Angebot für Kalenderwoche 04-39

| | | Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen | | | | |
| ABC des neuen Pferdekaufrechts
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- MINDERUNG DES KAUFPREISES
| Bei Vorliegen eines Pferdemangels hat der Pferdekäufer das Recht den Kauf-preis zu mindern. Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herab-zusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsabschlusses der Wert des Pferdes in mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Das Gesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, den geltend zu machenden Min-derungsbetrag durch Schätzung ermitteln zu lassen. Die Kosten des Sachver-ständigen kann der Käufer vom Verkäufer ersetzt verlangen, es sei denn, der Verkäufer führt den Nachweis, dass ihn keinerlei Verschulden an der Lieferung eines mangelhaften Pferdes trifft. In diesem Falle bleibt der Käufer auf den Sachverständigenkosten sitzen.
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