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Fütterung / Vertragsanpassung / Nutzungsmöglichkeiten
Wer sein Pferd in einem Reitbetrieb einstellt, geht im Allgemeinen davon aus, dass das Pferd auch ordnungsgemäß versorgt wird. Niemand denkt beim Einstellen seines Pferdes daran, dass es möglicherweise Differenzen zum Beispiel hinsichtlich der Art und Weise der Pflege bzw. Fütterung geben kann und dass darüber das Einstellungsverhältnis vorzeitig aufgelöst wird.
Dies ist allerdings leider nicht selten.
Deshalb sollte ein schriftlicher Einstellungsvertrag geschlossen werden. Erfahrungsgemäß gibt es bei mündlichen Absprachen auf beiden Seiten Vorstellungen, die nicht ausgesprochen werden und deren Unvereinbarkeit deshalb auch beim Vertragsschluss nicht erkannt werden.
Zunächst sollte selbstverständlich der Preis und die Fälligkeit der Boxenmiete geregelt werden. Außerdem sollten die Futterzeiten oder zumindest deren Häufigkeit geregelt sein.
Fütterung
In manchen Ställen wird einmal gefüttert, in anderen zwei-, drei- oder viermal täglich. Die Anzahl der Fütterungen hängt nicht zuletzt von der Haltung (mit oder ohne Koppeln), den Bedürfnissen der Pferde, dem vorhandenen Personal und dem verwendeten Futter ab und führt dazu, dass die einzelnen Futterrationen entsprechend der Zahl der Fütterungen angepasst werden müssen.
Hier kann also vereinbart werden, welche Futtermengen gefüttert werden sollen. Außerdem vertragen einige Pferde Heu nur dann, wenn es zuvor ausreichend gewässert ist bzw. dürfen vor allem Klein- oder Robustpferde nicht übermäßig Kraftfutter fressen. Andererseits brauchen manche Pferde Zusatzfutter wie Müsli, Aufbaufutter oder Mash.
Ebenfalls vorab geregelt werden sollte, welche Verpflichtungen der Stallbetreiber im Krankheitsfall übernimmt. So ist es nicht unüblich, dass das Stallpersonal auch tägliche Medikamentenrationen verabreicht.
Vertragsanpassung
Da Einstellungsverträge regelmäßig über längere Zeiträume gelten sollen, empfehlen sich Regelungen der Vertragsanpassung. Futterpreise können steigen, Steuersätze sich ändern. Dieses Risiko will bzw. kann der Stalleigentümer selten alleine tragen.
Der einfachste Weg sind hier einseitige Tariferhöhungen mit gleichzeitigem außerordentlichem Kündigungsrecht des Einstellers.
Nutzungsmöglichkeiten
Bei einer in sich geschlossenen, zusammenhängenden Reitanlage sollten die Öffnungszeiten an Werk-, Sonn- und Feiertagen festgelegt sein. Ggf. sollten die Nutzungszeiten einzelner Anlagenteile, wie Führmaschinen, Hallen oder Außenplätzen, festgelegt werden, um eine gleichmäßige Nutzung durch alle Einsteller zu gewährleisten. Das hat den Vorteil, dass der Einsteller weiß, wann er was mit seinem Pferd unternehmen kann und andererseits ist gewährleistet, dass zu gewissen Zeiten tatsächlich Ruhe im Stall herrscht.
Hier kann allerdings auch auf externe Regelungswerke Bezug genommen werden. In Vereinen gilt meist eine Stallordnung bzw. die Vereinssatzung.
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Frank Richter, Heidelberg Rechtsanwalt
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