Die Nationalsozialisten sahen Sport als Mittel zum Zweck, nämlich zur Ertüchtigung für den Wehrdienst. Der Pferdesport war seit jeher eng mit dem Militärdienst verbunden - der Einsatz der Pferde war seit Urzeiten ganz wesentlich teils kriegerischer Natur. Deshalb kann die Vereinnahmung der ländlichen Reitvereine durch die Nazis in keiner Weise überraschen, im Gegenteil: alles andere wäre unverständlich gewesen.
Übrigens haben totalitäre Staaten, auch die DDR, die Jugend und den Sport immer ganz offen für ihre Zwecke eingesetzt. Das ist deshalb alles nicht besonders aufregend. Die allerjüngsten Kriege der derzeit mächtigsten Nation sind ja nun keineswegs jenseits von Gut und Böse, der gezielte Einsatz der Jugend für machtpolitische Zwecke wird wie stets ganz unverfroren als nationales Interesse deklariert. Kanonenfutter sagte man früher.
Und außerdem gilt immer: Wer siegt, hat das Recht auf seiner Seite, egal was er verbrochen hat. Wer verliert, wird eventuell zur Rechenschaft gezogen (» Nachfolgeprozess). Ansonsten scheinen die Mächtigen Kriege als eine andere Art von Sandkastenspiel zu betrachten. So hatten die Attentäter des 20. Juli vor, mit den Westmächten einen Waffenstillstand zu schließen, um den Rücken frei zu haben und die Russen nieder werfen zu können. Sie konnten sich nicht vorstellen, daß die Westmächte auf ein solches Ansinnen nicht eingehen würden. Der englische Außenminister hielt die Widerständler schon 1942 für Landesverräter; die New York Times schrieb am 9. August 1944, das Attentat erinnere eher an die "Atmosphäre einer finsteren Verbrecherwelt" statt an die, welche man "normalerweise im Offizierscorps eines Kulturstaates" erwarten würde. (» 20. Juli 1944).
Nun war aber nach dem Zweiten Weltkrieg die Sache eindeutig. Deutschland hatte verloren. Die weltpolitische Lage entwickelte sich jedoch schnell weiter und führte zur Ausbildung der beiden Blöcke und zum Kalten Krieg. Zuvor arbeiteten die Alliierten jedoch noch einmal zusammen:
| In der Moskauer Erklärung vom 30. Oktober 1943 beschlossen die Alliierten, alle an den Kriegsverbrechen des 2. Weltkrieges Beteiligten und dafür Verantwortlichen zu verfolgen, festzunehmen und vor Gericht zu stellen. Die Prozesse sollten jeweils in den Ländern stattfinden, in denen diese Verbrechen verübt worden waren; die Verfahren gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher wollten die Alliierten selbst und gemeinsam durchführen. Nach der Kapitulation Deutschlands einigten sich die vier Alliierten - USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich - am 8. August 1945 im Londoner Abkommen auf die juristischen und organisatorischen Grundlagen und schufen den Internationalen Militärgerichtshof zur Durchführung der Prozesse. Mit der gerichtlichen Strafverfolgung der NS-Verbrechen wollte man nicht nur die Täter zur Rechenschaft ziehen, sondern auch neue Maßstäbe setzen für das Zusammenleben der Völker; man wollte verhindern, dass sich Ähnliches je wiederholen könnte. [...]
Die Nürnberger Prozesse dauerten nahezu ein Jahr; am 30. September und am 1. Oktober 1946 verkündete das Gericht die Urteile. Es ergingen zwölf Todesurteile [...]; drei Angeklagte erhielten lebenslängliche Freiheitsstrafen [...], vier wurden zu Haftstrafen von unterschiedlicher Dauer verurteilt [...], drei wurden freigesprochen [...].
Die Gestapo, die SS einschließlich Sicherheitsdienst und die politische Leitung der NSDAP wurden zu verbrecherischen Organisationen erklärt; keine verbrecherischen Organisationen waren laut dem Nürnberger Urteil die SA, die Reichsregierung sowie Oberkommando und Generalstab der Wehrmacht. » Die Nürnberger Prozesse | | |
Da die Reiter der SA angehörten, war die Sache damit klar. Susanne Hennig führt weiter aus:
| Rechtsanwalt Georg Böh(n)[m], Verteidiger für die SA im Nürnberger Prozeß, beleuchtet in seinem Schlußplädoyer ausführlich auch die Reiter-SA. Sie habe stets eine Sonderstellung innerhalb der SA eingenommen. Laut Prozeßdokumentation führt Böhm vor Gericht aus: "Nach dem eindeutigen Ergebnis der Beweisaufnahme besaß die Reiter-SA während der ganzen Zeit ihres Bestehens eine weitgehend organisatorische Selbständigkeit. Die Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten der Reiter-SA waren nicht politisch, sondern beschränkten sich auf Pferdesport, Pferdezucht und Pferdehaltung. In der eingehenden Beweisaufnahme vor der Gerichtskommission ist es der Staatsanwaltschaft nicht gelungen, der Reiter-SA irgend eine Beteiligung an irgendwelchen Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit nachzuweisen.[...]
Unter solchen Umständen ist es nicht verwunderlich, daß die NS der Weg, wie die Beweisaufnahme ergab, den NS-Reiterkorps mit großem Mißtrauen gegenüberstand. Angehörigen der Reiter-SA wurde die Aufnahme in die NSDAP verweigert, weil die Tätigkeit in der Reiter-SA nicht den Nachweis der politischen Zuverlässigkeit bedeutete." Soweit Anwalt Böhm.
Auch Generalsoberst Heinz Guderian, vor Kriegsausbruch als Chef der Schnellen Truppen auch Vorgesetzter der Kavallerie, sieht - im Nürnberger Prozeß befragt - keinen Zusammenhang zwischen der Wehrmacht und der Reiter-SA bzw. dem der SA unterstellten nationalsozialistischen Reiterkorps. Seine Zeugenaussage im Wortlaut: "Zwischen der Deutschen Wehrmacht und dem NS-Reiterkorps bestand keine militärische Zusammenarbeit, weder in taktischer noch in strategischer Hinsicht. Die Kavallerie der Wehrmacht führte die Ausbildung ihres reiterlichen Nachwuchses selbst durch und war auf die Mitwirkung des NS-Reiterkorps nicht angewiesen. Beziehungen zum NS-Reiterkorps wurden von seinen der Wehrmacht weder gesucht noch gepflegt." [...]
Die Rolle der Reiter-SS wird im Nürnberger Prozeß nur am Rande erwähnt. Der Militärgerichtshof klammert sie als reiterliche und turniersportliche Gruppierung von Beginn an aus dem Verfahren aus.
Im Resümee kommt der Gerichtshof zu folgendem Ergebnis. In der Prozeß Dokumentation heißt es: "Die SS wurde zu Zwecken verwandt, die nach dem Statut verbrecherisch waren. Sie bestand in der Verfolgung und Ausrottung der Juden, Brutalitäten und Tötungen in den Konzentrationslagern, Übergriffen bei der Verwaltung besetzter Gebiete, der Durchführung des Zwangsarbeiterprogramms und der Mißhandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen. (...) Bei Behandlung der SS schließt der Gerichtshof alle Personen ein, die offiziell als Mitglieder in die SS aufgenommen waren, einschließlich aller Mitglieder der Allgemeinen SS, der Mitglieder der Waffen-SS, der Mitglieder der SS-Totenkopfverbände und der Mitglieder aller verschiedenen Polizeikräfte, welche Mitglieder der SS waren. Der Gerichtshof schließt die sogenannte Reiter-SS nicht ein." Dies bedeutet, daß die Reiter-SS als einzige Gruppe innerhalb der SS nicht zur "verbrecherischen Organisation" erklärt wird. a.a.O., Seite 118 | | |
Selbstverständlich haben sich Reiter im Krieg als Soldaten betätigt. Ob man sie deshalb als schuldig bezeichnen kann, ist allerdings sehr die Frage. Auch hier neigt die Autorin zu einer Verurteilung, wo doch ein Freispruch vorliegt:
| Wenngleich die SS-Reiterstürme nachweislich nicht mit dem Verbrechen der Nationalsozialisten in Verbindung gebracht werden, so sind doch manche Reiter als ranghohe SS-Offiziere in die Greueltaten der Nazis mehr oder weniger stark verstrickt. Zwei Beispiele: Waldemar Fegelein, Derby-Sieger von 1939 und Bruder von Hermann Fegelein (Das Ende, Ausgabe 336), führt ein SS-Reiterregiment in der Sowjetunion und gehört zu in zahlreichen Schlachten erfolgreichen SS-Kavallerie-Division "Florian Geyer". Der Dressur-Mannschafts-Olympiasieger von 1936, Hermann v. Oppeln-Bronikowski ist ab 1940 Mitglied im Stab des Generals der Schnellen Truppe und unter anderem für die Umrüstung der noch bestehenden Kavallerie-Divisionen in Panzerdivisionen zuständig. Ab 1941 ist die Ostfront sein Einsatzgebiet. Er übernimmt verschiedene Kommandos und wird mehrfach für seine militärischen Erfolge ausgezeichnet. 1945, im Alter von 46 Jahren, gerät denn amerikanische Gefangenschaft. Zwei Jahre später wird er als "Kriegsverbrecher" beschuldigt und verhört. Es kommt jedoch nicht zur Verurteilung, Oppeln v. Bronikowski wird als "unschuldig" entlassen. Er bereitet später die kanadischen Springreiter auf die Olympischen Spiele von Tokio vor. a.a.O., Seite 119 | | |
Unerhört! Da wird der Mann beschuldigt und nach dem Verfahren als unschuldig entlassen. Frau Hennig meint jedoch, daß er "unschuldig" sei, in ihren Augen also schuldig. Das ist in meinen Augen üble Nachrede und Rufschädigung. Da die FN dieses Buch herausgegeben hat, muß sie ihren Teil der Verantwortung für diese Art nachträgliche Verurteilung, auch im Falle Gustav Raus, übernehmen.
| |