Pferdesteuer von › Nikola Fersing
"Pferdesteuer ist vom Tisch" - VFD bleibt wachsam
(vfd-aktuell) Pferdesteuern - überall und immer wieder versuchen Gemeinden, zuletzt Usingen in Hessen, ihre Haushaltslücken durch Besteuerung der Reiter aufzufüllen. Vermeintlich fällt dort, wo das Geld für die Haltung eines Reitpferds reicht, ein bisschen Steuer auch nicht mehr ins Gewicht. Dass für manchen Freizeitreiter eine solche Besteuerung das Ende seines Hobbys bedeutet, dass ganz sicher die Pferdezahlen in solchen Gemeinden zurückgehen würden, scheint nicht bedacht zu werden.
Die VFD wehrt sich seit Jahrzehnten gegen eine solche Steuer und konnte bereits vor 20 Jahren durch einen Prozess in Bayern ein Exempel setzen, das in seiner Weitsichtigkeit bis heute aktuell ist: Schon 1982 wiesen das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde und in höherer Instanz das Bayerische Verwaltungsgericht eine Pferdesteuer zurück, weil sie grundsätzlich öffentliche Belange beeinträchtige und im Widerspruch zu staatlichen Interessen stehe.
Folgende Argumente sprachen damals und sprechen heute gegen eine Besteuerung der Reitpferde:
- Kommunale Steuern sollen grundsätzlich öffentliche Belange nicht beeinträchtigen. Einkommensverbesserungen der Landwirtschaft sind durchaus als öffentlicher Belang zu betrachten - und ein Absinken des Pferdebestands hätte für die Landwirte empfindliche Einkommenseinbußen zur Folge.
- Die Ausübung des Reitsports und seine weitere Verbreitung sind in staatlichem Interesse und werden finanziell unterstützt. So werden Reitanlagen, Reithallen und auch der Reitwegebau öffentlich gefördert. Zwar schließt die staatliche Bezuschussung eine Besteuerung nicht grundsätzlich aus, jedoch wird der Staat im Verhältnis zu den Gemeinden darauf achten, dass nicht durch kommunale Steuern den Zielen entgegengewirkt wird, denen er Vorrang einräumt!
- Freizeit und Erholung wurden schon 1982 groß geschrieben, heute ist Breitensport in der Natur ja sogar durch das novellierte Naturschutzgesetz verankert. Eine Pferdesteuer auf kommunaler Ebene würde die breitensportliche Betätigung Erholungssuchender einschränken. Setzt man das Reitpferd einmal mit einem Sportgerät gleich, wie im Urteil von 1982 ausgeführt, so liegt eindeutig "eine Bagatellbesteuerung von Sportgeräten nicht im öffentlichen Interesse"i.
- Bleibt nicht zuletzt das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen: Der Verwaltungsaufwand, der für eine Pferdesteuer anfiele, würde die Steuer praktisch aufzehren. Die kommunalen Bagatellsteuern wurden abgeschafft, um einerseits den Steuerzahler zu entlasten und die Wirtschaft anzukurbeln, andererseits "einen Schritt zur allgemein für notwendig erachteten Steuervereinfachung"ii zu tun. Eine Pferdesteuer würde beiden Zielen zuwiderlaufen.
- Insgesamt wird auf den Nutzen des Reitsports in vielerlei Hinsicht hingewiesen und ganz klar gesagt, die "positive Bewertung des Reitsports ... schließe mit ein, dass die mit dem Reiten verbundenen Nachteile für die Allgemeinheit in Kauf genommen werden sollen"iii; im Klartext: Reiter und Pferde sind in Deutschland so wichtig, dass vielleicht auftretende Wegeschäden oder andere Störungen schlichtweg toleriert werden sollten.
| So weit, so klar; muss denn tatsächlich erst in jedem Bundesland ein eigener Prozess geführt werden, bis Pferdehalter sicher davor sein können, von Gemeinden gegen jedes staatliche und öffentliche Interesse willkürlich besteuert zu werden?
Übrigens hat das weitsichtige Bayern im gleichen Urteil noch einen anderen Umstand deutlich benannt: "In Feld und Flur des ländlichen Raumes sei die Benutzbarkeit der land- und forstwirtschaftlichen Wege zum Reiten in der Regel Voraussetzung für die Erhaltung und Weiterentwicklung dieser Sportart, vielfach auch für Einkommensverbesserungen der Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Unterbringung von Pferden"iv.
Die VFD-Landesverbände werden sich weiterhin intensiv dafür einsetzen, dass diese Zusammenhänge auch in anderen Bundesländern erkannt und gesetzlich umgesetzt werden!
i BayVBL 1982 Heft 11, S. 339 ii ebda. iii ebda. iv ebda., S. 338
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