Wochenmagazin · Die ganze Welt der Pferde
12. Jahrgang · aktuell  Ausgabe 572

   Magazin 
    › Pferdemarkt    › Anzeigenmarkt    › Messe

 Archiv

 Pferd verkaufen

 Anzeige aufgeben

 Mediadaten

Hier       kostenlos und beliebig viel inserieren!

   Textwerbung 

  Westphalen: Rechtsanwalt Eduard Graf v. Westphalen
als PDF-Datei anzeigen bzw. herunterladen Pferdepensionsvertrag zwischen Herrn/Frau . Vorname/ Name Straße . PLZ, Wohnort . [...]

Allen Lesern der Pferdezeitung Frohe Ostern!

 News: FN-aktuell vom 17.03.10
 Vielseitigkeit, z.B. ... gewinnt erstes CIC*** ...
 Ansorena: geändert seit 20.03.


    Magazin: jeden Montag neu
Neu:   Die Freude am Reiten
Sitzschulung als Grundlage für alles

   

 ›RSS     Menü    Hilfe-FAQ    Login    Newsletter     Bücher    Notizen    Presse    Termine    Leserbrief 

 
  Heute neu
  Magazin 
  Pferdemarkt
  Anzeigenmarkt
  Messe
  Artikel
  Archiv 
 Bachblüten
 Berichte
 Editorials
 Kunstgalerie
 Rasseportraits
 Rezensionen
 Tips
 Titelgalerie
 Zufallstitel
 Bildmaterial
 Bildschirmschoner
 Cartoons
 Comics
 Fotoalben
 Kalender
 Postkarten
 Poster
 Puzzles
 Informationen
 EWU-Presseticker
 FN-aktuell
 FN-Ergebnisdienst
 FN-Presseticker
 FN-Turniervorschau
 Leserbriefe
 Links
 Pferdenamen
 Presseinfos
 Suchstatistik
 Terminliste
 Terminkalender
 Zitate
 Besucheraktionen
 Anzeige aufgeben
 Kontaktformular
 Login
 Link eingeben
 Newsletter-Abo
 Notizen
 Pferd verkaufen
 Presseinfo neu
 Termin eingeben
 Hilfe + Antworten
 Einführung
 FAQ
 Übersicht
 Geschäftliches
 Autorenhinweise
 Bannerwerbung
 Bildwerbung
 Impressum
 Konditionen
 Kontaktformular
 Mediadaten
 Service
 Textwerbung
 
Bericht Zu den Themen  Kommunikation,  Tierschutz · Ratgeber: Rückgabeanspruch
Inhaltsverzeichnis Ausgabe 491.08 der Pferdezeitung vom 24.08.08
 Menü Archiv  Doping und Befriedigung  Ponyspiele  Training  Ponygestüt
 Orgasmusschwierigkeiten  Bewußtseinswandel   Platz-Max  Editorial: Gülle  Tip: Hufe XXVI
 Rat: Rückgabeanspruch 
 Poster: Auf ein Neues!   Ansorena  Leserbriefe   Angebot der Woche
  Keppel  Gesuche  Angebote  Pferdemarkt   Olewo
 Termine  Mitteilungen  Links  Leserresonanz
Inhaltsmenü
  Gesamttext   Druckversion   Lesezeichen
  Magazin
  Magazin

 
Frank Richter, Rechtsanwalt
 
 
BGH ächtet Handel mit Gnadenbrottieren
Teil 2

Rückgabeanspruch

Ratgeber von   Frank Richter, Rechtsanwalt

 Teil 1

Der BGH ging zunächst mit den Vorinstanzen davon aus, dass beide Kaufverträge aufgrund der arglistigen Täuschung der Beklagten nichtig sind. Allerdings besteht in diesem Fall ein Rückübereignungsanspruch der Verkäuferin hinsichtlich des Pferdes, denn die Beklagte ist trotz der von ihr begangenen arglistigen Täuschung grundsätzlich berechtigt, den Rückübereignungsanspruch im Wege der Zug-um-Zug-Einrede gegenüber dem von der Klägerin verfolgten Bereicherungsanspruch geltend zu machen.

Die Klägerin hat allerdings gegenüber dem Rückübereignungsanspruch der Beklagten die Arglisteinrede erhoben. Dieser Einwand der Klägerin ist begründet. Denn sie kann aus abgetretenem Recht des Erstverkäufers ihrerseits die Rückübereignung des Pferdes von der Beklagten verlangen, weil auch der Kaufvertrag zwischen der Beklagten und dem Erstverkäufer infolge Anfechtung wegen arglistiger Täuschung als von Anfang an nichtig anzusehen ist. Das schließt die Beschränkung der Verurteilung der Beklagten zur Rückzahlung des Kaufpreises an die Klägerin nur Zug um Zug gegen Rückübereignung des Pferdes an sie aus.

Indes besteht auch der Übereignungsanspruch, den die Klägerin im Wege der Abtretung von der Erstverkäuferin gegenüber der Beklagten erworben hat, nicht uneingeschränkt. Denn infolge der Anfechtung des Kaufvertrags zwischen der Beklagten und dem Erstverkäufer kann die Beklagte von dieser wiederum die Rückzahlung des von ihr gezahlten Kaufpreises von 750 € verlangen. Sie ist deshalb zur Rückübereignung des Pferdes an den Erstverkäufer bzw. an die Klägerin nur Zug um Zug gegen Zahlung von 750 € verpflichtet.

Das bedeutet, dass die Klägerin von der Beklagten Rückzahlung des von ihr gezahlten Kaufpreises in Höhe von 3.400 € - ohne gleichzeitige Rückgabe des Pferdes, zu der sie weder verpflichtet noch bereit ist - nur Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises von 750 € verlangen kann, den die Beklagte an den Erstverkäufer entrichtet hat.

Da die Klägerin gegenüber dem Rückgabeanspruch der Beklagten den Arglisteinwand erhoben hat, ist folglich ihr Zahlungsanspruch gegen die Beklagte um den letztgenannten Betrag zu kürzen. Denn ihr − dem Arglisteinwand zugrunde liegender, von dem Erstverkäufer erworbener − Anspruch auf Herausgabe des Pferdes ist inhaltlich beschränkt durch das Erfordernis eines Angebotes der Rückgewähr der von dem Erstverkäufer dafür empfangenen Gegenleistung.

Damit darf die Klägerin das Pferd trotz der Nichtigkeit beider Kaufverträge endgültig behalten, wie sie es mit dem Erwerb des Rückübereignungsanspruchs von dem Erstverkäufer und ihrem uneingeschränkten Klageantrag gegenüber der Beklagten angestrebt hat, muss dafür aber - wirtschaftlich betrachtet - den Preis zahlen, den die Beklagte mit dem Erstverkäufer vereinbart hatte, und erfüllt zugleich als Dritte den Rückzahlungsanspruch der Beklagten gegenüber dem Erstverkäufer.

Die Beklagte hätte also nicht nur gegen einen eventuell geschlossenen vertragsstrafebewehrten Schutzvertrag verstoßen und müsste diese Vertragsstrafe an den Erstverkäufer bezahlen, sie muss auch ihren Verkaufserlöses zurückgeben.



 Teil 1



Kontakt
Frank Richter Rechtsanwaltskanzlei Frank Richter
Kastanienweg 75a 69221 Dossenheim
E-Mail   Frank Richter » www.reitrecht.de
Tel. +49 - (0) 6221 - 727-4619 Fax +49 - (0) 6221 - 727-6510

Hinweis: Sie dürfen diesen Artikel ohne Veränderungen zum Privatgebrauch oder zum vereinsinternen Gebrauch gerne frei kopieren und weitergeben. Für die kommerzielle Nutzung ist das vorherige Einverständnis des Autors einzuholen.

Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf nicht beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist.




Siehe auch
Ausgabe 344, Ratgeber:  Reitrecht
Ausgabe 346, Ratgeber:  Ausreiten
Ausgabe 347, Ratgeber:  Ausreiten II
Ausgabe 348, Ratgeber:  Ausreiten III
Ausgabe 349, Ratgeber:  Ausreiten IV
Ausgabe 351, Ratgeber:  Ausreiten V
Ausgabe 352, Ratgeber:  Ausreiten VI
Ausgabe 378, Ratgeber:  Pferdeauktionsrecht
Ausgabe 389, Ratgeber:  Hängerleihe
Ausgabe 390, Ratgeber:  Hängerleihe 2
Ausgabe 391, Ratgeber:  Hängerleihe 3
Ausgabe 392, Ratgeber:  Hängerleihe 4
Ausgabe 403, Ratgeber:  Haftung von Tierärzten
Ausgabe 404, Ratgeber:  Tierärzte, Mangelbeseitigung
Ausgabe 405, Ratgeber:  Tierärzte, Schadenersatz
Ausgabe 411, Ratgeber:  An- bzw. Verkaufsuntersuchung
Ausgabe 412, Ratgeber:  An- bzw. Verkaufsuntersuchung 2
Ausgabe 413, Ratgeber:  An- bzw. Verkaufsuntersuchung 3
Ausgabe 414, Ratgeber:  An- bzw. Verkaufsuntersuchung 4
Ausgabe 415, Ratgeber:  An- bzw. Verkaufsuntersuchung 5
Ausgabe 416, Ratgeber:  An- bzw. Verkaufsuntersuchung, 5
Ausgabe 417, Ratgeber:  An- bzw. Verkaufsuntersuchung, 6
Ausgabe 418, Ratgeber:  An- bzw. Verkaufsuntersuchung, 7
Ausgabe 433, Ratgeber:  Verkehrsunfall
Ausgabe 438, Ratgeber:  Fütterung - Vertragsanpassung
Ausgabe 443, Ratgeber:  Kündigung
Ausgabe 444, Ratgeber:  Schaden
Ausgabe 445, Ratgeber:  Haftung
Ausgabe 446, Ratgeber:  Tierhandel
Ausgabe 447, Ratgeber:  Homepage-Haftung
Ausgabe 448, Ratgeber:  Musik, Bilder, Gästebücher
Ausgabe 449, Ratgeber:  Impressum
Ausgabe 450, Ratgeber:  Abmahnung I
Ausgabe 451, Ratgeber:  Abmahnung II
Ausgabe 452, Ratgeber:  Abmahnung III
Ausgabe 453, Ratgeber:  Abmahnung IV
Ausgabe 454, Ratgeber:  Einstallungsvertrag
Ausgabe 455, Ratgeber:  Verbrauchsgüterkauf
Ausgabe 456, Ratgeber:  Beweislastumkehr
Ausgabe 457, Ratgeber:  Versichert?
Ausgabe 458, Ratgeber:  Notdienst
Ausgabe 459, Ratgeber:  Telereiz
Ausgabe 460, Ratgeber:  Verjährung
Ausgabe 461, Ratgeber:  Notmaßnahme
Ausgabe 462, Ratgeber:  Zumutbarkeit
Ausgabe 463, Ratgeber:  Plötzlich erkrankt
Ausgabe 464, Ratgeber:  Haftungsausschluß
Ausgabe 465, Ratgeber:  Tierarzthaftung
Ausgabe 466, Ratgeber:  Vertragspflichten
Ausgabe 467, Ratgeber:  An- oder Verkaufsuntersuchung
Ausgabe 468, Ratgeber:  Offenbarungspflicht
Ausgabe 469, Ratgeber:  Individualvereinbarungen
Ausgabe 470, Ratgeber:  Expertenhaftung
Ausgabe 471, Ratgeber:  Stalltierarzt
Ausgabe 472, Ratgeber:  Schadensersatz
Ausgabe 473, Ratgeber:  Krankheiten als Mangel
Ausgabe 474, Ratgeber:  Telereizgeräte
Ausgabe 475, Ratgeber:  Verbotsnorm
Ausgabe 476, Ratgeber:  Verhaltensstörungen
Ausgabe 477, Ratgeber:  Ermessenspielraum
Ausgabe 478, Ratgeber:  Sponsoring
Ausgabe 479, Ratgeber:  Sonderumlage
Ausgabe 480, Ratgeber:  Umlagepflicht
Ausgabe 481, Ratgeber:  Kündigungsverzug
Ausgabe 485, Ratgeber:  Kaufpreisminderung
Ausgabe 486, Ratgeber:  Stallbesucher verurteilt
Ausgabe 490, Ratgeber:  Gnadenbrot
Ausgabe 493, Ratgeber:  Stacheldraht
Ausgabe 494, Ratgeber:  Sachmangel
Ausgabe 495, Ratgeber:  Beschaffenheit
Ausgabe 496, Ratgeber:  Rechtsmangel
Ausgabe 497, Ratgeber:  Rücktritt
Ausgabe 498, Ratgeber:  Beweisprobleme
Ausgabe 499, Ratgeber:  AGB und Auktionen
Ausgabe 500, Ratgeber:  Unternehmereigenschaft
Ausgabe 501, Ratgeber:  Vertragsfreiheit
Ausgabe 502, Ratgeber:  Vertragsabfassung
Ausgabe 503, Ratgeber:  Equiden-Pass
Ausgabe 561, Ratgeber:  Aufklärungspflichten des Verkäufers
Ausgabe 564, Ratgeber:  Darf ein Landwirt mit Pferden handeln?





nächster Abschnitt:   Poster: Auf ein Neues!     Gesamttext     Druckversion   nur      Hauptartikel




AddThis Social Bookmark Button


Bericht Zu den Themen  Kommunikation,  Tierschutz · Ratgeber: Rückgabeanspruch
Inhaltsverzeichnis Ausgabe 491.08 der Pferdezeitung vom 24.08.08
 Menü Archiv  Doping und Befriedigung  Ponyspiele  Training  Ponygestüt
 Orgasmusschwierigkeiten  Bewußtseinswandel   Platz-Max  Editorial: Gülle  Tip: Hufe XXVI
 Rat: Rückgabeanspruch 
 Poster: Auf ein Neues!   Ansorena  Leserbriefe   Angebot der Woche
  Keppel  Gesuche  Angebote  Pferdemarkt   Olewo
 Termine  Mitteilungen  Links  Leserresonanz
Inhaltsmenü
  Gesamttext   Druckversion   Lesezeichen
  Magazin
  Magazin



  Home     Anfang     Menü     Druckversion     Drucken     Empfehlen     als Startseite

   Magazin 
    › Pferdemarkt    › Anzeigenmarkt    › Messe

 Archiv

 Pferd verkaufen

 Anzeige aufgeben

 Mediadaten


 Anfang  Autorenhinweise  Mediadaten  Kontakt   ›Impressum  ›RSS  Konditionen     Leserbrief an die Redaktion  
Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe / E-Mails zu veröffentlichen. (Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind)

http://xmesse.de

 
» Workshop OOP
 
 
 

http://www.maxthon.com

 
» Maxthon
 
Die Adresse dieser Seite: pferdezeitung.com/491.08/Ratgeber:_Rückgabeanspruch
Es ist jetzt der 21.03.2010, 07:43, GMT +01:00
Konsequent in alter Rechtschreibung - ausgenommen Fremdautoren.
Der Herausgeber ist nicht verantwortlich für Leserbeiträge und die Inhalte externer Internetseiten.
Tip: Deutsch/Englisch-Übersetzung: » dict.cc


Keppel

 

  Wöchentlich neu erscheinende Fachartikel

 
 
 

DKThR

 

  Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten e.V.

 
Zum  Pferd:  Pferde-Messe ·  Pferdemarkt ·  Pferdekauf ·  Pferdeverkauf
Verantw. im Sinne des Pressegesetzes: Dr. Werner Popken
©1999-2008 · ISSN 1437-4528 · Statistik:  Übersicht
0049(0)5744-5115-74   0049(0)5744-5115-75   0049(0)151-2327 3955
ISIS Messe & Pferdeverlag · Hauptstr. 13 · 32609 Hüllhorst


  Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten e.V.
Das Therapeutische Reiten ist ganzheitliche Behandlung

  Aus Ausgabe 572 unseres Wochenmagazins: Angebot der Woche 10-11
z.B.   Hufklinik/10-11: Seminare für Pferdehalter Für Pferdehalter, Pferdefreunde, Tierärzte, Hufschmiede, Hufpfleger und Pferdefachleute! Was Sie ...