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Mitteilung 11180


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März 2008
Mitteilung    11180 vom 19.03.08 FN/DOKR/FNverlag FN-aktuell vom 19.03.08
FN-Abt. Öffentlichkeitsarbeit Uta Helkenberg 02581/6362-190   E-Mail » Internet
 

FN/DOKR/FNverlag

Feinstaub-Verordnung

Ausnahmegenehmigung für Pferdesport möglich

Warendorf (fn-press). Viele Gemeinden und Landkreise richten zur Zeit Umweltzonen zur Reduzierung der hohen Feinstaub-Belastung ein. In diese Umweltzonen dürfen grundsätzlich nur noch Fahrzeuge fahren, die mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet sind. Für andere Fahrzeuge gilt ein Fahrverbot. Verstöße gegen diese Vorschrift werden mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes geahndet. Für manchen Pferdesportler, der beispielsweise mit einem älteren LKW zum Turnier unterwegs ist, kann das zu einem Problem führen.

Einen Lösungsansatz bietet die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV) selbst, denn Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht sind möglich. Hierunter fallen beispielsweise mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Krankenwagen und ähnliche Fahrzeuge.

In Anhang 3 der Verordnung, der Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht aufführt, sind Pferdesportfahrzeuge zwar nicht explizit aufgeführt, es besteht jedoch die Möglichkeit eine Tages- oder Einzelausnahmegenehmigungen zum Anfahren von Turnierplätzen innerhalb von Umweltschutzzonen zu beantragen. Der Antrag ist an die zuständige Behörde (in kreisfreien Städten an die Stadt, in kreisangehörigen Städten an das zuständige Landratsamt) zu stellen. Hier kann unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall entschieden werden, dass eine Genehmigung erteilt wird. Erforderlich ist, dass eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung vorliegt, wonach kein technisch geeignetes Nachrüstsystem verfügbar ist (gemäß Verordnung geht Nachrüsten vor Ausnahmegenehmigung). Bei dem Antrag soll auf den Tatbestand des § 1 Abs. 2 (35. BImSchV) hingewiesen werden, wonach "überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner" eine Ausnahmegenehmigung erfordert.

Unter diese Fahrten zur Wahrnehmung überwiegend und unaufschiebbarer Einzelinteressen können die Fahrten zum Turnierplatz in Umweltzonen fallen, denn es sind unter anderem folgende Ausnahmen von den Verwaltungsbehörden anerkannt:

  • Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungs- oder Umrüstungskosten und geringen Fahrleistungen in Umweltzonen
  • Einzelfahrten aus speziellen Anlässen, etwa Reisebustour, Spezialfahrzeuge der Medienbranche

Mit Hinweis auf diese anerkannten Ausnahmetatbestände können nach Ansicht des Justitiariats der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) Einzelaus-nahmegenehmigungen zu erlangen sein. Dr. J. Wann./T.H.

FNverlag

1. Auflage der WBO nach nur drei Monaten ausverkauft

Warendorf (fn-press). Nach nur drei Monaten ist die Erstauflage der neuen "Wettbewerbsordnung für den Breitensport" (WBO) ausverkauft. Damit sind 10.000 WBOs innerhalb kurzer Zeit an Reiter, Fahrer, Voltigierer, Ausbilder, Richter, Vereine und Betriebe gegangen. Zu langen Wartelisten soll es nicht kommen. Der FNverlag der Deutschen Reiterlichen Vereinigung hat die Druckmaschinen schon angeschmissen. Noch vor Ostern soll wieder ausgeliefert werden. Die WBO ist das neue Regelwerk für den Breitensport und seit dem 1. Januar in Kraft. "Das ist ein gutes Zeichen. Nun hoffen wir, dass die WBO sich auch im Wettbewerbs- und Turnieralltag niederschlägt und die Veranstalter den Reitern, Fahrern und Voltigierern neue interessante Angebote machen", sagte Breido Graf zu Rantzau (Breitenburg), Präsident der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

Nach dem Motto "So wenig wie möglich, so viel wie nötig!" ist die WBO ein eigenständige Regelwerk für den Breitensport. In ihr finden Pferdesportler wie Veranstalter eine Vielzahl von Wettbewerbsideen jenseits der klassischen schwarz-weißen Turnierwelt. In der WBO ist nicht nur die gesamte Palette der "Reiterwettbewerbe" enthalten – Dressur-, Spring-, Geländereiterwettbewerbe, einfache Reiterwettbewerbe, Longenreiterwettbewerbe, Fahrerwettbewerbe und Führzügelklassen aller Art –, sondern sie beinhaltet auch zahlreiche breitensportliche Wettbewerbsideen: von der bekannten Gelassenheitsprüfung über Allround-Wettbewerbe, Gruppengeländeritte, Handpferdereiten und "Horse & Dog"-Prüfungen bis hin zum Quadrillereiten und -fahren.

Einsteiger und Anfänger werden von der WBO ebenso angesprochen wie Breitensportler jeglicher Couleur und erfahrene Reiter und Pferde anderer Reitweisen, beispielsweise Barockpferdereiter, Westernreiter oder Reiterinnen im Damensattel, für die auf den klassischen Turnieren bislang kaum adäquate Prüfungen ausgeschrieben wurden. Kurz gesagt, die WBO bietet Freiräume für Prüfungsideen aller Art. Auch reitweisenübergreifende Prüfungen, wie beispielsweise Pas de deux mit Dressur- und Westernreiter, sind nach WBO erlaubt, genauso wie sportartenübergreifende.

Der Nutzen für die Pferdesportler liegt also auf der Hand. Doch auch die Veranstalter profitieren vom großen Gestaltungsfreiraum der WBO. Was sie freut: Geldpreise werden generell nicht ausgeschrieben und für etliche Wettbewerbe reicht ein Prüfer Breitensport als "Richter" aus.

Insgesamt gliedert sich die WBO in vier Teile. Teil 1 enthält Grundregeln, Hinweise zu den Anschlussverbänden und wichtige Allgemeinhinweise. Im zweiten Teil finden sich zahlreiche Wettbewerbsideen. Die ersten "Gehversuche" bei der Ausschreibung eines WBO-Turniers werden durch zahlreiche selbsterklärende, praxiserprobte Musterbeispiele erleichtert. Wichtige Tipps für Veranstalter, Teilnehmer, Richter und Prüfer liefert Teil 3. Zuletzt bietet Teil 4 wichtige Arbeitshilfen in Form von Checklisten, Mustervordrucken und Formblättern beispielsweise zum Impfschutz, Pferdekontrollen und zur Auswertung.

Eine Veranstaltung nach WBO ausrichten darf nahezu jeder – von der FN über die Landes-, Bezirks- oder Kreisverbände beziehungsweise deren Vereine und Mitgliedsbetriebe bis hin zu den Anschlussverbänden der FN. Dabei hilft eine gute Planung im Vorfeld, das Unternehmen zu einem Erfolg zu machen.

Die "Wettbewerbsordnung für den Breitensport" (WBO) ist als Ringbuch-Ordner mit 300 Seiten Inhalt für 19,80 Euro im Fachbuchhandel sowie Reitsportfachgeschäften und direkt beim FNverlag, Tel. 02581/6362-154 oder-254, E-Mail vertrieb-fnverlag@fn-dokr.de, Internet » www.fnverlag.de erhältlich.               Bo/Hb


 

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©1999-2008 · ISSN 1437-4528 · Statistik:  Übersicht
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