frei von Sachmängeln gewesen ist, und seien diese auch nur vom Fachmann mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und modernster Gerätschaft zu dokumentieren. Die Kaufuntersuchung erfolgt also in einem durchaus nachvollziehbaren Interesse des Verkäufers, währenddessen die bekannte Ankaufsuntersuchung der Interessenwahrung des Käufers diente.

Damit rückt gleichzeitig die Frage ins Blickfeld, inwieweit der Tierarzt bei der Verkaufsuntersuchung gegenüber dem Pferdeverkäufer und gegebenenfalls auch gegenüber dem Pferdekäufer haftet und ob sich nicht gerade auf Grund der geänderten Interessenlage an einer solchen Untersuchung das Haftungspotential des Tierarztes erheblich über den bisherigen Rahmen hinaus erweitert hat.

Die Frage der Haftung des Tierarztes bzw. der Haftungsbegrenzung und Haftungsfreizeichnung anlässlich einer Verkaufsuntersuchung kann am ehesten anhand eines Vertragsformulars untersucht werden, das nach der Mitteilung des Herausgebers in der Vergangenheit schon bei ca. 80.000 Ankaufsuntersuchungen Verwendung gefunden hat, ohne dass bis heute ein einziger Fall bekannt geworden sei, in dem der Tierarzt in Haftung genommen worden wäre.

In der aktuellen Information weist der Herausgeber darauf hin:
" Entsprechende Vordrucke, die am besten handschriftlich ausgefüllt werden, liegen bei."
Er fährt fort:
" Die Haftungsfrist soll jedoch nicht kürzer als 6 Monate vereinbart werden."
Zur Haftungssumme heißt es:
"Die Haftungssumme wird in Zukunft nicht mehr pauschal auf 50 Tsd. Euro, sondern auf die Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch 50 Tsd. Euro beschränkt."

Soweit der Herausgeber empfiehlt, die Haftungsvereinbarung handschriftlich auszufüllen, wird dem Tierarzt die Flucht in die Individualabrede angeraten. Ein solcher Rat ist jedoch anerkanntermaßen nicht der Königsweg, um die Haftung des Tierarztes einzuschränken oder auszuschließen, was durch die Verwendung von Formularen rechtlich nicht möglich ist.

Folgt der Tierarzt der Empfehlung des Verlages und übernimmt quasi aus dem Gedächtnis die vorgeschlagenen Formulierungen, geht die Rechtssprechung davon aus, dass es sich hier um einen Formularvertrag handelt, so dass es im Ergebnis vollständig gleichgültig ist, ob der Tierarzt einen Vordruck mit einer entsprechenden Klausel zur Beschränkung der Haftung verwendet oder aber ob er diese handschriftlich einfügt.

Der Verleger empfiehlt im weiteren, zukünftig die Haftungssumme auf die Höhe des Kaufpreises, maximal jedoch auf höchstens 50.000 € zu beschränken. Die summenmäßige Haftungsbegrenzung scheitert aber bereits daran, dass auf die wesentliche Unterscheidung zwischen einer grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen und einer fahrlässigen Vertragsverletzung verzichtet wird. Dieses führt regelmäßig zur Rechtsunwirksamkeit einer solchen Haftungsklausel.

Damit schließt sich die Frage an, ob der Tierarzt nicht zumindest seine Haftung für den Bereich der leichten Fahrlässigkeit durch Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen oder aber durch privatschriftliche Einfügung einer entsprechenden Klausel einschränken kann. Bereits Anfang 1991 hat das Oberlandesgericht Stuttgart diese Frage verneint, wenn der Tierarzt eine wesentliche Pflicht des Vertrages verletzt und dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Wenn ein Tierarzt bei einer Verkaufsuntersuchung die für ihn erkennbaren Mängel nicht erkennt oder aber eine falsche Untersuchungsmethode wählt, liegt immer eine solche wesentliche Pflichtverletzung vor, so dass eine Haftungsbegrenzung für den Fall einer fahrlässigen Vertragsverletzung unwirksam ist.

Nächste Woche  Teil 2




Kontakt
Eduard Graf von Westphalen Rechtsanwalt, Spezialist für Pferdekaufrecht
Aaröstr. 4 81929 München
E-Mail   Eduard Graf von Westphalen » pferderecht-wissen.de
Tel. (089) 228 53 06 Fax (089) 29 66 17





nächster Abschnitt:   Vorstellung     Gesamttext     Druckversion


  voriges Angebot der Woche   Übersicht Rückschau Angebote   nächstes Angebot der Woche


AddThis Social Bookmark Button

Alle Messeseiten zu den Themen
 Dienstleistungen  Rechtsberatung

  Westphalen · Angebot Woche 06-08
 Menü Westphalen
 Angebot 06-08 
 Vorstellung  Das neue Pferderecht   Angebot der Woche
  Rückschau Angebote  Pressemitteilungen  Pferdekaufvertrag  Pferdepensionsvertrag  Kontakt
  Gesamttext   Druckversion   Lesezeichen
  Messe
  Messe



  Home     Anfang     Menü     Druckversion     Drucken     Empfehlen     als Startseite

 › Magazin    › Pferdemarkt    › Anzeigenmarkt   
   Messe 

 Archiv

 Pferd verkaufen

 Anzeige aufgeben

 Mediadaten


 Anfang  Autorenhinweise  Mediadaten  Kontakt   ›Impressum  Konditionen     Leserbrief
Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe / E-Mails zu veröffentlichen. (Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind)

http://xmesse.de

 
» Workshop OOP
 
 
 

http://www.maxthon.com

 
» Maxthon
 
Die Adresse dieser Seite: pferdezeitung.com/Westphalen/06-08
Es ist jetzt der 22.11.2008, 22:01, GMT +01:00
Konsequent in alter Rechtschreibung - ausgenommen Fremdautoren.
Der Herausgeber ist nicht verantwortlich für Leserbeiträge und die Inhalte externer Internetseiten.
Tip: Deutsch/Englisch-Übersetzung: » dict.cc


Reiterhotel

 

  Reiterhotel Vox

 
 
 

Westphalen

 

  Rechtsanwalt Eduard Graf v. Westphalen

 
Zum  Pferd:  Pferde-Messe ·  Pferdemarkt ·  Pferdekauf ·  Pferdeverkauf
Verantw. im Sinne des Pressegesetzes: Dr. Werner Popken
©1999-2008 · ISSN 1437-4528 · Statistik:  Übersicht
0049(0)5744-5115-74   0049(0)5744-5115-75   0049(0)151-2327 3955
ISIS GmbH & Pferdeverlag · Hauptstr. 13 · 32609 Hüllhorst
Germany · HRB 2627 AG Bad Oeynhausen · USt-Id DE811992532


  Mähler · Mit einem Bild Ihres Pferdes mache ich Sie glücklich
z.B.   Angebot der Woche 06-39: Osterfee Pferdeportraits nach Ihrer Fotovorlage Wenn Sie Ihr Pferd von mir portraitieren lassen, ...

  Aus Ausgabe 503 unseres Wochenmagazins: Angebot der Woche 08-47
z.B.   Westphalen/08-47: Tipp der Woche: Wichtig für den Pferdekäufer Der BGH und das Sommerekzem Auch ...