Lesermeinung11.12.00 Liebe Sylvia Frevert, Ihre Bemerkung zu diesem Buch "Vorsicht Literatur!" finde ich wirklich mehr als angebracht! Beim lesen der von Ihnen ausgewählten Passagen aus diesem "Schinken" mußte ich wirklich an mich halten, um nicht in Rage zu geraten. Ich weiß, daß es solche Leute wie diesen Schröter immer geben wird, und man es oft sehr schwer hat manche Leute bei Tierquälerei zur Verantwortung zu ziehen. Aber meine erste intuitive Frage, die ich mir in Gedanken gestellt habe ist: "Kann man Lorenz Schröter, der in einem Buch öffentlich zugibt, ein Tier gequält zu haben (mehrfache und wohl auch harte Schläge, siehe Zitat unten, sowie offentsichtliche Überforderung des Tieres bei diesem Unterfangen), nicht auf Grund dessen wegen erwiesener Tierquälerei anzeigen?" Mal ganz abgesehen von potenzieller Verkehrsgefährdung und Flurschäden. Wenn Schröter sein Werk auch anderen Stellen schon vorgelegt hat, wie z. Bsp. der » IG Eselfreunde, ist da keiner davon auch auf so eine Idee gekommen, bzw. wäre dies überhaupt möglich? Mit freundlichen Grüßen ein empörter Axel Schwerdtner P.S.: Ich finde es toll, daß Sie auch so ein Schrottbuch in der Buchbesprechung aufgenommen haben! Hoffentlich öffnet es vielen möglichen Lesern dieses Werkes die Augen und veranlaßt sie dazu es NICHT zu kaufen! Lieber Herr Schwerdtner, Sie haben da eine sehr interessante Frage gestellt, die ich gleich mal zuständigkeitshalber an unseren Amtsveterinär weitergegeben habe, der für Tierschutzangelegenheiten zuständig ist. Herr Dr. Hollensteiner vom Kreisveterinäramt Detmold erklärte mir, daß man aufgrund der schriftlichen Äußerungen in dem Buch durchaus Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz erstatten kann. Die entsprechenden Passagen sind dabei anzugeben bzw. zu fotokopieren mit Quellenangabe. Eine weitere Rückfrage bei Rechtsanwalt Kai Bemann, Verden, Spezialist in Rechtsangelegenheiten rund ums Pferd, ergab, daß die zuständige Staatsanwaltschaft nicht vom Wohnort des Betroffenen abhängig ist, sondern sich auf den jeweiligen Tatort bezieht. Dies kann man gut nachhalten, da der Autor seine Kapitel mit Ortsangaben versehen hat. Mein erstes Zitat "Alles Zerren, Schimpfen, Zureden und Prügeln nützt nichts ..." ereignete sich 2 km vor Neustadt/Hessen. Das zweite Zitat "Ich muß sie gewaltig schlagen ..." ereignete sich auf einem Reiterhof in Niederweimar. Dort wurde der Autor von der Passantin angesprochen. Wichtig für die formale Korrektheit einer Anzeige ist auch, daß die Tat noch nicht verjährt ist. Straftaten gegen das Tierschutzgesetz verjähren nach 5 Jahren, so erfuhr ich von Herrn Bemman. Der Esel-Trip durch Deutschland fand 1998 statt. Vermutlich wird Herr Schröter zur Anzeige befragt werden. Für das Urteil ist natürlich die Beweislage ausschlaggebend Wie die Staatsanwaltschaft die Beschreibungen des Autors im Buch - quasi die schriftliche Aussage, diese Taten begangen zu haben - dann wertet, ist fraglich. Wäre es ein Roman, könnte sie sich natürlich auf den Standpunkt stellen, daß der Inhalt reine Fiktion ist. Das ist bei diesem realistischen Reisebericht in Tagebuchform aber sehr unwahrscheinlich. Ganz straffrei, so vermutet Rechtsanwalt Bemman daher, wird Herr Schröter nicht ausgehen: "Vielleicht wird er aufgefordert, eine Spende von 500 Mark an eine gemeinnützige Organisation zu übermitteln." Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist für den Anzeigenden übrigens kostenlos, da es sich bei diesem Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt um einen Fall des öffentlichen Interesses handelt. So, ich hoffe, mit diesen Angaben ist die Rechtslage etwas klarer geworden. Ich habe diese Antwort - wie Sie sehen - den auskunftgebenden Stellen, RA Bemman, dem Kreisveterinäramt und der IG Eselfreunde zur Kenntnis weitergeleitet. 07.02.01 Zur Kritik an Lorenz Schröter: "Mein Esel Bella und wie ich mit Ihr durch Deutschland zog" An die "Tierfreundin" ich muss schon sagen, das war so ziemlich die dümmste und unqualifizierteste Literaturkritik, die ich in meinem 48 jährigen Leben gelesen habe. Man kann durchaus eine persönliche Betroffenheitskritik schreiben, aber das grenzt an Denunziation. Wie soll ich mir eine Dame vorstellen, die auf diese Weise ein Buch liest, die nur auf Passagen einschlägt, in denen sie sich offensichtlich wiederfindet. Vernichtet sie jeden Tag Kuchenberge und ist zum Ausgleich Vegetarierein? Schlägt sie ihr Pferd nicht, aber dafür ihre Kinder, wenn sie ihrem Pferd eine Klaps auf den Hintern geben? Und was sind das für Menschen, die auf grund eine solchen Kritik, ohne das Buch selbst gelesen zu haben, gleich eine Anzeige starten wollen? Haben sie vor lauter selbstgerechter Empörung keine Zeit mehr zu lesen? So jetzt sind mir die Pferde durchgegangen und ich habe mich auf die selbe Ebene begeben wie ihre "Literaturkritikerin". Wenn ich diese Kritik lese, kommt mir Lorenz Schröters Beschreibung deutscher Realität gleich noch ein Stück näher. In der Kritik kommt nichts vor von der liebevollen Zwiespältigkeit mit der er Deutschland beschreibt, kein Wort über seine große Zuneigung zu Bella. Seine Auseinandersetzung mit der Eigenwilligkeit eines Esels, die jeder "Eselsfreund" kennen muss. Hat schon jemand daran gedacht sich über Stevenson zu echauffieren. Auch er hat bei seinem Ritt durch die Ardennen die Rute benutzt. Mir ist nicht ganz klar, warum ihre "Literaturkritikerin" sich nicht vorstellen kann, dass eine Reisebeschreibung auch eine literarische sein kann, literarisch in dem Sinn, dass Realität überhöht, Begebenheiten Beschreibungen einer Befindlichkeit und nicht der Realität sind. Aber vielleicht fehlt es ihr an Fantasie. Meine Hoffnung bei all dem ist, dass nicht alle Pferdefreunde so engstirnig sind, sonst muss ich von meiner Lust, das Reiten zu lernen, nach der Lektüre von Lorenz Schröters Buch, Abstand nehmen. Eveline Stößer
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