| Bei der Prüfung des Paarungsvermögens ist der Ausprägungsgrad der Libido und der Paarungsreflexkette zu beurteilen. Hierzu gehört, daß dem Hengst eine im Östrus befindliche Stute zugeführt wird, welche entweder im Natursprung gedeckt oder bei Samenentnahme mit einer künstlichen Vagina auf einem Phantom zur Stimulation des Hengstes anwesend ist. Die Begattungspotenz (Potentia coeundi) ist gegeben, wenn der Hengst bei ausreichender Libido binnen 10 Minuten in der Lage ist, den vollständigen Paarungsakt mit Vorspiel (excitatio), Aufsprung (ascensus), Suchphase (adiustatio), Friktionsphase (frictio), Ejakulationsphase (eiaculatio), Absprung (descensus) und Nachspiel (calmatio) auszuführen (MERKT u. KLUG 1989). Diese Zeitvorgaben sollen auch saisonalen Schwankungen unterliegen, da etwa im Spätherbst und im Winter eine signifikant herabgesetzte Libido sexualis bei Hengsten zu beobachten ist (PICKETT et al. 1970). Die Ausprägung der Libido sexualis beinhaltet die Aufnahme verschiedener sensorischer Signale wie Geruch, Geräusche und bestimmte Verhaltensmuster der Stute, deren Verarbeitung im Zentralnervensystem erfolgt, und die Übertragung der Signale über efferente Nervenbahnen zu den Genitalorganen und anderen somatischen Steuerungsregionen. Ferner ist der Einfluß der Jahreszeit, des Alters, der sexuellen Erfahrung und des Umganges mit dem Tier bei der Vorbereitung zum Deckakt mitentscheidend. Gerade in der Anlernphase von jungen unerfahrenen Hengsten ist auf einen störungsfreien Ablauf bei den ersten Deckversuchen zu achten, damit der Hengst nicht durch schlechte Erfahrungen in seinem Paarungsverhalten geprägt wird (KLUG et al. 1999). Für einen Junghengst ist es hilfreich, wenn er an Personen gewöhnt ist und Kommandos zum Stoppen, Stehen und zum Zurückgehen bereits vorher erlernt hat. So kann der Hengst diszipliniert an die Stute herangeführt und bei jeder Situation schonend kontrolliert werden. Andererseits kann ein Negativerlebnis schon frühzeitig zu einer Störung im Sexualverhalten führen (MC DONNELL 2000a). a.a.O., Seite 12 | | | Es gibt also auch bei Pferden Störungen, zumindest dann, wenn der Mensch mit im Spiel ist. Der Mensch mischt sich ein, weil er züchten, also gezielt Einfluß bei der Auswahl der Geschlechtspartner nehmen will. Wenn es nun gelingt, die ganze Angelegenheit als technischen Ablauf zu realisieren, kann die züchterische Einflußnahme beliebig gestaltet werden. Dazu dient der ganze Aufwand der Samengewinnung. Den letzten Satz des Zitats verstehe ich so, daß ein Junghengst auf jeden Fall zunächst im Natursprung "geschult" wird. Sicher gibt es auch dafür einen Grund. Einfacher wäre es vermutlich, die ganze Geschichte ohne Naturprozedur zu bewerkstelligen. Aber was zerbreche ich mir da den Kopf? Die Techniker werden das optimale Verfahren entwickelt haben. Nun haben wir also den Samen gewonnen. Gleich anschließend muß er haltbar gemacht und seine Qualität bestimmt werden. Die Besamungsstation stellt jetzt nämlich ein Produkt her. Ein Natursprung ist eine Dienstleistung, eine Samenportion ein Produkt. Damit entstehen völlig andere Rechtsverhältnisse. Das Produkt hat eine bestimmte Beschaffenheit. Sofern diese den Anforderungen entspricht, hat der Produzent seine Verpflichtung erfüllt. Diese Unterscheidung leuchtet mir aber nicht ganz ein. Denn wenn es sich um ein Produkt handeln würde, wäre der Geschäftsvorgang mit dem Austausch von Ware und Geld beendet. Hier ist es aber nicht so, daß der Züchter, der seine Stute künstlich besamen lassen will, lediglich eine Samenportion kauft, sondern er kauft eine Besamung, d. h. er wird auf Anforderung eine ganze Decksaison lang immer wieder mit Samenportionen beliefert und bezahlt dafür nur einmal. Ist es dann nicht doch eine Dienstleistung?
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