FEI / FN/DOKR FEI-Tribunal Aktueller Stand in den Fällen Chupa Chup, Lantinus, Rufus, Camiro und Cöster Lausanne (fn-press). Die Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI) hat nach ihren Anhörungen in Lausanne im September einen aktuellen Stand in den Fällen Chupa Chup (Reiter: Bernardo Alves/BRA), Lantinus (Dennis Lynch/IRL), Rufus (Rodrigo Pessoa/BRA), Camiro (Toni Andre Hansen/NOR) und Cöster (Christian Ahlmann/Marl) veröffentlicht. Die fünf Springpferde wurden während den Olympischen Spielen im Rahmen einer Medikationskontrolle positiv getestet. In der Pressemitteilung der FEI heißt es zu den verschiedenen Fällen sinngemäß: Chupa Chup: "Die Anhörung fand am 5. September statt und eine zusätzliche Anhörung wird nicht angesetzt. Das Tribunal gab bekannt, dass die Entscheidung in Kürze veröffentlicht werde. Ein Einspruch gegen die von der FEI auferlegte vorläufige Suspendierung wurde beim Weltsportschiedsgericht (CAS) eingereicht. Der Einspruch ist abgelehnt worden, so dass die vorläufige Suspendierung aufrecht erhalten bleibt." Lantinus: "Die Anhörung fand am 6. September statt. Eine von beiden Parteien erbetene Telefonkonferenz, bei der zusätzliche Beweise vorgetragen werden sollten, wurde jetzt abgelehnt, so dass das Tribunal eine Entscheidung in Kürze veröffentlichen wird. Ein Einspruch gegen die von der FEI auferlegte vorläufige Suspendierung wurde wie im Fall Chupa Chup beim Weltsportschiedsgericht (CAS) eingereicht. Der Einspruch ist abgelehnt worden, so dass die vorläufige Suspendierung aufrecht erhalten bleibt." Rufus: "Die Anhörung fand am 25. September statt. Letzte Plädoyers wurden am 29. September vorgetragen. Das Tribunal gab bekannt, dass die Entscheidung in Kürze veröffentlicht werde." Camiro: "Während der Anhörung am 26. September erbaten die Parteien mehr Zeit für zusätzliche Zeugenerklärungen, Aussagen und Beweise. Sollte eine zweite Anhörung oder Telefonkonferenz erforderlich sein, wird diese wahrscheinlich am 25. oder 26. Oktober stattfinden. Das Tribunal erwartet, dass es unmittelbar danach eine Entscheidung veröffentlichen kann." Cöster: "Während der Anhörung am 26. September erbaten die Parteien mehr Zeit für zusätzliche Zeugenerklärungen, Aussagen und Beweise. Sollte eine zweite Anhörung oder Telefonkonferenz erforderlich sein, wird diese wahrscheinlich um den 13. Oktober terminiert sein. Das Tribunal erwartet, dass es unmittelbar danach eine Entscheidung veröffentlichen kann." dp Positive Medikationskontrolle des Pferdes Cöster FN verlangt Richtigstellung von Christian Ahlmann Warendorf (fn-press). Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat über eine von ihr beauftragte Anwaltskanzlei dem Springreiter Christian Ahlmann (Marl), dessen Pferd Cöster bei den Olympischen Reiterspielen in Hongkong eine positive Medikationskontrolle auf die verbotene Substanz Capsaicin abgeliefert hatte, dazu aufgefordert, eidesstattlich zu erklären, die in seinem einstweiligen Verfügungsantrag an das Landgericht Dortmund enthaltenen unzutreffenden Behauptungen nicht länger aufrechtzuerhalten. Ahlmann hatte sich in dem Antrag gegen die gegen ihn von der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) verhängte einstweilige Suspendierung gewandt. Insbesondere richtet sich die Aufforderung der FN gegen die von Ahlmann im Verfügungsantrag aufgestellte Behauptung, dass das Mittel "Equi-Block" in einem Pflegepack enthalten gewesen sei, das dem Leiter der deutschen Equipe zur Prüfung zur Verfügung gestellt worden sei. Es erfolgte keine Monierung ob des Inhalts, obwohl das Mittel "Equi-Block" im Pflege-Pack enthalten gewesen sei. Hierzu stellt die FN fest: Richtig ist, dass nach Ankunft "Cösters" am 17. Juli in der Quarantäne in Warendorf die Pflegerin des Pferdes dem Mannschaftstierarzt Dr. Björn Nolting eine Tüte mit Mitteln überreicht hat, die dieser mit nach Hongkong genommen hat. In dieser Tüte hat sich das Präparat "Equi-Block" nicht befunden. T.H. Änderungen im Nennungssystem FN verlängert Nennungsschluss für NeOn-Nutzer Warendorf (fn-press). Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat folgende Änderungen im Nennungssystem beschlossen, die zum 1. Januar 2009 in Kraft treten: Der Nennungsschluss für die Nutzer des Online-Nennungssystems NeOn verlängert sich. Ab dem 1. Januar können Turnierteilnehmer, die das Internet nutzen, bis zu fünfdreiviertel Tage länger nennen als die Nutzer der konventionellen Papiernennung. Damit erhöhen sich Zeitvorteil und Flexibilität für Online-Nenner. Die fünfdreiviertel Tage errechnen sich ab dem Tag des in der Ausschreibung vom Veranstalter angegebenen Papiernennungsschlusses. Wenn wie bei den meisten Turnierveranstaltern zum Beispiel am Dienstag Nennungsschluss für Papiernennungen ist, dann können NeOn-Nutzer ab dem nächsten Jahr bis Montag Abend 18 Uhr noch ihre Nennung abgeben. Bisher ist Freitag 24 Uhr äußerste Zeit-grenze. Ist der Papiernennungsschluss am Mittwoch oder Donnerstag, dann verschiebt sich der Online-Nennungsschluss jeweils um einen Tag auf 18 Uhr Dienstag beziehungsweise Mittwoch. Ab dem nächsten Jahr werden nur noch Nennungen bearbeitet, die mit Original-Nennscheck beziehungsweise fristgerecht als Online-Nennung über NeOn bei der FN eingehen. Nennungen, die per Fax, E-Mail oder ähnliches – egal, ob über den Veranstalter oder durch den Nenner selbst – eingehen, werden nicht mehr akzeptiert und bearbeitet. "Wir verstehen natürlich, dass die Veranstalter viele Teilnehmer wollen und sich daher hinsichtlich des Nennungsschlusses oft flexibel zeigen. Das hat aber nun Ausmaße angenommen, dass damit ein erheblicher Mehraufwand entstanden ist," begründet Carsten Rotermund, Leiter der Abteilung FN-Service, die Entscheidung. Alle gefaxten oder gemailten Nennungen müssen in der FN-Zentrale manuell eingegeben werden, weil sie nicht über das Beleglesegerät automatisch verarbeitet werden können. In diesem Zusammenhang steht auch der Hinweis, den Veranstaltern konsequent und ausnahmslos Säumnisgebühren bei verspätetem Nennungsversand an die FN (vergleiche Paragraph 35.2 Leistungs-Prüfungs-Ordnung/LPO) gemäß Gebührenordnung zu berechnen. Die Nennungen müssen spätestens fünf Werktage (inklusive Samstag) nach Papiernennungsschluss an die FN geschickt werden. Es zählt der Poststempel. Das heißt bei einem Nennungsschluss am Dienstag können die Veranstalter ihre Sendung letztmöglich am darauffolgenden Montag an die FN schicken, damit die Unterlagen fristgerecht ankommen und keine Säumnisgebühren anfallen. "Wer flexibler nennen können möchte, der sollte NeOn nutzen. Das sollten die Veranstalter auch ihren Turnierteilnehmern raten", wirbt Carsten Rotermund für das Nennen via Internet. Dass der Internet-Turniersport-Service Nennung Online (» www.fn-neon.de) attraktiv ist, belegen die Nutzerzahlen. Schon 48 Prozent aller Turnierteilnehmer nennen online. Innerhalb nur eines Jahres sind die Nutzerzahlen um 37 Prozent gestiegen. Das ist kein Wunder, denn NeOn spart Geld und Zeit und bietet ein Höchstmaß an Flexibilität. Porto und Gang zum Briefkasten fallen weg. Man kann 365 Tage im Jahr überall und rund um die Uhr nennen und Ausschreibungen bundesweit online einsehen. Man kommt schnell und einfach an kurzfristige Turnierinformationen. Die Turnierveranstalter können unkompliziert und schnell Kontakt aufnehmen. Nennungen und Turniereinsätze sind automatisch dokumentiert und jederzeit abrufbar. Die Kosten für die Nachbestellung von Aufklebern und Scheckheften entfallen und ein einfaches und sicheres Bankeinzugsverfahren ersetzt die lästige Scheckausstellung. Darüber hinaus kann man seine Jahresturnierlizenz online verlängern - ohne Vorkasse, lästiges Abstempeln-Lassen (Vereinsstempel) und Zurücksenden der Wiederantragskarte. Bo Equine Infektiöse Anämie Ein Fall von EIA im Kreis Mettmann festgestellt Kreis Mettmann (fn-press) Im Kreis Mettmann, Gemeinde Haan, ist am 24. September ein Fall von infektiöser Anämie amtlich festgestellt worden. Dies teilte das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen noch am selben Abend der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) mit. Das erkrankte Pferd wurde getötet. Der Kreis Mettmann hat in einem Radius von zwei Kilometern um den betroffenen Betrieb einen Sperrbezirk eingerichtet und die epidemiologischen Untersuchungen eingeleitet. Die ersten Blutuntersuchungen haben laut Ministerium keine Hinweise auf weitere Fälle ergeben. Die Pferde im betroffenen Bestand sowie im Sperrbezirk sind nach wie vor unauffällig. Die epidemiologischen Untersuchungen gehen aber weiter. Vorsorglich sagten die Behörden den Pferdemarkt in Hamm ab (Stand 29. September). Bei der infektiösen Anämie (ansteckende Blutarmut) handelt es sich um eine Viruserkrankung bei Einhufern, die über Speichel, Urin oder Insektenstiche übertragen wird. Sie endet meist tödlich. In Europa kommt diese Krankheit eher selten vor. Für Menschen besteht keine Gefahr. Auf seiner Internetseite » www.umwelt.nrw.de hat das NRW-Landwirtschaftsministerium ein Merkblatt für Tierhalter "Equine Infektiöse Anämie" veröffentlicht. Dort werden neben Antworten auf Fragen nach beispielsweise den Ursachen der Krankheit, Übertragungsweise, Krankheitszeichen und gesetzlichen Pflichten der Pferdehalter auch Tipps zum Schutz der Pferde vor Ansteckung gegeben. Bo |