
| | W. Popken im Fenster Selbstportrait 08/2004 | | | | | 28.05.2006
Buchhaltung
Vor fast zwei Monaten ist eine Neuerung eingeführt worden, die völlig neue Anforderungen nach sich gezogen hat: Das Abosystem bzw. bezahlte Inserate. Diese Umstellung hat für allerhand Unruhe gesorgt, weil ein Haufen Anfangsschwierigkeiten zu bewältigen war, wie immer, wenn man größere Änderungen durchführt.
Dabei hatte ich gar nicht vorausgesehen, daß ich eine richtige Buchhaltung brauchen würde. Das hat sich aber sehr schnell herausgestellt, da sonst keine Übersicht zu gewinnen war. Im nachhinein mußten deshalb sämtliche Buchungsvorgänge rekonstruiert werden - und auch dabei gab es Probleme, mit denen ich nicht gerechnet hatte. Zum Beispiel wegen der Umlaute.
Umlaute
Wie viele von Ihnen nutze ich bereits seit langem Online-Banking. Eine feine Sache, unter anderem auch deshalb, weil man sich die Buchungsdaten als Datei auf den eigenen Rechner holen kann. Leider hatte ich es anfangs versäumt, die Rechnungsnummer bei den Lastschriften zu vermerken. Also mußte ich die Zuordnung über die Bankverbindung wiederherstellen, die übrigens im normalen Kontoauszug gar nicht angeführt wird.
Da die Lastschrift nachweislich ausgeführt wurde, kam ich gar nicht auf die Idee, daß diese Suche nach der Bankverbindung fehlschlagen könnte. Ich suchte also in unseren Datenbeständen nach der Kontonummer, der Bankleitzahl, und dummerweise - wie sich herausstellte - und zudem noch völlig überflüssig nach dem Inhaber. Und jetzt kommt das Problem:
Die Bank kennt keine Umlaute. Sie kennt auch kein ß. Und überflüssige Leerzeichen werden im Buchungssatz ebenfalls herausgefiltert. Infolgedessen wurden einige Bankverbindungen nicht gefunden, weil der Inhaber im Auszug anders geschrieben wurde als im Datensatz der Pferdezeitung. Als Folge davon wurde die Rechnung nicht gebucht. Und ich merkte nichts, weil ich diesen Fall ncht erwartet und deshalb keine Fehlerprüfung eingebaut hatte.
Erinnerung
Nun hatte ich mich ja neulich schon ganz furchtbar in die Nesseln gesetzt, als ich das Wort "Mahnung" in einer E-Mail verwendet habe. Gebranntes Kind scheut das Feuer - also formulierte ich diesmal wesentlich vorsichtiger. Für den Betreff wählte ich das Wort "Erinnerung". Und im ersten Satz bat ich um Nachsicht, falls diese Erinnerung zu Unrecht erfolgen sollte.
In den oben erwähnten Fällen, wo die Bankverbindung nicht gefunden werden konnte, hatte ich natürlich zu Unrecht erinnert. Ein Protest reichte, meinen Fehler einzusehen, und alle anderen Betroffenen konnten dann durch eine weitere E-Mail entwarnt werden. Abgesehen von den eben geschilderten Problemen waren auch einige Kontoinhaber betroffen, deren Inhabername länger war als die Buchungszeile für das automatische Clearing-Verfahren der Banken erlaubt. Auch daran hatte ich nicht gedacht.
Das sind typische Fälle von sogenannten Bugs, also unerwartetem Programmverhalten, vorsichtig ausgedrückt, oder Programmfehler, wenn man etwas unnachsichtiger sein möchte. Es sind Fälle, auf die der Programmierer möglicherweise gar nicht hat kommen können, weil er so kompliziert, wie die Realität ist, nicht denken konnte.
Protest
Manchen Protest habe ich falsch verstanden. Zum Beispiel diesen:
| es war ein Irrtum. damit hat sich die Sache gklärt. | | |
Da ich sämtliche Vorgänge mehrfach protokolliere, konnte ich nachweisen, daß meine Erinnerung keinesfalls ein Irrtum war. Deshalb fragte ich: "Worin besteht hier der Irrtum? Und inwiefern soll dadurch etwas geklärt worden sein?" Die Antwort hat mich überrascht:
| Mein Irrtum bsteht darin, dass ich seit ca. 5 Wochen nicht online gewesen bin und dadurch die rechnung nicht gelesen habe. | | |
Aha! Ich hatte selbstverständlich den Irrtum auf mich bezogen - ohne zu bedenken, daß sich auch andere irren können.
Einen weiteren Fall möchte ich Ihnen ebenfalls nicht vorenthalten:
| versehentlich habe ich die Rechnung als "spam" gekennzeichnet und gelöscht. | | |
Das klingt plausibel. Die Erinnerungen sind durch ein Programm erzeugt worden. Der Auslöser ist das fehlende Buchungsdatum. Aufgrund dieser E-Mail habe ich mir diesen Fall genauer angeschaut und festgestellt, daß der Irrtum bei mir liegt. Die betreffende Rechnung war nämlich durch eine Gutschrift storniert worden und damit erledigt. Die Kennzeichnung über das Buchungsdatum ist jedoch aus irgendwelchen Gründen unterblieben. Gut, wenn man alles rekonstruieren kann! Sonst wäre in diesem Fall doppelt gezahlt worden!
Mißverständnis
| ich habe kein Abo gebucht und auch nicht Überweisung angefordert. Ich habe doch auch keine Anzeigen mehr bei Ihnen seit geraumer Zeit..... Wenn ich Ihre Plattform wieder aktiv nutzen will, bin ich auch gerne bereit, das Geld zu zahlen... | | |
Hier hatte jemand ein Abo gebucht, den Anzeigenmarkt genutzt, sein Ziel erreicht, das Inserat gelöscht, und anschließend behauptet, niemals irgendwelche Dienste in Anspruch genommen zu haben. Diese Behauptung konnte ich durch meine Protokolle leicht widerlegen.
Die Formulierung fiel mir noch aus einem anderen Grunde auf. Sie klingt so gönnerhaft, als müßte ich froh sein, daß jemand die Dienste nutzen will. Dabei ist der Sachverhalt doch gerade umgekehrt. Ich habe über Jahre hinweg Dienste kostenlos zur Verfügung gestellt, die gern genutzt wurden. Und jetzt verlange ich für diese Leistung eine Gegenleistung. Derjenige wird in Zukunft entweder zahlen oder auf die Leistung verzichten müssen.

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