Angebot für Kalenderwoche 05-36

| | | Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen | | | | |
| | An- oder Verkaufsuntersuchung - Dafür oder dagegen oder beides? | | |
Nahezu jeden Tag erreicht die Redaktion Anfragen, ob der Käufer eines Pferdes auf einer Verkaufsuntersuchung bestehen soll oder aber, ob eine Ankaufsuntersuchung doch größere Vorteile bietet. Aber auch die Pferdehändler sind verunsichert, ob sie nicht doch selbst eine Verkaufsuntersuchung durchführen lassen sollten, oder aber ob sie nicht doch dem Käufer anzuempfehlen sollten, seinerseits eine Ankaufsuntersuchung durchzuführen. PFERDEZEITUNG hatte Gelegenheit hierzu mit Rechtsanwalt E. Graf von Westphalen, München ein ausführliches Gespräch zu führen.
PFERDEZEITUNG: Erst vor wenigen Wochen haben Sie sich in einem umfangreichen juristischen Aufsatz erneut mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verkaufsuntersuchung durch den Pferdehändler einer Ankaufsuntersuchung durch den Käufer vorzuziehen sei. Da dieser Aufsatz nur in einer juristischen Fachzeitschrift erschienen ist, möchten wir für unsere Leser an dieser Stelle nachfragen.
EvW: Da jeder Kaufvertrag zwei Seiten hat, nämlich die des Verkäufers und die des Käufers, treffen bei Vertragsabschluss ganz unterschiedliche Interessen aufeinander. Daraus folgt, dass ein bestimmtes Verhalten für den Verkäufer möglicherweise vorteilhaft ist, währenddessen dieses gerade für den Käufer nachteilig sein kann. Ebenso gilt dieses natürlich auch umgekehrt. Man wird also danach differenzieren müssen, aus welchem Blickwinkel heraus man die Vor- und Nachteile der verschiedenen Formen der Kaufuntersuchung betrachtet.
PFERDEZEITUNG: Es scheint aber doch wohl so zu sein, dass auch nach der Einführung des neuen Pferdekaufrechts zum 01.01.2002 die Ankaufsuntersuchung weit häufiger praktiziert wird, als die Verkaufsuntersuchung. Haben Sie eine Erklärung dafür, warum dieses so ist?
EvW: Zum einen ist natürlich die Ankaufsuntersuchung sozusagen historisch begründet. Noch unter der Geltung des alten Viehkaufrechts hatte der Käufer nahezu keine praktikable juristische Möglichkeit, um den Kauf eines mangelhaften Pferdes rückabzuwickeln, d.h. seinen Kaufpreis gegen Rückgabe des Pferdes zurückzuerhalten. Aus diesem Grunde hatte sich zum Schutz der Käufer die Praxis durchgesetzt, entweder vor oder unmittelbar nach einem Kaufvertrag durch einen vom Käufer beauftragten Tierarzt seines Vertrauens eine Kaufuntersuchung durchzuführen; in diesem Zusammenhang hat sich dann der Begriff der kleinen und großen Ankaufsuntersuchung durchgesetzt. Nachdem aber nun die Rechte des Verbrauchers und damit auch die Rechte des Käufers eines mangelhaften Pferdes erheblich verbessert worden sind, ist eine Ankaufsuntersuchung durch den Käufer eigentlich ein Anachronismus. Ich jedenfalls kenne keine vergleichbare Praxis, wonach der Käufer beim Erwerb einer "normalen" Sache von einem gewerblichen Anbieter vor oder nach dem Kauf eine umfassende Funktionsprüfung auf seine Kosten durchführen lässt. Diese Besonderheit gibt es offensichtlich nur beim Pferdekauf.
PFERDEZEITUNG: Es ist auch heute noch allgemeiner Brauch, dass der Käufer die Kosten der Ankaufsuntersuchung zu tragen ist. Was ist Ihre Meinung zu dieser Praxis?
EvW: Ich wundere mich täglich darüber, dass die Pferdehändler immer noch damit erfolgreich sind, ihren Kunden zusätzliche Kosten aufs Auge zu drücken, obwohl die ganze Welt mit Rabatten und Preisnachlässen wirbt. Einige Verkäufer brüsten sich sogar damit, bei ihnen könne der Kunde auf seine eigenen Kosten so viel Untersuchungsschritte durchführen lassen, wie er wolle. Er, der Pferdehändler, werde sich an dieser Untersuchungshysterie der Kunden nicht beteiligen. Stellt man sich einmal den durchaus realen Fall vor, dass ein Käufer eine Vielzahl von Pferden in die nähere Wahl sieht, soll er dann sämtliche Untesuchungen auf seine Kosten durchführen lassen, selbst wenn sich herausstellt, dass sämtliche Pferde erhebliche medzinischen Macken hatten?
PFERDEZEITUNG: Ist es nicht die eigentliche Pflicht des Pferdehändlers, dem Käufer ein gesundes und dem vorgesehenen Zweck entsprechendes Pferd zu verkaufen?
EvW: Gerade das ist ja der Scheidepunkt des Kaufrechts, der allerdings von vielen Verkäufern mehr oder weniger deutlich ignoriert wird. Ich jedenfalls interpretiere den Verkauf eines Mangels als deutliche Nichtbeachtung einer eindeutigen Vertragspflicht, wenn der Pferdehändler nicht einmal den Versuch unternimmt, sich selbst Gewissheit darüber zu verschaffen, ob das Pferd tatsächlich mangelfrei ist.
PFERDEZEITUNG: Sind Sie also der Auffassung, dass den Pferdeverkäufer eine vorherige Untersuchungspflicht trifft? Eine solche Pflicht wird doch von Ihren Kollegen regelmäßig verneint.
EvW: Auch ich vertrete nicht die Auffassung, dass durch das neue Kaufrecht eine zwingende Untersuchungspflicht des Pferdeverkäufers gilt. Allerdings wird der Pferdekäufer sich im Rechtsstreit möglicherweise sagen lassen müssen, dass er durch eine zeitnah zum Verkauf erfolgte Verkaufsuntersuchung die ihm möglichen Erkenntnisquellen nicht genutzt hat, er es folglich hinnimmt, dass das als mangelfrei gekaufte Pferd tatsächlich entscheidende Mängel aufweist.
PFERDEZEITUNG: Wenn schon keine Untersuchungspflicht besteht, was hat es dann für Konsequenzen, wenn der Pferdehändler auf eine vorherige fachmännische Untersuchung des Pferdes verzichtet?
EvW: Das neue Kaufrecht beruht zum Teil auf Vorgaben der EU-Kommission und hat damit eindeutig verbraucherschützenden Charakter. In Brüssel ist man davon ausgegangen und dieses wurde dann auch Gesetz, dass der gewerbliche Verkäufer über erheblich bessere Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich der Verkaufssache hat, als der Käufer, der in aller Regel nur beschränkte Möglichkeiten hat, hier z.B. das Pferd zu überprüfen. Unterlässt also der Pferdehändler eine solche Untersuchung, wird zu Gunsten des Pferdekäufers beim Kauf eines mangelhaften Pferdes vermutet, dass der Mangel einschließlich des sogenannten Verschleiß- und Bedienungsmangels zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vorgelegen hat. Nur wenn ein derartiger Mangel bei einer solchen fachmännischen Untersuchung des Pferdes nicht erkannt werden konnte, ist der Käufer verpflichtet, den Nachweis zu führen, dass das Pferd diesen seinerzeit nicht entdeckten Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes hatte.Ein weiteres Ziel aus Brüssel war und ist, den Markt von mangelhaften Produkten frei zu halten und dem Verkäufer eindeutige Nachteile auf zu bürden, wenn er ohne ausreichende Vorsichtsmaßnahmen feherhafte Sachen verkauft.
PFERDEZEITUNG: Sie sehen also den Käufer in einer erheblich besseren Position und den Verkäufer regelmäßig in einer erheblich schlechteren, wenn er auf eine derartige Verkaufsuntersuchung verzichtet hat?
EvW: Dieses ist vollständig zutreffend. Spiegelbildlich heißt es natürlich auch, dass der gewerbliche Pferdeverkäufer in einer erheblich besseren Situation ist, wenn er eine umfassende Verkaufsuntersuchung durchführen lässt.
PFERDEZEITUNG: Gilt dieser Grundsatz auch für Mängel, die damit begründet werden, dass ein schwacher Reiter z.B. mit einem Pferd der Klasse A und L nicht zurechtkommt und sich dann auf einen Mangel des Pferdes im Verwendungszweck beruft?
EvW: Dem Pferdeverkäufer stehen ja nicht nur die Erkenntnismöglichkeiten durch einen Tierarzt im Wege der klinischen oder röntgenologischen Untersuchung des Pferdes zur Verfügung. Der Pferdehändler kann ja auch die Fähigkeiten des angebotenen Pferdes durch einen sogenannten Fremdreitertest überprüfen lassen. Hieran ist daran zu denken, dass der Anwendungsbereich z.B. von "Equitax" durch einen solchen Test erweitert wird. In diesem Falle hätte ein Reiter mit der Leistungsklasse 5 ein Springpferd, z.B. angeboten als Springpferd für Einsteiger in den Turniersport, auf einem fremden Parcours in einem Übungsspringen der Klasse A und L zu testen. Stellt sich bei einem solchen Test heraus, dass das Pferd einwandfrei mit eben diesem Reiter die Erwartungen erfüllt hat, wird sich der spätere Käufer nur mit wenig Erfolg auf die mangelnden Qualitäten des Pferdes berufen können.
PFERDEZEITUNG: Kann die Kinder- und Familienfreundlichkeit und Verlässlichkeit eines Pferdes in ähnlicher Weise überprüft werden?
EvW: Die hier aufgezeigte Überprüfung kann nahezu für jeden Bereich in vergleichbarer Art und Weise durchgeführt werden. Ich gebe allerdings gerne zu, dass diese Überprüfung teilweise aufwendig sein kann. Verzichtet aber der Verkäufer auf diese Erkenntnismöglichkeit, nimmt er zwangsläufig das dann von ihm akzeptierte Risiko auf sich, wonach zu seinen Ungunsten vermutet wird, daß der jeweils detailliert behauptete Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorgelegen hat.
PFERDEZEITUNG: Heißt das nun, dass Sie der Verkaufsuntersuchung deutlich den Vorrang vor einer Ankaufsuntersuchung geben?
EvW: Ich darf daran erinnern, dass gerade ich wiederholt auf die Gefahren der Verkaufsuntersuchung bei Einschaltung des Stalltierarztes durch den Verkäufer hingewiesen habe. Ich habe ebenso oft vor dem Klassiker gewarnt, der immer dann auszumachen ist, wenn die Beurteilung in den Röntgenklassen auf 2 bis 3 mit starker Tendenz in Richtung 3 lautet und gleichzeitig im Protokoll verzeichnet ist, dass der Käufer ausdrücklich auf die Durchführung einer Dopingprobe verzichtet hat. Ich möchte jedoch keinen Zweifel daran lassen: Stalltierärzte werden von mir keineswegs mit einem Generalverdacht belegt. Auf der anderen Seite finden sich gerade in der Rechtsprechung eine Vielzahl von Sachverhalten, die eine gewisse Vorsicht bei der Einschaltung von Stalltierärzten empfehlenswert erscheinen lassen.
PFERDEZEITUNG: Noch einmal zurück zur Ankaufsuntersuchung. Sollte der Käufer nach Ihrer Auffassung darauf verzichten?
EvW: Da Untersuchungen nun einmal von Menschen gemacht werden, sind Fehler von Hause aus nicht auszuschließen. Handelt es sich also um ein teures Pferd, würde ich anraten, dass der Käufer auf einer Verkaufsuntersuchung auf Kosten des Verkäufers besteht, gleichzeitig auf diese Kaufuntersuchung und die Röntgenaufnahmen durch eine eigenständige Ankaufsuntersuchung überprüfen lässt. Schließlich gilt auch hier der Grundsatz des 4-Augen-Prinzips. Vier Augen sehen nun einmal mehr und Sicherheit hat nun einmal seinen Preis.
PFERDEZEITUNG: Wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
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