FN/DOKR/FNverlag Neue Tierschutztransportverordnung Viele Fragen bleiben offen Warendorf (fn-press). Ab dem 5. Januar 2008 gilt ein weiterer Teil der von der EU in Brüssel beschlossenen Tierschutztransportverordnung. Entwickelt wurde diese Verordnung, um den Tierschutz bei Tiertransporten zu verbessern. Speziell für den Transport von Schlachtpferden wurde dies in den vergangenen Jahren von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) immer wieder in Brüssel angemahnt. Die Umsetzung dieser Verordnung, dass heißt, die Entwicklung von Durchführungsbestimmungen, erfolgt jeweils auf der nationalen Ebene der EU-Mitgliedsstaaten. Diese wird in Deutschland dadurch erschwert, dass sie von den einzelnen Bundesländer gemäß des föderalen Prinzips eigenständig vorgenommen wird. Ergebnis: Die Entwürfe der einzelnen Bundesländer weichen zum Teil stark voneinander ab und stimmen auch nicht immer mit den Durchführungsbestimmungen der übrigen EU-Mitgliedsländer überein. Die Folgen: Für alle Betroffenen herrschen zur Zeit große Unklarheiten. Die FN interpretiert die neue Tierschutztransportverordnung wie folgt. Diese Auslegung wurde der EU-Kommission in Brüssel schon während des Gesetzgebungsverfahrens so mitgeteilt und ihr wurde dort nicht widersprochen. Daher geht die FN auch von der Richtigkeit der Auslegung aus: Die Tierschutztransportverordnung gilt im Bereich der Pferde lediglich für nichtregistrierte Equiden sowie für registrierte Equiden auf dem Transport zur Schlachtung. Generell sind Transporte zum Zwecke des Pferdesports (Turnier- wie Breitensport) sowie zum Zwecke der Pferdezucht von dieser Verordnung nicht tangiert. Betroffen sind hier lediglich gewerbliche Spediteure (beispielsweise auf den Transport von Pferden spezialisierte Unternehmen). Sollten Reiter oder Züchter, die Pferde zum Zwecke des Turnier- oder Breitensports sowie aus züchterischen Gründen transportieren, von Behörden mit der neuen Tierschutztransportverordnung – speziell mit der Frage nach dem in der Verordnung aufgeführten Befähigungsnachweis – konfrontiert werden, sollten sie auf diese Auslegung verweisen. Parallel dazu empfiehlt die FN, den jeweiligen Landes-, Anschluss- oder Zuchtverband über einen solchen Fall in Kenntnis zu setzen. Dieser wird dann in Zusammenarbeit mit der FN die zuständigen Verantwortlichen des jeweiligen Bundeslandes über die entsprechende Auslegung informieren. T.H. Der vollständige Text der Tierschutztransportverordnung kann unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden: » fetcher.fw-notify.net/0000000652-1190543360/l_00320050105en00010044.pdf FN-Ordnungsmaßnahmen Warendorf (fn-press). Die 2. Kammer der FN-Disziplinarkommission sprach gegen die Reiterin Pia-Luise Aufrecht (Affalterbach) wegen vorsätzlichen Einsatzes des Pferdes Carriere Zwei bei der Internationalen Pferdeleistungsschau in Affalterbach (19. bis 22. Oktober 2006) bei gleichzeitigem Vorhandensein einer gemäß § 67 a Ziffer 1 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) verbotenen Dopingsubstanz folgende Ordnungsmaßnahme aus: Die Reiterin wird für die Dauer von sechs Monaten von der Teilnahme an allen Wettbewerben und Leistungsprüfungen ausgeschlossen. Die in dieser Sache vom Tribunal der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) am 7. August 2007 ausgesprochene Sperre in gleicher Höhe wirkt gemäß § 65. 1.3 LPO automatisch auch als nationale Sperre und wird daher in vollem Umfang angerechnet. Die ausgesprochene Sperre läuft vom 11. September 2007 bis einschließlich 10. März 2008. Gegen die Reiterin wird weiterhin eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro verhängt. Ferner hat sie die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Reiterin hatte bei der Internationalen Pferdeleistungsschau in Affalterbach das Pferd Carriere Zwei gestartet. Eine anschließende Medikationskontrolle ergab das Vorhandensein der gemäß § 67 Absatz a Ziffer 1 LPO verbotenen Dopingsubstanz Testosteron. Das Urteil ist rechtskräftig. Die 2. Kammer der FN-Disziplinarkommission sprach gegen den Reiter Karl Kalhammer (Bad Griesbach) wegen fahrlässigen Einsatzes des Pferdes Pavarotti bei der Pferdeleistungsschau Moosham (17. bis 19. August 2007) bei gleichzeitigem Vorhandensein einer gemäß § 67 a Ziffer 2 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) im Wettkampf verbotenen Substanz folgende Ordnungsmaßnahme aus: Der Reiter wird für die Dauer von vier Monaten von allen Wettbewerben und Leistungsprüfungen ausgeschlossen. Die ausgesprochene Sperre läuft vom 27. November 2007 bis einschließlich 26. März 2008. Gegen ihn wird eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro verhängt. Ferner hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Reiter hatte bei der Pferdeleistungsschau das Pferd Pavarotti gestartet. Eine anschließende Medikationskontrolle ergab das Vorhandensein der gemäß § 67 Absatz a Ziffer 2 LPO im Wettkampf verbotenen Substanz Phenylbutazon. Das Urteil ist rechtskräftig. Die 1. Kammer der FN-Disziplinarkommission sprach gegen den Reiter Jan Phillip Schultz (Böbs) wegen fahrlässigen Einsatzes des Pferdes Cocolino S bei der Pferdeleistungsschau Ahrensfelde (20. bis 22. Juli 2007) bei gleichzeitigem Vorhandensein von gemäß § 67 a Ziffer 1 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) verbotenen Dopingsubstanzen folgende Ordnungsmaßnahme aus: Der Reiter wird für die Dauer von drei Monaten von allen Wettbewerben und Leistungsprüfungen ausgeschlossen. Die ausgesprochen Sperre läuft vom 8. Dezember 2007 bis einschließlich 7. März 2008. Gegen ihn wird eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro verhängt. Ferner hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Reiter hatte bei der Pferdeleistungsschau das Pferd Cocolino S gestartet. Eine anschließende Medikationskontrolle ergab das Vorhandensein der gemäß § 67 Absatz a Ziffer 1 LPO verbotenen Dopingsubstanzen Coffein, Theophyllin und Theobromin. Das Urteil ist rechtskräftig. T.H. FN-ServiceCard hilft behinderten Kindern Svenja und Philipp sagen ‚Danke’ Warendorf (fn-press). Die FN-ServiceCard wurde zwar zum Ende des vergangenen Jahres eingestellt, doch zwei kleine Pferdefreunde freuen sich ganz besonders, dass es die ServiceCard der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) überhaupt gegeben hat. Denn von jeder verkauften Karte ging ein kleiner Betrag an den Kinder-Unterstützungs-Fonds des Deutschen Kuratoriums für Therapeutisches Reiten e.V. (DKThR) und der wiederum hilft nun Svenja und Philipp aufs Pferd. Die FN-ServiceCard war Anfang 2007 auf den Markt gebracht worden und bot Pferdesportlern diverse Informations- und Beratungs-Leistungen sowie Einkaufsvorteile in Reitsportfachgeschäften. Für Svenja und Philipp bedeutet das Therapeutische Reiten eine große Hilfe, das Leben zu meistern. Die 14-jährige Svenja aus Münster lebt im Kinderheim und kommt aus einer hochgradig problembelasteten Familie. Schon in frühester Kindheit wurde sie körperlich und seelisch misshandelt, was sich bis in ihr jetziges Leben auswirkt. Svenja hat kein Selbstwertgefühl, ist mut- und kraftlos und hat ihr Vertrauen in die Erwachsenen verloren. Aber auch mit Gleichaltrigen kann sie keine Freundschaften aufbauen, sie nimmt die Bedürfnisse ihrer Mitmenschen einfach nicht wahr. Eines aber liebt Svenja und das sind die Pferde. Beim Therapeutischen Reiten lernte sie, Vertrauen aufzubauen, ihr Selbstwertgefühl zu stärken und Beziehungen aufzubauen. Das Reiten brachte die Wende in ihrem Leben und die positiven neuen Erfahrungen veränderten auch ihren Alltag in der Schule und im Heim. Die "neue" Svenja achtete plötzlich auf ihr Gewicht, akzeptierte Regeln und Grenzen und war so zielstrebig wie nie zuvor. Doch dann endete das Therapeutische Reiten, das für zwei Monate vom Jugendamt bewilligt worden war – und Svenja fiel sofort in ihr altes Verhalten zurück. Schlimmer noch: Svenja fühlte sich erneut von den Erwachsenen verraten, bekam massive Schwierigkeiten in der Schule und nahm stark an Gewicht zu. Zum Glück kehren die Pferde dank des Kinder-Unterstützungs-Fonds (KUF) des DKThR nun in Svenjas Leben zurück – und werden ihr Schicksal hoffentlich zum Besseren wenden. Auf etwa ein Jahr Hippotherapie darf sich auch Philipp aus dem schleswig-holsteinischen Preetz freuen. Der Junge hat das Angelmann-Syndrom. Er kann nicht laufen, nicht sprechen, besitzt keine Körpersymmetrie und nur ein geringes Koordinationsempfinden. "Philipp wird nun acht Jahre alt und ist wie ein achtmonatiges Baby. Er muss rund um die Uhr betreut werden, ist zu hundert Prozent schwerbehindert", erzählt seine Mutter. Erst seit Kurzem nimmt Philipp an der Hippotherapie teil, doch sein Verhalten hat sich seitdem schon sehr verändert. Er freut sich, wenn es auf den Hof geht und er das Pferd sieht und ist von Mal zu Mal interessierter an dem Tier. Während der Hippotherapie sitzt die Therapeutin hinter Philipp und hält ihn. So kann er sich gut auf seine Körpermitte konzentrieren und es kehrt Ruhe in seine sonst rastlosen Bewegungen ein. Auch Philipp kann nun dank der Unterstützung durch die FN-ServiceCard und des DKThR-Kinder-Unterstützungs-Fonds weiter von der Hippotherapie profitieren. S. Müller/Bo Verbesserte Pferde-Datenbank dank NeOn Warendorf (fn-press). NeOn – kurz für Nennung online – macht das Leben leichter. Mit dem Internet-Service der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) wird aber nicht nur das Nennen fürs Turnier, die Fortschreibung von Turnierpferden, das Bestellen einer Jahresturnierlizenz und ab 14. Januar auch das Nachnennen erleichtert. Das Ganze hat noch einen positiven Nebeneffekt. "NeOn trägt ganz erheblich zur Bereinigung unserer Pferdedatenbank bei", weiß Herbert Freye vom FN-Turnierservice. Rund 723.000 Daten von Turnierpferden sind seit Einführung der EDV in den 70er Jahren bei der FN gespeichert. "Ein großer Teil davon lebt heute nicht mehr oder ist zumindest zu alt für den Sport", so Freye. Ordnungsgemäß abgemeldet wurden jedoch die wenigsten Vierbeiner. "Dank NeOn fällt den Reitern das auf, so dass unsere Datenbank zur Zeit stark berichtigt werden kann." Eine genaue Statistik könnte der FN vor allem bei der Beantwortung einer immer wieder gestellten Frage weiterhelfen: "Wie viele Turnierpferde gibt es denn eigentlich in Deutschland?" Hb Forschung rund um das Pferd GWP lobt Preise aus Amtsberg/Warendorf (fn-press). Die Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft um das Pferd (GWP) zeichnet herausragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten zum Thema Pferd mit Förderpreisen aus. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Studierende, die im Rahmen ihres Studiums eine Abschlussarbeit erstellen. In den drei Kategorien Bachelor-Arbeit, Master-Arbeit und Dissertation werden jeweils drei Arbeiten mit einer Urkunde gewürdigt. Die Verfasser der jeweils besten Arbeit erhalten darüber hinaus einen Geldpreis in Höhe von 500 Euro (Bachelor-Arbeit), 1.000 Euro (Masterarbeit) und 1.500 Euro (Dissertation). Die Geldpreise werden von der R+V/VTV-Versicherungsgruppe und der Derby Spezialfutter GmbH zur Verfügung gestellt. Inhaltlich gibt es keine Einschränkungen. Allerdings müssen die einzureichenden Arbeiten an einer deutschen Hochschule im Jahr 2007 abgeschlossen und mindestens mit der Note gut bewertet worden sein. Bewerbungsschluss ist der 29. Februar 2008. Die Vergabe der Förderpreise erfolgt in Zusammenarbeit mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), die die Bekanntgabe und Auszeichnung der Preisträger im Rahmen ihrer Jahrestagung Anfang Mai in Aachen vornehmen wird. Einzureichen sind die Arbeiten bei der Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft um das Pferd e.V. (GWP), Am Frenzelberg 5, 09439 Amtsberg. Die detaillierte Ausschreibung für die GWP-Förderpreise kann auch im Internet unter » www.pferd-forschung.de eingesehen werden. GWP/T.H. Neu erschienen im FNverlag: "Gesunde Hufe – kein Zufall" Warendorf (fn-press). Ein umfassendes Buch über den Pferdehuf ist im FNverlag erschienen. Unter dem Titel "Gesunde Hufe - kein Zufall!" hat Hufschmied Uwe Lukas (Warendorf-Milte) auf 160 Seiten reich bebildert seine Erfahrungen und sein Wissen aus 30 Jahren Berufserfahrung zusammengefasst. Lukas will mit seinem Werk das Rad – oder besser den Huf – nicht neu erfinden, vielmehr möchte er sein Know-how rund um den Pferdehuf allen Pferdebesitzern und Pferdehaltern, Pflegern, Physiotherapeuten und Auszubildenden in Pferdeberufen weitergeben. Im ersten Kapitel geht es um die anatomischen Grundlagen des Pferdefußes. Dem Fohlenhuf und dem Huf des Jungpferdes kommen im zweiten Kapitel umfassende Bedeutung zu. In den weiteren Kapiteln gibt es kompaktes Wissen, Hilfestellungen und Hinweise zu den Bereichen Hufpflege und den vielfältigen Möglichkeiten des Hufbeschlags sowie des Gleitschutzes. Da nach klinischen Untersuchungen über 60 Prozent aller Erkrankungen beim Pferd den Bewegungsapparat betreffen, darf das Kapitel "Orthopädische Beschläge bei Erkrankungen der Hufe, der Gliedmaßen und des Bandapparates" in diesem Huf-Buch nicht fehlen. Und um Schäden schon im Vorfeld zu vermeiden und oder zumindest zu begrenzen, gelten die abschließenden Kapitel der "Ersten Hilfe bei Hufverletzungen, Hufgeschwüren und Hufeisenverlust" und der "Hufgesundheit durch Pflege- und Futterzusatzmittel". "Dieses Buch soll in erster Linie den Pferden Nutzen bringen, damit sie ihr Leben auf gesunden Hufen verbringen und alt werden können – und uns somit viel und lange Freude bereiten", nennt Uwe Lukas sein Ziel. Das Buch "Gesunde Hufe – kein Zufall!" ist für 19,80 Euro erhältlich im Buchhandel, in Reitsportfachgeschäften und direkt beim FNverlag in Warendorf, Telefon 02581/6362-154 oder -254, E-Mail › vertrieb@fn-verlag.de oder Internet » www.fnverlag.de . Bo |