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Schutzvertrag


Zwischen

Frau Susi Sorgenfrei, ...
- im folgenden "Verkäuferin" genannt -

und

Herrn Heinz Pfennigfuchser, ...

- im folgenden "Käufer" genannt -

1.
Die Verkäuferin ist Eigentümerin des Pferdes ... (es folgt die genaue Bezeichnung).
Sie verkauft dem Käufer das Pferd zum Kaufpreis von DM (in Worten: ... DM).

Das Pferd wird am ... Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises übergeben.

2.
Die Übergabe erfolgt mit Lieb und Leid und unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. Der Verkäuferin sind keine (oder folgende...) Mängel bekannt.

3.
Dem Vertrag liegt der Schutzzweck zugrunde, daß dem Pferd bis an sein Lebensende durch den Käufer eine artgerechte Haltung und Versorgung gesichert wird. Der Verkäufer verpflichtet sich dazu, das Pferd weder als Turnierpferd einzusetzen noch das Pferd zu veräußern. Das Pferd ist zufolgeden Zwecken zu nutzen:...

und vom Käufer auch nur zu diesem Zwecke einzusetzen.

4.
Der Käufer räumt der Verkäuferin ein Rücktrittsrecht für den Fall eines Verstoßes gegen die Schutzzweckbestimmungen des Vertrages ein. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrecht hat der Käufer das Pferd Zug um Zug gegen Rückgabe des Kaufpreises der Verkäuferin zurückzugeben, ohne einen Anspruch auf Ersatz von ihm getätigter notwendiger oder nützlicher Verwendungen zu haben (wahlweise kann auch eine Vertragsstrafenregelung getroffen werden, wonach der Käufer für jeden Fall des Verstoßes gegen den Schutzzweck des Vertrages eine Vertragsstrafe an die Verkäuferin zu zahlen hat).

5.
Der Käufer stellt das Pferd in... (genaue Bezeichnung des Unterstellung sorgt es) unter. Eine anderweitige Unterbringung ist der Verkäuferin anzuzeigen.

6.
Die Verkäuferin hat das Recht, das Pferd nach vorheriger Anmeldung zu besuchen (die Häufigkeit der Besuche sollte vereinbart werden).

7.
Die Verkäuferin hat jederzeit in Anspruch auf Auskunft über den Zustand des Pferdes. Der Verkäufer ist verpflichtet, der Verkäuferin auch ohne deren Verlangen Auskunft zu erteilen, wenn sich der Gesundheitszustand des Pferdes erheblich verschlechtert. Im Falle einer notwendig werdenden Tötung des Pferdes hat der Käufer zuvor das Einverständnis der Verkäuferin einzuholen oder - falls dieses nicht innerhalb der nach Lage des Falles erforderlichen Frist eingeholt werden kann - die Entscheidung über eine Euthanasie des Pferdes von dem Urteil eines Tierarztes abhängig zu machen, dessen Attest der Käufer auf Verlangen der Verkäuferin aushändigen muß. Eine Schlachtung des Pferdes ist ausgehend vom Schutzzweck des Vertrages ausgeschlossen.

8.
Der Käufer überläßt die Legitimationspapiere des Pferdes zur Aufbewahrung und zur Sicherung des Rückübertragungsanspruches im Rücktrittsfall bei der Verkäuferin (eine solche Regelung ist allerdings bei Übereignung einer Stute zu Zuchtzwecken nicht praktikabel).

9.
Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, soll nicht der Vertrag in seiner Gesamtheit unwirksam sein. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck des Vertrages am nächsten kommt.

Ort/Datum:

....................................
- Verkäuferin -

....................................
- Käufer -

Nachsatz:

Dieser Vertrag kann nur ein Beispiel für die Regelungen eine Schutzvertrages sein. Jede vertragliche Vereinbarung ist individuell und bedarf deshalb gegebenenfalls anderer Formulierungen in der Vertragsurkunde. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht der Weg der Eigentumsübertragung, sondern eine andere Form der Überlassung gewählt wird.

Kai Bemmann
Rechtsanwalt
Kanzlei Berner, Fischer & Partner
Rechtsanwälte · Steuerberater
Andreaswall 2
27283 Verden
Sekretariat Frau Brademann
Telefon 0 4231/884-42
Fax 0 4231/884-55
E-Mail   Info@BernerFischer-Partner.de






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Es ist jetzt der 23.11.2008, 01:00, GMT +01:00
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©1999-2008 · ISSN 1437-4528 · Statistik:  Übersicht
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