Angebot für Kalenderwoche 06-06

| | | Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen | | | | |
| | Die 11 goldenen Regeln für den Pferdekauf | | |
1. Der momentane Zustand des Pferdes sollte genauestens geprüft werden, er ist wichtig. Noch wichtiger ist aber die Vergangenheit Deines zukünftigen Traumpferdes. Wichtig ist auch die Erfolgsbilanz, noch wichtiger ist aber die Bilanz der Misserfolge, der bisherigen Erkrankungen und der vermeintlich abgelegten Unarten. Frage daher beim bisherigen Tierarzt, dem Hufschmied und natürlich im Reiterstübchen nach.
2. Prüfe genau, ob Du Dir ein Pferd zu diesem Preis überhaupt leisten und die monatlichen Belastungen aufbringen kannst. Alles inklusive kostet ein Pferd mindestens € 500,00 pro Monat. Die eigenen Benzinkosten erst gar nicht eingerechnet.
3. Der Preis eines Pferdes ist selten der tatsächliche Marktpreis. Zwar werden Tag für Tag ca. 400 Pferde ver- und gekauft, zu welchen Preisen ist in keiner Statistik erfasst. Mach es also wie die Pferdehändler, nimm Dir Zeit und feilsche wie im arabischen Basar. Der Erfolg wird Dir gewiss sein.
4. Gerade beim Pferdekauf gilt der Satz: "So prüfe sich wer sich auf Dauer bindet." Da Du selbst in eigener Sache ein schlechter Prüfer bist, lass andere für Dich prüfen. Allerdings gibt es selbsternannte Pferdekenner viel zu viele. Ohne den Rat eines wirklichen Pferdefachmanns geht es aber auch nicht.
5. Jeder Pferdeverkäufer will Dir gerade sein Pferd verkaufen. In der Regel lebt er davon. Also soll er auch nachweisen, dass Dein zukünftiges Traumpferd auch wirklich ohne Mangel ist. Es gibt überhaupt keinen Grund, dass Du die Kosten einer Kaufuntersuchung übernimmst, egal, ob diese positiv oder negativ ausfällt.
6. Der Stalltierarzt des Verkäufers sollte in der Regel von Dir nicht akzeptiert werden. Bestehe auf einem renommierten unabhängigen Pferdetierarzt. Schließlich will ja der Pferdeverkäufer Dir sein Pferd verkaufen.
7. Bestehe auch gegenüber diesem Tierarzt darauf, dass er nach Deinen Vorgaben und dem von Dir bestimmten Umfang die Untersuchung durchführt. Verwende entweder den angebotenen Vertrag über eine Kaufuntersuchung von HippoSecure oder aber bestelle Dir ein Auftragsformular beim Hipapiatrika-Verlag in Stuttgart. Tierärzte arbeiten leider nur allzu oft mit selbst gefertigten Vorlagen, die häufig Deinen berechtigten Ansprüchen nicht gerecht werden.
8. Es ist Dein gutes Recht: Der Tierarzt hat Dich in einer verständlichen Weise mündlich und dann auch schriftlich zu informieren, welche Befunde er festgestellt hat. Medizinische Fachbegriffe verstehst Du nicht und Du hast daher auch keinen Nutzen davon.
9. Bei einer röntgenologischen Untersuchung sind in jedem Fall die zwölf Röntgenaufnahmen nach dem Röntgenleitfaden zu fertigen, zu klassifizieren und dann im Einzelnen zu befunden, wobei Dir der Tierarzt für Dich verständlich zu erläutern hat, warum er die einzelne Klasse gewählt hat, was die einzelnen Befunde bedeuten und welche Auswirkungen die Befunde für den von Dir vorgegebenen Einsatz des Pferdes voraussichtlich haben werden. Gib Dich auf keinen Fall mit dem lapidaren Hinweis des Tierarztes zufrieden, es sei bei dem Pferd alles in Ordnung.
10. Bestehe auf einer Medikamentenkontrolle, die häufig als Dopingprobe bezeichnet wird. Lass Dir vom Tierarzt genauestens erklären, was von einer solchen Kontrolle erwartet werden kann und wie sie durchgeführt wird. Bestehe unbedingt auf einer A- und B-Probe, da nur so Deine Rechte tatsächlich gewahrt werden können. Eine Kaufuntersuchung ohne eine Medikamentenkontrolle ist nahezu wertlos. Schließlich werden laut Statistik ca. 15 % der Pferde beim Verkauf mit entsprechenden Medikamenten behandelt, also gedopt.
11. Ohne einen ausführlichen schriftlichen Kaufvertrag sollte kein Pferd mehr gekauft werden. Die von den Fachverbänden empfohlenen Formulare für Pferdekaufverträge haben sich in der Vergangenheit häufig als wenig hilfreich erwiesen, so jedenfalls verschiedene Gerichte. Der beigefügte Formularvertrag von HippoSecure soll zusammen mit den rechtlichen Hinweisen Denkanstöße geben, wie ein solcher Vertrag juristisch einwandfrei zu fassen ist. Ein Anwalt für Vertragsrecht kann aber in keinem Fall schaden.
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