Pferdemesse · Die ganze Welt der Pferde
10. Jahrgang · aktuell  Ausgabe 503

 › Magazin    › Pferdemarkt    › Anzeigenmarkt   
   Messe 

 Archiv

 Pferd verkaufen

 Anzeige aufgeben

 Mediadaten

 


 
interessant: » Arnulf Rating - Mogelpackungen

 News: FN-aktuell vom 12.11.08
 Presse-Info: Turniervorschau und ...
 Springen, z.B. ... Wien: Beat Mändli ...
 Lobback: geändert seit 21.11.

 informativ &    umfangreich
Prognose November 4.559 Seitenaufrufe für  Top Ten-Spitzenreiter  Westphalen
Hallo   Pferdefreund!

   

  Menü    Hilfe-FAQ    Login    Newsletter     Bücher    Notizen    Presse    Termine  TV

 
  Heute neu
  Magazin
  Pferdemarkt
  Anzeigenmarkt
  Messe 
 Ausrüstung
 Fahrsportzubehör
 Kutschen
 Kutschenzubehör
 Reitzubehör
 Futtermittel
 Ergänzungsfutter
 Futter
 Geschenkartikel
 Bücher-Videos
 Kunst
 Literatur
 Gesundheit
 Heilbehandlung
 Heilmittel
 Lehrtätigkeit
 Ausbildung
 Kurse
 Unterricht
 Pferdepflege
 Hufpflege
 Reitplatz
 Bodenplaner
 Reitplatzpflege
 Service
 Beratung
 Dienstleistungen
 Existenzen
 Fotografen
 Rechtsberatung
 Reitbetrieb
 Sachverständige
 Versicherungen
 Stall
 Transport
 Unternehmungen
 Freizeit
 Urlaub
 Veranstaltungen
 Zucht
 Gestüte
 Zucht
 Geschäftliches
 Autorenhinweise
 Bannerwerbung
 Bildwerbung
 Impressum
 Konditionen
 Kontaktformular
 Mediadaten
 Service
 Textwerbung
 
  Westphalen · Angebot Woche 04-38
 Menü Westphalen
 Angebot 04-38 
 Vorstellung  Das neue Pferderecht   Angebot der Woche
  Rückschau Angebote  Pressemitteilungen  Pferdekaufvertrag  Pferdepensionsvertrag  Kontakt
  Gesamttext   Druckversion   Lesezeichen
  Messe
  Messe

  voriges Angebot der Woche   Übersicht Rückschau Angebote   nächstes Angebot der Woche

Angebot für Kalenderwoche 04-38


 
Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen
 
 
ABC des neuen Pferdekaufrechts

- K -


  • KENNTNISSE DES KÄUFERS VOM MANGEL

Wenn der Käufer bei Abschluss des Vertrages den Pferdemangel positiv kannte, sind seine Rechte wegen dieses Mangels ausgeschlossen. Es wirkt sich auch zu Lasten des Käufers aus, wenn lediglich der Vertreter des Pferdekäufers, möglicherweise ein befreundeter Reitlehrer, positive Kenntnis vom Sachmangel hatte, weil insoweit eine so genannte Wissenszurechnung zu Lasten des Käufers stattfindet.

Im Übrigen sind Ansprüche des Käufers ebenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Pferdemangel dem Käufer infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Von grober Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn die Sorgfalt des Pferdekäufers in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, d.h. schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden und das nicht beachtet worden sind, was jedem Pferdekäufer hätte einleuchten müssen.

Wenn aber der Verkäufer seinerseits den Mangel arglistig verschwiegen hat, leben sämtliche Rechte des Pferdekäufers wieder auf.

  • KOMMISSIONSGESCHÄFT oder das verbotene UMGEHUNGSGESCHÄFT

Es entspricht durchaus üblicher Praxis, dass Pferdehändler sich selbst nicht als Pferdebesitzer registrieren lassen, vielmehr es bei der bisherigen Eintragung belassen, so dass sich aus den Papieren ergibt: Das Pferd befindet sich noch in privatem Besitz.

Findet er einen privaten Käufer, so tritt er lediglich als Vertreter auf und der Kaufvertrag selbst kommt zwischen dem privaten Vorbesitzer und dem privaten Käufer zustande. In diesem Fall besteht kein Zweifel, dass die Haftung des privaten Pferdeverkäufers für Mängel des Pferdes vertraglich ausgeschlossen werden kann.

Solange der als Vermittler bzw. als Vertreter auftretende Pferdehändler lediglich die übliche Provision im Pferdehandel von ca. 10 % für sich beansprucht, ist die gewählte Konstruktion für den Pferdehändler grundsätzlich problemlos. Der Pferdehändler wird auch einen Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung haben und insoweit einen Teil des Kaufpreises für sich beanspruchen können.

Rechtlich problematisch wird es allerdings, wenn die Ausbildungsvergütung als Teil des Kaufpreises nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der tatsächlich durchgeführten Ausbildung steht und der Pferdehändler wie ein wirtschaftlicher Eigentümer des Pferdes für sich und das von ihm übernommene Risiko einen nicht unerheblichen Teil des Kaufpreises verlangt und tatsächlich realisiert.

Hier ist daran zu denken, dass der Verkauf von eingetragenem privaten Eigentümer an privaten Käufer vom Pferdehändler bewusst so angelegt worden ist, dass dieses zwar der formalen Rechtslage, nicht aber den wirtschaftlichen Gegebenheiten entspricht.

In diesem Fall besteht die Gefahr, dass eine derartige Vertragsgestaltung vom Gericht als Umgehungsgeschäft gewertet wird, was dann zur Folge hat, dass der Pferdehändler in vollem Umfang für einen Pferdemangel haftet. Zu diesem Ergebnis wird man auch gelangen müssen, wenn der Pferdehändler den Kaufpreis an den privaten Vorbesitzer bereits bezahlt und lediglich darauf verzichtet hat, sich selbst als Eigentümer in die Papiere einzutragen und quasi den bisherigen privaten Besitzer als Verkäufer vorschiebt.




Kontakt
Eduard Graf von Westphalen Rechtsanwalt, Spezialist für Pferdekaufrecht
Aaröstr. 4 81929 München
E-Mail   Eduard Graf von Westphalen » pferderecht-wissen.de
Tel. (089) 228 53 06 Fax (089) 29 66 17





nächster Abschnitt:   Vorstellung     Gesamttext     Druckversion


  voriges Angebot der Woche   Übersicht Rückschau Angebote   nächstes Angebot der Woche


AddThis Social Bookmark Button

Alle Messeseiten zu den Themen
 Dienstleistungen  Rechtsberatung

  Westphalen · Angebot Woche 04-38
 Menü Westphalen
 Angebot 04-38 
 Vorstellung  Das neue Pferderecht   Angebot der Woche
  Rückschau Angebote  Pressemitteilungen  Pferdekaufvertrag  Pferdepensionsvertrag  Kontakt
  Gesamttext   Druckversion   Lesezeichen
  Messe
  Messe



  Home     Anfang     Menü     Druckversion     Drucken     Empfehlen     als Startseite

 › Magazin    › Pferdemarkt    › Anzeigenmarkt   
   Messe 

 Archiv

 Pferd verkaufen

 Anzeige aufgeben

 Mediadaten


 Anfang  Autorenhinweise  Mediadaten  Kontakt   ›Impressum  Konditionen     Leserbrief
Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe / E-Mails zu veröffentlichen. (Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind)

http://xmesse.de

 
» Workshop OOP
 
 
 

http://www.maxthon.com

 
» Maxthon
 
Die Adresse dieser Seite: pferdezeitung.com/Westphalen/04-38
Es ist jetzt der 22.11.2008, 21:45, GMT +01:00
Konsequent in alter Rechtschreibung - ausgenommen Fremdautoren.
Der Herausgeber ist nicht verantwortlich für Leserbeiträge und die Inhalte externer Internetseiten.
Tip: Deutsch/Englisch-Übersetzung: » dict.cc


Lobback

 

  Peitschenmacher

 
 
 

FYLGJA

 

  Ganzheitlicher Reit- und Fahrunterricht

 
Zum  Pferd:  Pferde-Messe ·  Pferdemarkt ·  Pferdekauf ·  Pferdeverkauf
Verantw. im Sinne des Pressegesetzes: Dr. Werner Popken
©1999-2008 · ISSN 1437-4528 · Statistik:  Übersicht
0049(0)5744-5115-74   0049(0)5744-5115-75   0049(0)151-2327 3955
ISIS GmbH & Pferdeverlag · Hauptstr. 13 · 32609 Hüllhorst
Germany · HRB 2627 AG Bad Oeynhausen · USt-Id DE811992532


  Aus Ausgabe 503 unseres Wochenmagazins: Angebot der Woche 08-47
z.B.   Hufklinik/08-47: Auszug 2: Bericht über die III. Weltkonferenz für natürliche Hufpflege und ganzheitliche Pferdebehandlung ...

  Lobback · Peitschen
 Für Fahrerin respektive Fahrer ist der Unerläßlichkeitsgrad höher gesteckt in Bezug auf die Abhängigkeit von der [...]